Hallo,
bevor ich oben genannte Schritte unternahm, habe ich viel gesucht, jedoch meistens nur unvollständige Informationen gefunden. Somit habe ich beschlossen, hier einen Erfahrungsbericht mit allen (hoffentlich) nötigen Informationen zusammenzustellen.
Deutsche(r) heiratet Brasilianer(in) in Brasilien:
Nötige Dokumente des/der Deutschen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung (keine Ehefähigkeitsbescheinigung, diese ist kompliziert zu beantragen, siehe unten)
- Ausweis mit gültigem (Touristen)Visum (braucht kein Heiratsvisum zu sein)
- Internationale Geburtsurkunde (braucht dann nicht übersetzt zu werden)
- Meldebescheinigung (Wohnort in Deutschland)
Der Pass muss im Original vorgelegt werden, die anderen Dokumente müssen beglaubigt, vom Regierungspräsidenten überbeglaubigt und von der zuständigen deutschen Botschaft in Brasilien legalisiert worden sein. Die Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden, eine Liste gibt es auf: http://www.alemanha.org.br/adm/image...ds/ÜBERSET.pdf
In Brasilien übersetzen lassen ist wesentlich billiger und geht sehr schnell.
Nötige Dokumente des Brasilianers/ der Brasilianerin:
- Geburtsurkunde
- Gültiger Ausweis
Am Tag der Antragstellung müssen zwei Zeugen mit gültigen Ausweispapieren zugegen sein (außer den zwei Antragsstellern natürlich) und mit unterzeichnen, es dürfen keine Familienangehörige sein. Sollte hier einer fehlen, lassen die Standesbeamten oft den ersten Passanten von der Straße kurz hereintreten. Der Nachname der Frau und/oder des Mannes muss festgelegt werden, ebenso der Güterstand: die Zugewinngemeinschaft ist Standard, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft müssen beantragt werden. Kurz vor der Hochzeit muss man den Termin nochmals bestätigen. Man kann im Standesamt heiraten (R$400), aber gegen Aufgeld (nochmals R$ 400) den Standesbeamten zu seiner Feier kommen lassen.
Solltet ihr euch schon in Brasilien befinden und es fehlen Dokumente, können diese bei der Deutschen Botschaft, bzw. mit deren Hilfe beantragt werden.
Es ist immer das Standesamt des Ortes der Eheschließung zuständig. Sollte das Amt in Brasilien Probleme machen, wie z.B. eine Ehefähigkeitsbescheinigung verlangen, geht in ein anderes Standesamt. Wir haben zum Beispiel in einem Hotel geheiratet, hätte das zuständige Amt Probleme gemacht, hätten wir in einem anderen Viertel gefeiert.
SEHR WICHTIG: Der brasilianischen Frau (wie es mit dem Mann ist, weiß ich nicht) wird die Geburtsurkunde weggenommen und durch die Hochzeitsurkunde ersetzt! Ihr müsst darauf dringen, sie zu behalten, da sie bei allen Behördengängen in Deutschland vonnöten ist: „Wie, sie haben keine Geburtsurkunde?“
Informationen der deutschen Botschaft in Sao Paulo:
http://www.alemanha.org.br/spr_2/inf...s.asp?codn=250
Andere:
http://www.casamentocivil.com.br/
Wohnen in Brasilien
Will man nach der Hochzeit in Brasilien bleiben, muss man zur Polícia Federal gehen und die Permanência, bzw. eine Verlängerung des aktuellen Visums beantragen. Dazu muss man sich mehrere Formulare abholen und sie ausgefüllt und garniert mit weiteren, auf einem Merkzettel angegebenen 120 weiteren Papieren zurückgeben. Dazu gehören auch Hochzeitsfotos und ähnliche Beweise. Der Antrag muss persönlich und mit Ehepartner abgegeben werden. Man bekommt dann eine provisorische Aufenthalterlaubnis mit der man sich bis zur Bewilligung (oder Ablehnung) des Antrages legal im Lande aufhalten kann. Dieser Vorgang dauert mindestens 1,5 Jahre. Am Anfang kommt die Polizei beim offiziellen Wohnsitz der Ehepartner vorbei und überprüft ob sie wirklich zusammenleben, dies kann angemeldet oder unangemeldet geschehen. Man sollte evtl. nachfragen wenn sie nicht kommen, denn vorher beginnen sie nicht mit dem Bearbeiten des Antrages. Dann (mit der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung im Pass) kann man zum Arbeitsministerium gehen und eine Arbeitserlaubnis beantragen, diese bekommt man jedoch erst nachdem man die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bekommen hat, d.h. nach 1,5 Jahren. Bis dahin darf man nur als Selbständiger arbeiten, kein Angestelltenverhältnis eingehen.
