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ich weiss ich brauche einen anwalt, aber was sonst noch?!: oi, also, alles hat damit angefangen das meine mutter in brasilien geboren wurde...und jetzt, mit 24 will ich einen brasilianischen pass beantragen. wie das geht weiss ich in etwa, das es nur in brasilien geht weiss ich auch ebenso wie ich weiss das ein anwalt von noeten sein wird. deshalb
  1. #1
    Benutzer
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    55

    Standard ich weiss ich brauche einen anwalt, aber was sonst noch?!

    oi,
    also, alles hat damit angefangen das meine mutter in brasilien geboren wurde...und jetzt, mit 24 will ich einen brasilianischen pass beantragen.
    wie das geht weiss ich in etwa, das es nur in brasilien geht weiss ich auch ebenso wie ich weiss das ein anwalt von noeten sein wird.
    deshalb meine frage:
    welchen anwalt nehme ich bloß?
    wo gehe ich zum cartorio?
    was brauche ich alles an dokumenten?
    habe ich irgendwas vergessen?
    für jede hilfe wäre ich sehr dankbar!

    L


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  2. #2
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    Standard

    bist du deutscher und hier geboren?

    Ein Anwalt hat mir folgesdes mal geschrieben: wird ein Kind einer bras. Frau und eines deu. Mannes in D geboren erhält das Kind zuerst beide Pässe mit 23 allerdings muß das Kind sich entscheiden, welchen Paß es behalten möchte, den anderen muß abgegeben werden.

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

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    Standard

    ich hatte bisher nur den deutschen pass da meine mutter es versäumt hat mich im konsulat zu registrieren.
    ich war jedoch vor einigen wochen in frankfurt wo man mir sagte ich müsse in brasilien einreisen um, owohl ich schon 24 bin, einen pass zu erhalten.
    er sagte auch ich brauche in jedem fall einen anwalt und das die brasilianischen behörden den deutschen nichts über den erwerb einer zweiten staatsaangehörigkeit mitteilen würden.
    somit wäre ich in brasilien brasilianer und in deutschland deutscher.
    was mir dann nur nicht passieren darf ist mit dem bra. pass in D einzureisen.
    meine mutter, ihr bruder, beide leben seit ihrer kindheit in deutschland, sind auch doppelstaatler und mussten sich nie für eine nationalität entscheiden.

  4. #4
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    Standard

    Deutschland erkennt keine doppelte Staatsbürgerschaft an, deshalb der oben von mir beschriebenen Fall. Ein deutscher Anwalt wird dir nicht sagen können, wie du den bras. Paß bekommst, weil es seitens Deutschlands prinzipiell nicht möglich ist 2 Staatsbürgerschaften zu besitzen. Was du erwähnst ist der sog. "jeitinho" um doch an einem bras. Paß zu kommen, rein rechtlich gesehen (soweit mir bekannt, bin ja kein Anwalt) hast du kein Anspruch drauf.

    Wird aber ein Kind einer bras. Frau und eines deu. Mannes in BR geboren erhält das Kind lebenslang beide Pässe und muß sich nie für eins entscheiden. Brasilien geht nach dem Ortsrecht (Brasilianer ist ein Mensch der in BR geboren wurde) und Deutschland geht nach dem Blutsrecht (ein Kind deutscher Eltern ist deutscher).

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    102

    Standard

    kann mir jemand die doppelte staatsbürgerschaft erklären?

    folgende situation:

    meine zukünftige hat einen brasilianischen pass. ihr vater ist in deutschland geboren, dadurch konnte sie jetzt auch einen deutschen pass erwerben. besitzt somit 2 pässe! niemand hat hier nach dem brasilianischen pass gefragt, geschweige denn nach einer 2ten staatsbürgerschaft. muss sie jetzt einen pass wieder abgeben? kann es probleme beim reisen nach brasilien geben? welchen pass sollte man vorzeigen?
    am besten ist wohl freuen und schnauze halten....

    gruss
    mirco


  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    354

    Standard Doppelpässler

    ...die Sache ist die und der Umstand ist ... folgender:

