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Geburtsurkunde auf port. nötig ?: Hallo Leute, brauche ich für die Behörden in Brasilien eine ÜBERSETZUNG meiner deutschen Geburtsurkunde ins portugiesische ??? Z.B. für das Eintragen der Ehe im Cartorio einer Stadt in Brasilien ??
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.117

    Frage Geburtsurkunde auf port. nötig ?

    Hallo Leute,

    brauche ich für die Behörden in Brasilien eine ÜBERSETZUNG meiner deutschen Geburtsurkunde ins portugiesische ???
    Z.B. für das Eintragen der Ehe im Cartorio einer Stadt in Brasilien ??
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    348

    Standard Geburtsurkunde

    Hallo,
    wenn Du beim Standesamt eine "internationale Geburtsurkunde" beantragst, dann kannst Du Dir die Übersetzung sparen. Diese Geb.Urk. ist u.a. auch in portugiesisch; zwar nur im "Kleingedruckten", aber wenn man dies vor Ort zeigt, dann wirds auch verstanden.
    Generell muss die Geb.Urk. bei Vorlage bei bras. Behörden in port. sein.
    Weitere Voraussetzungen: Beglaubigung der Urkunde durch Landratsamt - Regierungspräs - dann Legalisierung durch br. Kons. in D.

    Gruss rave_66

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
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    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.384

    Standard

    Oi rave_66!

    Desculpe, leider ist das so nicht immer richtig.
    Der Sachbearbeiter Standesamt Tijuca wollte eine beglaubigte Übersetzung. Selbst mein verzweifelter Hinweis auf die Mehrsprachigkeit wurde mit folgender Begründung abgelehnt: "Ich verstehe das ja, aber ob der Richter es versteht..."

    Naja, da ich wusste, dass ich das Dokument wahrscheinlich noch öfters benötigen würde und keinen Bock hatte, jedesmal erklären zu müssen wie man denn das Kleingedruckte liest, hab ichs halt übersetzen lassen.

    Das tolle ist, dass die Übersetzung ein Vielfaches unübersichtlicher ist...

    Muss man dann vor Ort sehen ob der Sachbearbeiter gut drauf ist oder nicht.

    Nicht wundern...
    Ursinho


  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    03.06.2005
    Beiträge
    54

    Standard

    War in meinem Fall (Sao Paulo) identisch. Die internationale Geburtsurkunde wurde nicht akzeptiert, also musste ich wohl oder übel die Übersetzung bezahlen...

  5. #5
    Benutzer
    Registriert seit
    30.03.2005
    Beiträge
    66

    Standard

    Zitat Zitat von Ursinho4711

    Muss man dann vor Ort sehen ob der Sachbearbeiter gut drauf ist oder nicht.

    Nicht wundern...
    Ursinho
    Stimmt, ich habe das Glück, dass eine Int. Geburtsurkunde reicht!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    27.10.2005
    Ort
    Manaus
    Beiträge
    508

    Standard

    Ich musste meine internationale Geburtsurkunde auch übersetzen lassen.
    Und mal ganz ehrlich: so unwahrscheinlich übersichtlich, wie das Papier ist, wird es der Durchschitts-Brasilianer nicht verstehen können. Also 50 Realos für die "Übersetzung" abgedrückt, viele rote Beglaubigungsstempel drauf und alle sind zufrieden.
    Interessant war die Forderung im 1. cartorio, dass die Geburtsurkunde bei der Einreichung für die Hochzeit nicht älter als 3 Monate sein sein darf. Auf die Frage, was sich denn geändert haben könnte kam die Antwort: "Dass muss hier so sein".
    Wir sind dann in ein anderes cartorio - dort keine Probleme.


 

 
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