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Scheidung: Hallo liebe Forum-Gemeinde, habe leider einige Probleme mit meiner brasilianischen Ehefrau. Es kriselt schon seit längerer Zeit aber jetzt hat sie seit Februar diesen Jahres ihre ständige Aufenthaltgenehmigung für die BRD bekommen und sagte mir noch am gleichen Tag das sie ja jetzt ihr Ziel erreicht hätte und sie nicht
  1. #1
    amigo
    Gast

    Standard Scheidung

    Hallo liebe Forum-Gemeinde,

    habe leider einige Probleme mit meiner brasilianischen Ehefrau. Es kriselt schon seit längerer Zeit aber jetzt hat sie seit Februar diesen Jahres ihre ständige Aufenthaltgenehmigung für die BRD bekommen und sagte mir noch am gleichen Tag das sie ja jetzt ihr Ziel erreicht hätte und sie nicht mehr verstellen müsste. Auf jeden Fall haben wir seit diesem Zeitpunkt nur noch Streit. Aufgrund dessen das wir auch schon die 3 Jahre vorher immermal wieder heftigen Streit hatten (in dem sie ihr Temprament voll ausgelebt hat), bin ich zur Entscheidung gekommen das ich mich von ihr trennen möchte (ich möchte sie ja nicht durchfüttern bis sie einen anderen hat und mich dann fallen lässt).

    Sie geht im nächsten Monat alleine nach Brasilien. Wie soll ich vorgehen? Ist es richtig das man vor einer Scheidung 1 Jahr getrennt leben muss?

    Danke, für eure Tipps.

    Gruß amigo


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  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    13.06.2004
    Beiträge
    25

    Standard

    auch auf die Gefahr hin, dass das jetzt ein Fake-Post ist, in dem nur wieder übliche Klischees über Brasilianerinen aufgefrischt weden sollen, antworte ich mal. Ich möchte natürlich nicht abstreiten dass Klischees auch Realitäten sind.

    Eine Scheidung in D ist erst nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Für die Scheidung benötigst Du hierzu ein Papier in dem ihr beide erklärt, dass ihr seit ..... getrennt lebt. Wenn ihr Euch einig seit kann es also auch anders datiert werden um die Scheidung zu beschläunigen. In dem Trennungjahr seit ihr unterhaltspflichtig. Wer an wen hängt vom jeweiligen Einkommen des Partners ab. Ich geh mal davon aus dass Du unterhaltspflichtig bist. Diese Unterhaltspflicht im Trennungsjahr kann auch durch einen etwaigen Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden. Ich rate Dir zu einem Rechtsanwalt/Anwältin (macht manches einfacher) der/die am besten auch noch Portugues spricht.

    Mein persönlicher Tip. Gebt Euch eine Chance. Du solltest damit beginnen, auch wenn Du Dich zu recht verletzt fühlst. Was Brasilianerinnen im Streit sagen kann schon heftig sein, obwohl bedenke die Aussagen kommen im Streit und sind selten so gemeint. Wenn Du Dich wirklich von ihr trennen möchtest achte noch mehr darauf dass es zu keinerlei Konflikten kommt. Weiche auch ihren eventuellen Provokationen weiträumig aus. Es könnte sehr bitter für Dich werden wenn sie ihr volles Temperament auch in einem Scheidungskrieg auslebt. Sei strategisch und nicht emotional. Ich helf Dir/Euch gerne weiter, sofern Du kein Fake bist, obwohl bei diesem Thema nur über PN und Telefon.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast

    Standard

    ein Jahr getrennt ist richtig. Normalerweise heisst das jeder seine eigene Bleibe. Da sie den unbeschränkten Aufenthalt erst vor kurzem bekommen hat wird sie wohl kaum so bescheuert sein und auf einen Handel mit dir eingehen, dass ihr schon seit einem Jahr getrennt - in einer Wohnung - lebt.

  4. #4
    Unregistriert
    Gast

    Standard und noch etwas vergessen...

    denn dann riskiert sie den Aufenthalt, wegen falscher Angaben bei der Behörde und falls du auch zugegen warst hast du falsche Angaben bei der Behörde gemacht, die erstens vor Gericht landen können und zweitens bei einer neuerlichen Liebschaft mit einer EU-Ausländerin deine Glaubwürdigkeit in Sachen Visumserteilung ankratzen.

  5. #5
    amigo
    Gast

    Standard

    danke für eure Ratschläge.

    War leider kein Fake von mir!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    25.05.2005
    Beiträge
    192

    Standard

    Nur eine kurze Klarstellung aus eigener Erfahrung: 1 Jahr Trennung bedeutet nicht, dass jeder seine eigene Bleibe haben muss. Auch wenn man noch die gleiche Wohnung bewohnt, können beide Seiten erklären, dass man seit 1 Jahr faktisch getrennt lebt. Man muss sich natürlich einig sein. Hängt vielleicht auch vom Geschick des Anwaltes ab.

    Fofu

 

 
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