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Aufenthalt in D: Die Tochter meiner Frau (Brasilianerin,17 Jahre) möchte nach bestandenem Abitur für einige Zeit in D leben. Visatechnisch würde das wohl über einen Sprachaufenthalt bzw. auch noch über Familienzusamenführung gehen.Dies könnte ich mit meiner lokalen Ausländerbehörde klären. Wer erteilt dieseVisa?Geht dies nur in B selbst oder kann sie als Tourist einreisen
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    26.01.2006
    Beiträge
    4

    Standard Aufenthalt in D

    Die Tochter meiner Frau (Brasilianerin,17 Jahre) möchte nach bestandenem Abitur für einige Zeit in D leben.
    Visatechnisch würde das wohl über einen Sprachaufenthalt bzw. auch noch über Familienzusamenführung gehen.Dies könnte ich mit meiner lokalen Ausländerbehörde klären.
    Wer erteilt dieseVisa?Geht dies nur in B selbst oder kann sie als Tourist einreisen und dann ihren Aufenthaltszweck ändern?
    Geht das in Brasilien nur über die Botschaft in Brasilia?

    wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon oft abgehandelt -wo kann ich entsprechendes finden.
    Erstmal vielen Dank für jedwede Hilfe. Grüsse ROLF


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    556

    Standard

    Visa werden NUR von der Botschaft in Brasília, bzw. den für den Wohnsitz zuständigen Konsulat in Zusammenarbeit der dt. Ausländerbehörde (Verpflichtungserklärung, etc.) erteilt!!!

    Sie kann NICHT als Tourist einreisten und dann das Touristenvisum in ein Studenten oder sonstigest Visum umwandeln lassen. Visa werden generell NICHT umgewandelt !

    Also, Sie muss von BRA aus ein Visum beantragen, wenn sie länger als 3 Monate (Tourist) bleiben will. Da führt KEIN Weg dran vorbei!!!


  3. #3
    Benutzer
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    43

    Standard

    KANN MEINEM VORREDNER NUR ZUSTIMMEN.

    Egal welches Visum, Du musst es vorher in Brasilien ausstellen lassen, sonst geht hier gar nichts mehr, ausser 3 Monate. (Eigenerfahrung)

    Viele Gruesse

    BOMBEIRO

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    15.09.2005
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    219

    Standard

    Brauche ich ein Visum für Deutschland?
    Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht.


    Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.

    Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien.
    Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

    Für Staatsangehörige der Länder, die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen.

    Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

    Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

    http://www.auswaertiges-amt.de/www/d...ce/faq/kat2/F1
    Mit freundlichen Grüßen

    klaus

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    26.01.2006
    Beiträge
    4

    Standard Aufenthalt in D

    Vielen Dank an Seu Creysson,Bombeiro u Klaushei für die Antworten.Meine Zusatzfrageas Visum zur Familienusammenführung oder als Studienbewerber kann man schriftlich anfordern-vielleicht sogar per Internet-oder muss man persönlich erscheinen.Bei notwendigem persönlichen Erscheinen reicht das Konsulat in Recife sie wont in Maceio-oder muss sie tatsächlich nach Brasilia. Vielen Dank für Eure Hilfe.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2005
    Beiträge
    346

    Standard

    Zitat Zitat von Rolf
    Vielen Dank an Seu Creysson,Bombeiro u Klaushei für die Antworten.Meine Zusatzfrageas Visum zur Familienusammenführung oder als Studienbewerber kann man schriftlich anfordern-vielleicht sogar per Internet-oder muss man persönlich erscheinen.Bei notwendigem persönlichen Erscheinen reicht das Konsulat in Recife sie wont in Maceio-oder muss sie tatsächlich nach Brasilia. Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Den Visaantrag kann sie pers. in dem für Ihren Bundesstaat zuständigen Konsulat einreichen oder per Post. Die zuständigkeitsbereiche erfährst Du hier :
    http://www.auswaertiges-amt.de/www/d...d=Vertretungen

 

 

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