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Geburtsurkunde auf port. nötig ?: Das wichtigeste ist die Legalisierung vom BR Konsulat/Botschaft in D. Übersetzungen werden "nach Lust und Laune" öters mal verlangt, trotz Internationaler urkunde. Und die Gültigkeit von 180 Tagen beachten!
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    15.09.2005
    Ort
    Manaus
    Beiträge
    230

    Standard

    Das wichtigeste ist die Legalisierung vom BR Konsulat/Botschaft in D. Übersetzungen werden "nach Lust und Laune" öters mal verlangt, trotz Internationaler urkunde. Und die Gültigkeit von 180 Tagen beachten!
    Onça Preta
    Manaus - AM


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  2. #8
    RFI
    RFI está offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
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    Berlin
    Beiträge
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    Standard

    Hallo Brasilmen und ihr anderen.

    Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde sollte die Ehe zunächst beim Brasilianischen Konsulat in Deutschland eingetragen werden.
    Dort kommt man mit einer internationalen Geburtsurkunde klar, denn dort arbeiten in aller Regel intelligente Brasilianier...

    Im Gegensatz zum üblichen Brasilianischen Hinterland-Cartório wo man nicht intelligent genug scheint die Rückseite eines Dokumentes mit der Vorderseite in Bezug zu bringen... Ist mir 2 Mal in PE und in AL mit unterschiedlichen Dokumente so gegangen dass man es einfach nicht begriffen hat, dass die Erklärung auf der Rückseite zu Nummer 1..2..3 zu den Deutschen Begriffen 1..2..3 auf der Vorderseite gehört. Alleine schon, dass nicht "Alemanha" 'drauf steht ist schon ein dicker Minuspunkt, denn wer weiß schon was Deutschland oder Germany ist.

    Bei der Brasilianischen Vetretung in Deutschland bekommt man ein offizielles Dokument über die Eintragung der Eheschliessung, das man zum Heimatcartório des Brasilianischen Partners schicken muß (Brasilianisches Gesetz).

    Grundsätzlich würde ich mich nie darauf verlassen, dass man mit internationalen (deutschen) Dokumenten in Brasilien etwas anfangen kann. Alleine schon, weil ein Stempel vom "höheren Amt" fehlt.

    Grüße Ralf

  3. #9
    Moderator
    Registriert seit
    29.03.2004
    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.384

    Standard

    Oi Ralf, schön Dich mal wieder zu sehen!

    Zitat Zitat von Ralf1963
    Im Gegensatz zum üblichen Brasilianischen Hinterland-Cartório...

    Grundsätzlich würde ich mich nie darauf verlassen, dass man mit internationalen (deutschen) Dokumenten in Brasilien etwas anfangen kann. Alleine schon, weil ein Stempel vom "höheren Amt" fehlt.

    Hm, Rio und Hinterland...? Immerhin war ich beim Standesamt Tijuca. Aber der letzte Absatz macht schon Sinn. Es sieht auch viel wichtiger aus wenn da 1000 Stempel drauf sind. Ich hab nachher gar nicht mehr durchblickt wo wir überall Stempel bekommen haben... Je bunter das Dokument, desto besser

    Até logo und Gruss an Frau und Kind!
    Ursinho


  4. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.10.2005
    Beiträge
    15

    Standard geburtsurkunde, internationale

    hab das gerade in deutschland hinter mirrozedur --
    die internationale urkunde muss in brasilien trotzdem noch übersetzt werden ,neuste auskunft von brasilianischem konsulat in berlin,--
    vor allen dingen muss sie überbeglaubigt werden,was heisst das
    je nach bundesland wird sie 1. beglaubigt,z.b. vom landratsamt -----
    und dann muss das dokument vom innenministerium,z.b. mecklenburg-vorpommern ,überbeglaubigt werden,eine beglaubigung reicht nicht aus!!!!!!!!!!und dann nach berlin geschickt werden,kostet jetzt pro legalisierung in berlin 23,- euro

  5. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    393

    Standard

    .....ist in münchen echt einfacher gewesen.....alle dokumente ab zum übersetzer....und danach zum generalkonsulat.....stempel drauf und gebühren bezahlt....fertig......in bra zum cartorio alles noch mal vom richter beglaubigt......fertig war die heirat....

    .....habe mich köstlich amüsiert über die aussage vom cartorio... denn zur heirat war meine anwesendheit nicht zwingend erforderlich...es hätte mich mit vollmacht auch mein schwager bzw. schwägerin vertreten können um die heirat mit meiner frau zu tätigen....

 

 
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