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Brasilanisches Mädchen in Österreich heiraten: Hallo , kennt sich einer aus ,welche Auflagen Österreich hat, wenn ein Ösi eine Brasi in Österreich heiraten will? Außer den ganzen Urkunden und bestätigungen, muß die Brasilianerin deutsch können(verstehen und sprechen)? Was ist wenn sie fast kein wort deutsch kann? Danke. Servus Fendoc
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.01.2005
    Beiträge
    6

    Standard Brasilanisches Mädchen in Österreich heiraten

    Hallo ,
    kennt sich einer aus ,welche Auflagen Österreich hat, wenn ein Ösi eine Brasi in Österreich heiraten will? Außer den ganzen Urkunden und bestätigungen, muß die Brasilianerin deutsch können(verstehen und sprechen)? Was ist wenn sie fast kein wort deutsch kann? Danke.

    Servus Fendoc


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  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.06.2005
    Beiträge
    1

    Standard Ziemlich viel Bürokratie

    Hi Fendoc,
    Deine Verlobte (Freundin) muss nicht deutsch können. Du brauchst aber, wenn dies der Fall ist, einen Dolmetscher am Standesamt.
    Von den Dokumenten her ist es so:
    1. Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    2. Familienstandszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
    3. Nachweis des Wohnsitzes
    4. Reisepass
    falls Sie schon mal verheiratet war zusätzlich
    5. Scheidungsurteil
    6. (bin mir hier aber nicht ganz sicher) Heiratsurkunde der Vorehe

    Die Urkunden 1. und 2. müssen von der österr. Botschaft in Brasilia beglaubigt werden. Habe beim österreichischen Aussenministerium per Mail nachgefragt und folgende Rückmeldung erhalten:

    *** MAIL AUSSENMINISTERIUM ***
    Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 8.6.2005 beehrt sich das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mitzuteilen, dass alle brasilianischen Originaldokumente zuerst zwingend die Beglaubigung durch das Brasilianische Außenministerium in Brasilia auf dem Originaldokument aufweisen müssen.

    Die Beglaubigung nach dem Außenministerium in Brasilia, ist durch die brasilianische Botschaft in Wien nicht möglich und kann daher nur durch die Österreichischen Behörden: Botschaft, Generalkonsulat, Konsulate und Honorarkonsulate in Brasilien Letztbeglaubigt erfolgen.

    Diese Vorbeglaubigung ist von Ihrer zukünftigen Gattin als Beglaubigungswerberin in Brasilien selbst einzuholen.

    Als Alternative, und kürzerer Beglaubigungsweg wäre auch die Beglaubigung durch Ihre Verwandten oder durch eine Vertrauensperson Ihrer Wahl in Brasilien einholen zu lassen und nach der Beglaubigung der Originaldokumente durch das Brasilianische Außenministerium in Brasilia, die für Österreich rechtsgültige Letztbeglaubigung durch eine Österreichische Vertretungsbehörde in Brasilien

    möglich.

    (Österreichische Botschaft in Brasilia, Adr.:SES8Setor de Embaixadas Sul), Av. das Nacoes,Quadra 811-Lote 40,70426-900 Brasilia, Tel. 55/31 3333.5363

    oder

    durch das Österreichische Generalkonsulat in Rio de Janeiro, Adr.: Avenida Atlantica 3804,22070-001 Rio de Janeiro, Tel. 55/21 25222286
    *** ENDE MAIL AUSSENMINISTERIUM ***

    Was auch immer dies bedeuten mag. Ich habe nochmals per Mail nachgefragt, ob jetzt 2 Beglaubigungen von österr. Vertretungen in Brasilien notwendig sind. Leider habe ich noch keine Rückantwort.

    Soviel zum Heiraten mit einer Brasilianerin.

    Gruss
    Jolex

 

 

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