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Heiratsvisum + Kind ???: Oi Gente, wer hat Erfahrungen mit einem solchen Fall: Annahme : Heiratsvisum genehmigt + Einreise der Tochter ??? -> mit welchem Visum ? -> gilt das "Heiratsvisum" auch für sie ? Bis jetzt habe ich im Netz noch keine klare Aussage gefunden, wer hat diese Situation schon gehabt ? Gruss
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.117

    Standard Heiratsvisum + Kind ???

    Oi Gente,
    wer hat Erfahrungen mit einem solchen Fall:
    Annahme : Heiratsvisum genehmigt
    + Einreise der Tochter ???
    -> mit welchem Visum ?
    -> gilt das "Heiratsvisum" auch für sie ?
    Bis jetzt habe ich im Netz noch keine klare Aussage gefunden, wer hat diese Situation schon gehabt ?
    Gruss Thomas
    Gruss brasilmen Thomas
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  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.08.2004
    Beiträge
    4

    Standard Ausländerbehörde

    Nein das reicht nicht aus! Jede Person (auch Kinder sind Personen!) braucht ein Visum, sonst wird keine Aufenthaltserlaubnis erteilt sondern bei Kindern allenfalls eine Duldung ausgesprochen. Ich empfehle bei der Ausländerbehörde nachzufragen.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.117

    Standard so jetzt....

    Oi ...ela,

    habe deinen Tipp befolgt:
    ..und habe eben mit der Ausländerbehörde ausgiebig telefoniert...

    Ergebnis:
    - das Kind bekommt im selben Verfahren, in dem das Heiratsvisum beantragt wird, ein Visum zur FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG.

    - logischerweise ist VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG für beide Personen abzugeben.

    Einziges Problem an der Stelle kann dann nur die Genehmigung durch den leiblichen Vater sein, darüber hatten wir ja schon mal diskutiert.

    Gruss Thomas
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.117

    Standard Aktueller Stand / Zusatzinfo

    Oi Gente,

    hier der aktuelle Stand:
    1. Mutter beantragt Heiratsvisum
    2. KIND:
    -> braucht Genehmigung des Vaters zur Reise
    3. Verpflichtungserklärung
    -> für Mutter bei der Ausländerbehörde (es gibt einen Vordruck)
    -> für das Kind ist eine NOTORIAL erstellte SEPERATE VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG notwendig (zumindest hier)

    Melde mich wieder, wie es weitergeht...

    Gruss brasilmen Thomas
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de

 

 

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