Hallo Leute,
brauche ich für die Behörden in Brasilien eine ÜBERSETZUNG meiner deutschen Geburtsurkunde ins portugiesische ???
Z.B. für das Eintragen der Ehe im Cartorio einer Stadt in Brasilien ??
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Hallo Leute,
brauche ich für die Behörden in Brasilien eine ÜBERSETZUNG meiner deutschen Geburtsurkunde ins portugiesische ???
Z.B. für das Eintragen der Ehe im Cartorio einer Stadt in Brasilien ??
Gruss brasilmen Thomas
www.brasilmen.de
Hallo,
wenn Du beim Standesamt eine "internationale Geburtsurkunde" beantragst, dann kannst Du Dir die Übersetzung sparen. Diese Geb.Urk. ist u.a. auch in portugiesisch; zwar nur im "Kleingedruckten", aber wenn man dies vor Ort zeigt, dann wirds auch verstanden.
Generell muss die Geb.Urk. bei Vorlage bei bras. Behörden in port. sein.
Weitere Voraussetzungen: Beglaubigung der Urkunde durch Landratsamt - Regierungspräs - dann Legalisierung durch br. Kons. in D.
Gruss rave_66
Oi rave_66!
Desculpe, leider ist das so nicht immer richtig.
Der Sachbearbeiter Standesamt Tijuca wollte eine beglaubigte Übersetzung. Selbst mein verzweifelter Hinweis auf die Mehrsprachigkeit wurde mit folgender Begründung abgelehnt: "Ich verstehe das ja, aber ob der Richter es versteht..."
Naja, da ich wusste, dass ich das Dokument wahrscheinlich noch öfters benötigen würde und keinen Bock hatte, jedesmal erklären zu müssen wie man denn das Kleingedruckte liest, hab ichs halt übersetzen lassen.
Das tolle ist, dass die Übersetzung ein Vielfaches unübersichtlicher ist...
Muss man dann vor Ort sehen ob der Sachbearbeiter gut drauf ist oder nicht.
Nicht wundern...
Ursinho
War in meinem Fall (Sao Paulo) identisch. Die internationale Geburtsurkunde wurde nicht akzeptiert, also musste ich wohl oder übel die Übersetzung bezahlen...
Stimmt, ich habe das Glück, dass eine Int. Geburtsurkunde reicht!Zitat von Ursinho4711
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Ich musste meine internationale Geburtsurkunde auch übersetzen lassen.
Und mal ganz ehrlich: so unwahrscheinlich übersichtlich, wie das Papier ist, wird es der Durchschitts-Brasilianer nicht verstehen können. Also 50 Realos für die "Übersetzung" abgedrückt, viele rote Beglaubigungsstempel drauf und alle sind zufrieden.
Interessant war die Forderung im 1. cartorio, dass die Geburtsurkunde bei der Einreichung für die Hochzeit nicht älter als 3 Monate sein sein darf. Auf die Frage, was sich denn geändert haben könnte kam die Antwort: "Dass muss hier so sein".
Wir sind dann in ein anderes cartorio - dort keine Probleme.