Hallo Leute,
nach 10 Jahren teils glücklicher Ehe mit einer Brasilianerin wollen wir uns (einvernehmlich) scheiden lassen. Wir haben in Dtld. geheiratet und die Ehe anschließend im bras. Konsulat eingetragen (certidao de registro de casamento). Die Frage ist nun:
a) Sind wir aufgrund dieser Eintragung in Brasilien offiziell verheiratet oder nicht?
Anders gefragt:
b) Ist die Ehe nach Scheidung hier in D auch in BRA automatisch beendigt bzw. reicht es, die dt. Scheidungsurkunde beim bras. Konsulat vorzulegen, um den Geschiedenen-Status zu erlangen?
Mein "kleines Problem" ist nämlich, daß ich wieder eine Brasilianerin heiraten möchte (der letzte Versuch, ich schwörs), aller Voraussicht nach in Brasilien. Nicht daß es dann heißt, daß die neue Ehe in BRA nicht anerkannt werden kann, da ich offiziell noch mit einer Brasilianerin verheiratet bin.
Ferner hört man immer wieder unterschiedliches was die erforderlichen Papiere anbelangt, die man als Deutscher für eine Heirat in BRA benötigt. In jedem Fall werde ich mich noch beim Cartorio erkundigen, aber dort wo ich heiraten werde (Tocantins), gab es mit Sicherheit noch nie eine Heirat mit Ausländern.
c) Wer hat neueste Infos darüber, was üblicherweise erforderlich ist? Ich lese immer etwas von "Aufenthaltsbescheinigung". Ist dies die Meldebescheinigung?
d) Was ist das "Ehefähigkeitszeugnis"? Mal lese ich, daß man so etwas für die Heirat benötigt, mal nicht. Ist dieses identisch mit dem, was man landläufig auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet? Nach meiner Scheidung bekomme ich das Scheidungsurteil, ist dies dann wiederum ein in BRA nötiges bzw. anerkanntes Dokument, um meinen Familienstand zu beweisen?
e) Gibt es -außer dem normalen Touristen-Visum- noch ein weiteres spezielles Visum, das man beantragen kann, wenn man in BRA zu heiraten beabsichtigt? Ich habe allerdings noch nie etwas davon gehört.
So, nun genug der Fragen,ich danke allen ganz herzlich, die mir weiterhelfen können.
Abracos
Raceman![]()