    Jedes Kind von einer Brasilianerin ( sei der Vater, Chinese, Japaner oder
    auch bayerischer Almjodler) bekommt nach bras. Recht - automatisch die
    bras. Staatsangehörigkeit.
    Dies hat schon für einige Ausreisende zu mehr oder weniger "lustigen" Erlebnissen auf Flughäfen geführt. Es sind schon mehrere Fälle passiert,
    wo Kinder, die in Deutschland von einer Brasilianerin geboren wurden, in
    Brasilien mit einem deutschen Pass einreisten und dann als Brasilianer
    ( zum Teil gezwungener Massen- ein bras. Pass mußte erstellt werden ) wieder ausreisten.
    In diesen Fällen hatten jeweils die Passkontrollen festgestellt ( Kind war zusammen mit Mutter ), daß die Mami eben "Brasileira" ist und dadurch das Kind( auch wenn er vorher nur als Tourist eingereist ist), als Brasileiro(a) ausreisen muß.

    Beantragen kann man die bras. Staatsangehörigkeit schon als Kleinkind
    ( hier natürlich stellvertretend die Mutter )
    Hierzu genügte früher ( ich glaube nicht, daß sich etwas geändert hat ),
    die Eintragung der Geburt in ein Familienbuch - bei dem für den deutschen Wohnort, zuständigen Konsulat.

    Danach kann man jederzeit einen bras. Pass für das Kind beantragen.

    Nach Erreichen der Volljährigkeit, sollte sich ein Doppelpässler dann eigentlich für eine Nationalität ( nach deutschem Recht )
    entscheiden.
    Nur hier gilt das Motto: "wo kein Kläger ist auch kein Richter!"

    Ich habe persönlich noch von Niemanden gehört, der dies getan hätte.
    Der Grund ist einfach - jeder Pass hat seine Vorteile. ( z.B. Aufenthaltserlaubnis)

    Allerdings gibt es auch ein "kleines" Problemchen - zumindest bei den
    Jungs. Das Problem nennt sich Militärdienst ( servico militar ).
    Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Motto gilt: "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!", besteht in Brasilien für einen Wehrpflichtigen die Pflicht sich zu melden um sich "erfassen" (registrieren)
    zu lassen.
    Dies ist ein absolutes Muß, auch wenn die Chance wirklich eingezogen zu werden ( kleines Heer in Bezug auf Bevölkerungsgröße, viele junge Leute,
    viele Freiwillige, wegen Wirtschaftslage ) minimal ist.
    Dann gibt es ja auch noch das "jeitinho" ( man macht etwas möglich, was
    eigentlich unmöglich oder normal sehr schwer lösbar ist. )
    Mittel des jeitinhos können sein: Geld, gute Beziehungen, geschicktes
    Taktieren )

    Zurück zum Wesentlichen:
    Der Wehrpflichtige muß sich registrieren und erhält dafür eine Melde- bzw.
    Registriernummer.
    Ohne diese Nummer bekommt er keinen festen Job in Brasilien!

    Dies ergibt für einen deutschen "Brasileiro" ( mit 2 Pässen ) folgendes:
    Sollte er daran denken irgendwann in Brasilien arbeiten zu wollen, so muß er sich diese Registrierung besorgen. Dies geht über das zuständige bras. Konsulat oder auch bei einem Besuch in Brasilien.

    Wichtig ist noch anzumerken:
    Leistet ein Doppelpässler Wehrdienst in Deutschland, so wird diese Wehrdienstleistung in Brasilien anerkannt. Er ist dann auf alle Fälle vor
    einem nochmaligen Wehrdienst befreit. Dies gilt auch im Falle von einer evtl. Untauglichkeit.

    Wie die Länder zu den 2 Pässen stehen:

    Brasilien ist das egal.
    Deutschland ist es so lange egal, wie es nicht an die große Glocke gehängt - also bekannt - wird.

    Zum Reisen mit den Pässen: Kind mit bras. Mami - besser bras. Pass.
    ( vermeidet evtl. Probleme)
    Kind mit deutschem Papi - deutscher Pass (Kleiner Hinweis: es sollte dann aber nicht unbedingt als Geburtsort - Rio de Janeiro - drinstehen )
    Ich glaube, daß jeder weiss, wer in Brasilien geboren wird, ist automatisch
    Brasilianer.
    zechinha sagt Danke.

 

 
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