Von: Emporio
Oi,
noch mal eine Frage zur Ehefähigkeitsbescheinigung. Wie lautet hier hier die korrekte portugiesische Übersetzung?
Meine Freundin und ich haben soweit alle notwendigen Dokumente zusammen einschließlich der jeweiligen Übersetzungen. Sie teilte mir allerdings mit, daß für sie die hierzulande erforderliche Ehefähigkeitsbescheinigung nicht mehr ausgestellt werden könne, da sie bereits einmal verheiratet gewesen sei. Hiefür wäre dann die Heirats -bzw. Scheidungsurkunde maßgebend. Verhält sich das so richtig?
Da sie eigentlich Ende Dezember nach Deutschland fliegen wollte, stellt sich mir weiterhin die Frage, wie lange im Schnitt das deutsche Konsulat in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausländerbehörde hier vor Ort braucht, um ein Heiratsvisum auszustellen bzw. zu genehmigen? Hat da jemand hier Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe!!!![]()




