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Deutsche Staatsangehoerigkeit: Liebe Freunde, ich weiss, dass bereits vieles ueber meine Frage geschrieben worden ist, habe aber immer noch zweifel. Meine Frage an Euch: Mein Grossvater war deutscher (verstorben), ich habe alle Unterlagen, die dies bezeugen (Geburtsurkunde, Pass, Heiratsurkunde, Staatsangehoerigkeitsausweis, etc...), dann meine Mutter ist bereits in Brasilien geboren und hat die
  1. #1
    Max
    Max está offline
    Neuer Benutzer
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    24.02.2004
    Beiträge
    7

    Standard Deutsche Staatsangehoerigkeit

    Liebe Freunde,

    ich weiss, dass bereits vieles ueber meine Frage geschrieben worden ist, habe aber immer noch zweifel.
    Meine Frage an Euch:
    Mein Grossvater war deutscher (verstorben), ich habe alle Unterlagen, die dies bezeugen (Geburtsurkunde, Pass, Heiratsurkunde, Staatsangehoerigkeitsausweis, etc...), dann meine Mutter ist bereits in Brasilien geboren und hat die deutsche Staatsangehoerigkeit nie erworben. Kann ich aus dieser Konstellation als Enkel o.g. Grossvaters die dt. Staatsangehoerigkeit erwerben? Ich bin uebrigens 1976 geboren und habe den dt. Namen als 2. Familienname beibehalten, falls dies was auf sich hat.

    Bin euch 1000 Dank, wenn ihr mir helfen koennt!!!

    Max


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.06.2004
    Beiträge
    143

    Standard zu alt

    Bist zu alt Max.
    Es gibt da eine Altersgrenze, glaube bis 21 J. hättest Du das u.U. machen können.
    Genaueres kann Dir da aber auch die Botschaft oder Konsulat sagen, lohnt sich evtl. mal bei denen auf die Internetseiten zu schauen. Dann kann man auch die entsprechenden Formulare und so laden.

    Ich hab das vor ein paar Jahren mal für meine Kinder erledigt. Da hatte ich mir das alles mal durchgelesen..... Die Einzelheiten habe ich jetzt aber nicht mehr so im Gedächtnis.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Edertal
    Beiträge
    102

    Standard

    ich habe das ganze jetzt mit meiner zukünftigen glücklich beendet. die austellung des staatsangehörigkeitsausweises (und anschliessendem personalausweis und reisepass) hat insgesamt 10 monate gedauert!

    was für uns anfänglich ganz leicht aussah, hat sich zum echten geduldsspiel entwickelt. allein die feststellung des namens hat rund 2 monate gedauert, da das brasilianische namensrecht erheblich vom deutschen abweicht.

    was miki mit der altersgrenze meint ist vermutlich das hier:

    Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz § 4
    (1 Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.


    wenn deine mutter ein eheliches kind ist, ist sie auch deutsch und in der folge du auch. wenn nicht, wird´s sehr schwer. (BGB §1719, EGBGB Artikel 19 - 21)

    achtung: es gelten immer die gesetzestexte die zum jeweiligen zeitpunkt gültig waren. es kann ja nicht sein, das auf eine situation, eine rechtliche lage, ein gesetz angewendet wird, das erst jahre später geschaffen wurde. das erleichtert die sache natürlich nicht unbedingt. im internet habe ich immer nur die aktuellen gesetze gefunden, aber man muss teilweise 20, 30 jahre alte paragraphen suchen. teilweise wird auch internationales privatrecht angewendet, d.h. brasilianische gesetzbücher lesen....

    alles in allem eine recht schwierige aufgabe. ich wünsche dir viel glück.

    gruss
    mirco


  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    76307 Karlsbad
    Beiträge
    72

    Standard deutsche staatsangehörigkeit

    Also ich kann hierzu nur positives berichten.
    Sowohl bei meiner Frau als auch bei meinen beiden Schwägerinnen ging die Feststellung der deutschen staatsangehörigkeit binnen 6 Wochen über die Bühne.
    Das Antragsformular erhielt ich bei der Gemeindeverwaltung und gab es ausgefüllt und mit den notwendigen Urkunden :

    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des dt. Großvaters,
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde des Vaters (in Brasilien geb. und hat bisher keine dt. Staatsang. beantragt), sowie der jeweiligen Geburtsurkunde des Antragstellers- alles in deutscher Sprache -

    dort auch wieder ab (Gebühr 25,--€).

    Wichtig ist, daß der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
    Andernfalls geht die Antragstellung nur über die Botschaft in Brasilien.

    Von der Gemeinde wurde der Antrag ans Landratsamt weitergeleitet.
    nach etwa 6 Wochen kam der Staatsangehörigkeitsausweis.

    die jüngste Schwester meiner frau war von Mitte februar bis Anfang Mai zu Besuch hier. Ich habe Sie bei mir als wohnhaft gemeldet und danach
    wie oben beschrieben die dt. Staatsangehörigkeit beantragt.
    Sie konnte sogar noch den dt. Personalausweis und Reisepaß mit nach Brasilien nehmen.
    Es gab keinerlei Probleme.
    Sie bekam sogar noch die Wahlkarte für die Europawahlen 2004 zugesandt.
    Natürlich wurde der Wohnsitz wieder nach Brasilien umgemeldet.

    Sinn der Geschichte ist es, daß sie nun ohne Probleme auch mal länger als drei monate bleiben kann.
    Jean

 

 

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