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Ausreise mit Kind ohne Vater: Hallo, mal eine dringende Frage, meine brasilianische Frau und ich (Deutscher) sind (leben) momentan in Deutschland. Meine Frau möchte mit Kind für ein paar Monate zurück nach Brasilien (Fertigstellung der Universität). In Brasilien ist es ja wohl so, dass ein Elternteil nicht ohne Genehmigung des anderen Elternteils mit dem Kind
  1. #1
    Benutzer
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    04.11.2005
    Beiträge
    32

    Standard Ausreise mit Kind ohne Vater

    Hallo,

    mal eine dringende Frage, meine brasilianische Frau und ich (Deutscher) sind (leben) momentan in Deutschland. Meine Frau möchte mit Kind für ein paar Monate zurück nach Brasilien (Fertigstellung der Universität).

    In Brasilien ist es ja wohl so, dass ein Elternteil nicht ohne Genehmigung des anderen Elternteils mit dem Kind alleine ausreisen darf.

    Benötigt sie für die Reise nach Brasilien (ohne mich) eine schriftliche Genehmigung meinerseits, dass sie mit unserer gemeinsamen Tochter ausreisen darf ?!

    Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

    Grüße aus Ulm
    Sophie, Liz und Uwe


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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    20.03.2004
    Ort
    Württemberg / São Paulo
    Beiträge
    2.277

    Standard

    Hallo!

    Meine Frau (bras.) benötigte nur einmal bei der Ausreise aus Deutschland eine Reisegenehmigung (1999), dann wurde nie wieder nachgefragt.
    Bei der Ausreise aus Brasilien ist es jedoch anders. Da wird in jedem Fall die Reisegenehmigung (hier des Vaters) verlangt.
    In der Zeit, in der meine Frau mit unserer Tochter in Brasilien lebte und ich in Deutschland, habe ich die (vordatierte) Reisegenehmigung nach Brasilien geschickt. Im cartorio hat meine Frau dann meine Unterschrift, die ich dort hinterlegt hatte, beglaubigen lassen. Damit war die Reisegenehmigung gültig.

    Gruss
    Thomas

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
    27.05.2004
    Ort
    Wieder im Landkreis
    Beiträge
    867

    Standard

    Oi,

    hier kannst du dir eine Vorlage der brasilianischen Reisegenehmigung downloaden.
    http://www.brazilhouston.org/portug/fmenor.htm

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    28.10.2003
    Beiträge
    556

    Standard

    Zitat Zitat von Brasilianische Botschaft
    Reisegenehmigung für Minderjährige Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt. Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt (Download) (s. Vorgehen bei Legalisierung) auszufüllen. Besitzt einer der Elternteile nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muß seine Unterschrift zuvor notariell beglaubigt werden. Für alle alleinreisenden Minderjährigen muß die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der brasilianischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden. Besitzt ein Elternteil die brasilianische Staatsangehörigkeit bzw. ist er Inhaber des Personalausweises für Ausländer (RNE), muß er bei der Botschaft vorsprechen, um seine Unterschrift auf der Reiseerlaubnis beglaubigen zu lassen. Für den (die) brasilianischen Elternteil(e) entfällt die Unterschriftsbeglaubigung, es genügt, daß die Reisegenehmigung vor einem Konsularbeamten unterzeichnet wird.
    http://www.brasilianische-botschaft....c086_mind.html

 

 

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