Ich bin acht Monate nach der Hochzeit ausgereist, da hatten sie noch nicht mal angefangen den Antrag zu bearbeiten…
Wohnen in Deutschland
Es braucht KEIN Visum für Familienzusammenführung beantragt zu werden, dies ist eine FALSCHINFORMATION der deutschen Botschaft und Konsulate! Der brasilianische Ehepartner kann mit einem Touristenvisum einreisen. Wollt ihr das Visum doch beantragen, so muss der Deutsche seinen aktuellen Aufenthaltsort im Formular angeben. Ich hielt mich nach Beantragen des Visums noch einige Zeit in Brasilien auf, hatte auf dem Formular aber meinen deutschen Wohnsitz angegeben. Da das zuständige Ausländeramt keinen Kontakt mit mir aufnehmen konnte, kam die Absage ganz schnell.
Meine Frau ist also einfach mit einem Touristenvisum eingereist und hat innerhalb von drei Monaten den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt. Dazu wird benötigt:
- die von der deutschen Botschaft legalisierte Heiratsurkunde mitsamt Übersetzung
- Paß des Brasilianers mit Einreisevisum
- Ausweis des Deutschen
- Ausgefülltes Antragsformular http://www.alemanha.org.br/adm/image...FENTH-port.pdf
- 2 Fotos
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (sollten beide zusammen wohnen)
Beim Stellen des Antrags müssen beide Ehepartner anwesend sein.
Brasilien ist ein privilegiertes Land (steht im Ausländergesetz), die Hochzeit in Brasilien hat mit der Urkunde hier Gültigkeit, dagegen kann der Beamte des Ausländeramtes nichts tun, er muss sie anerkennen. Falls er anderer Meinung ist, soll er sich mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Er hat kein Recht ein Familienbuch o.ä. als „Ehefestigkeitsbeweis“ zu verlangen (dafür sind übrigens alle Bescheinigungen wie auch zum Heiraten im Original nötig, d.h. auch die Geburtsurkunde der Frau, siehe oben).
Meine Frau hat nach einigen Schwierigkeiten (deutsche Beamte) eine einjährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diese wird dann um zwei Jahre verlängert werden (hoffentlich), danach weiß ich nicht. Ich habe mehrfach gehört, dass manche direkt drei Jahre bekommen, dann eine fünfjährige Verlängerung und dann unbefristet. Unser Beamter war jedoch sehr misstrauisch und unerfahren (ich musste ihn über viele Sachen -Visum, Familienbuch…- aufklären, die er dann im Anschluss in seinen Büchern überprüft hat). Nach 6 Wochen haben wir dann die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nach Stellen des Antrags, darf der Brasilianer in Deutschland bleiben, bis über sein Begehren entschieden worden ist.
Fertigt vorher eine Kopie des Passes an, da er im Auslandsamt einbehalten wird.
Die Arbeitserlaubnis haben wir dann beim zuständigen Arbeitsamt beantragt. Dafür waren nötig:
- Paß mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung
- Antrag auf Arbeitsgenehmigung
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Bescheinigung der Ausländerbehörde
- Personalausweis des Deutschen
Beim Stellen des Antrags müssen beide Ehepartner anwesend sein.
Habe gerade noch eine Zusammenfassung über das Heiraten gefunden, Floriano ist mir eine Woche zuvor gekommen. Werde mir auch den WiKi anschauen um dort die Informationen einzutragen. Teilweise unterscheiden sie sich etwas von meinen. http://www.brasil-web.de/phpBB2/view...?p=22980#22980 und http://www.brasil-web.de/phpBB2/file..._brasilien.pdf
So, jetzt habe ich genug geschrieben und hoffe, dass ich einigen hiermit helfen konnte. Heiraten ist nämlich wunderbar!!!!!!!!!! (und bei deutsch-brasilianischen Liebesgeschichten ziemlich unverzichtbar…)
Darüberhinaus, viel Einfühlungsvermögen, Geduld und Liebe und ihr werdet hoffentlich nie die leider so zahlreichen Beiträge über Scheidung in diesem Forum brauchen.
Um abraço
Alemkar





