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Schwangerschaft-visa-dringende Hilfe: Hallo, ich benoetige dringend eure Hilfe! Ich bin seit 4 Jahren mit einer Brasilianerin zusammen, die aber in Brasilien lebte und ich in Deutschland. Diese Freundin ist noch immer mit einem anderen Deutschen verheiratet, lebt aber getrennt von ihm. Die Scheidung dauert nach auskunft des Anwaltes hier Jahre, da der
  1. #1
    Anonymous
    Gast

    Standard Schwangerschaft-visa-dringende Hilfe

    Hallo, ich benoetige dringend eure Hilfe! Ich bin seit 4 Jahren mit einer Brasilianerin zusammen, die aber in Brasilien lebte und ich in Deutschland. Diese Freundin ist noch immer mit einem anderen Deutschen verheiratet, lebt aber getrennt von ihm. Die Scheidung dauert nach auskunft des Anwaltes hier Jahre, da der Ehemann alles versucht, sie zu verhindern. Nun habe ich vor vier Monaten mich entschieden, nach Brasilien zu kommen, um mit meiner Freundin dort zusammenzuleben. Prompt ist diese von mir schwanger, nun im 3. Monat. Meine Frage ist nun: Ich moechte meine Freundin nun nicht im Stich lassen und bei ihr bleiben, aber nun lebe ich illegal hier. Wie kann ich ein laengeres Visum bekommen? Wenn ich nun ausreise, kann ich dann nicht wieder einreisen oder muss ich mit einer Gefaengnisstrafe oder Geldstrafe rechnen bei der Ausreise? Wenn das Kimd geboren wird, ist es noch das Kind des anderen Mannes und automatisch Brasilianer, wenn es in Brasilien geboren wird? Kann ich mich als Vater in Brasilien eintragen lassen? Habe ich hier in Brasilien Anspruch auf irgendetwas vom deutschen Sozialgesetz, wie Kindergeld etc.? Eine Flugreise nach Detuschland, um das Kind dort zu bekommen ist nach Auskunft des Arztes bei meiner Freundin nicht mehr moeglich. Esgeht uns wirklich nicht sehr gut hier, weil auch das Geld etwas knapp wird, bitte, wir sind fuer jede Hilfe und auskunft sehr dankbar. Alexander


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    26.01.2004
    Ort
    Rio de Janeiro, Rio de Janeiro, Brazil
    Beiträge
    1.164

    Standard kinder

    alex,

    sie ist brasilianische staatsangehörige und von dir schwanger,
    gut, nun erwarte von mir nicht die ulimative lösung deines
    problems.

    es ist nachdem du eine vaterschaft (paternidade) anerkannt hast
    möglich auf grund dieser tatsache einen permanencia zu beantragen.
    nur wie das genau von statten geht weiß ich nicht. habe zwar auch kinder
    seiner zeit adoptiert aber meine permanencia nicht auf dieser grundlage
    aufgebaut...!

    vieleicht ruft man mal anonym bei der policia federal an und
    erkundigt sich. oder sucht einen rechtsanwalt zwecks beratung
    auf, dürfte nicht so teuer sein.

    viel glück,

    chechel

    p.s.
    ich hoffe es finden sich die kollegen die das evtl. besser wissen...!
    auf alle fälle immer locker bleiben...
    Chechel


  3. #3
    iva
    iva está offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.03.2004
    Beiträge
    8

    Standard Schwangerschaft

    Na da kommt ja alles zusammen
    du solltes noch mitteilen wo du dich in bras. aufhälst.
    meine frau ist auch im dritten monat schwanger und wir haben gerade drei wochen urlaub in bras. verbracht.
    warum sollte deine freundin nicht fliegen können?
    viel erfolg und kopf hoch.

  4. #4
    Anonymous
    Gast

    Standard

    Hehe, stop mal...

    Ich bin kein Experte in Familienrecht, bin aber der Meinung, dass Du (als leiblicher Vater) keinerlei Rechte an dem Kind hast, wenn dies in Deutschland geboren wird.

    So wie ich das kenne, ist IHR Ehemann automatisch der rechtliche Vater, egal, ob Du Deinen Saft dazugegeben hast, oder nicht.

    Das sollte jetzt irgendwann mal geaendert werden.... aber ob das schon durch ist, weiss ich nicht.

    Sei daher vorsichtig, wahrscheinlich hast Du wesentlich bessere Karten, wenn das Kind in BR geboren wird.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    15.03.2004
    Beiträge
    125

    Standard

    bin zwar ebenfalls kein Experte für Familierecht,gaube aber irgendwo gehört zu haben,dass rein juristisch, der Exehemann noch 301??
    Tage nach der Scheidung als Erzeuger des Kindes gilt.Die Vaterschaft
    müsste also von Deiner Freundin bzw.deren Ehemann angefochten werden.
    Solange das Kind in Deutschland nicht gemeldet ist,kannst Du meines Wissens ,KIndergeld,Erziehungeld etc.vergessen.

    Hat denn Deine Freundin keine Unterhaltsansprüche gegen ihren EHemann
    geltend gemacht?

    Wünsche Euch alles Gute

    Etrusca

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Bergisch Gladbach
    Beiträge
    196

    Standard

    Hi,

    hier wurde z.T. viel Blödsinn geschrieben.

    1. Normalerweise kann eine Frau im 3. Schwangerschaftsmonat und auch im 6. Monat problemlos fliegen, wenn der Schwangerschaftsverlauf normal ist.

    2. Wenn das Kind in Deutschland geboren wird und du die Vaterschaft formal beim Standesamt anerkennst, bist Du der Vater, auch wenn Deine Freundin noch verheiratet ist. Bei Getrenntleben gilt die Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes nach deutschem Recht nicht automatisch. Wie sich das nach brasilianischem Recht verhält, weiss ich nicht.
    Nach deutschem Recht ist das Kind auch Deutscher, wenn es in Brasilien geboren wird (jus sangis). Wie das dann aber mit den Formalitäten, weiss ich auch nicht. Müsstest dich dann beim Konsulat erkundigen.

    Dein Kind hat dann die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit.

    3. Ein Problem könnten für Dich die hier anfallenden Entbindungskosten sein, für die Du 3.000- 5.000,- € einkalkulieren musst. Wenn ein Kaiserschnitt erforderlich ist, werden es 2.000,- € mehr.

    4. Kindergeld gibt es nur, wenn das Kind hier lebt.
    Bei gültiger Aufenthalsberechtigung müsstet Ihr auch Sozialhilfe und Wohngeld bekommen, wenn ihr das Kind hier gemeinsam grosszieht.

    Gruss
    Rainer D

 

 
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