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Ausreise aus Deutschland mit Söhnchen: Oi, wahrscheinlich wurde dieses Thema schon mehr als einmal hier angesprochen, finde allerdings nichts, was auf mich zutreffen würde und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Meine Situation ist folgende: habe in Brasilien mit meinem Freund zusammengelebt und bin schwanger geworden. Aufgrund vieler Komplikationen, schlechter ärztlicher Behandlung und horrenden Behandlungskosten
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    28.10.2003
    Beiträge
    2

    Standard Ausreise aus Deutschland mit Söhnchen

    Oi,
    wahrscheinlich wurde dieses Thema schon mehr als einmal hier angesprochen, finde allerdings nichts, was auf mich zutreffen würde und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
    Meine Situation ist folgende: habe in Brasilien mit meinem Freund zusammengelebt und bin schwanger geworden. Aufgrund vieler Komplikationen, schlechter ärztlicher Behandlung und horrenden Behandlungskosten habe ich mich entschlossen, nach Deutschland zurückzukehren- habe die deutsche und brasilianische Staatsangehörigkeit, da mein Vater Brasilianer ist, von daher ist dieses "Hin- und Herreisen" kein allzu großes Problem. Nun würde ich gerne einige Monate nach der Geburt wieder nach Brasilien zurückkehren, weiß allerdings nicht, was ich dafür alles machen muss, braucht mein Sohn einen brasilianischen Pass- Name und Nationalität meines Freundes sind ja in der Geburtsurkunde festgehalten, um ausreisen zu können? Oder werde ich dieses Ausreiseformular ausfüllen, von ihm unterschreiben und beglaubigen lassen müssen? Das alles wäre ja ein riesen Aufwand und wäre in 2 Monaten ( die ich nach der Geburt noch gerne hierbleiben möchte ) ja gar nicht zu realisiern...und jetzt, wo das kind noch gar nicht geboren ist, kann ich ja noch gar nicht anfangen, irgendetwas in der Richtung in Angriff zu nehmen.
    Wäre euch um Antworten sehr dankbar,
    beijos, Aninha


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2005
    Beiträge
    346

    Standard

    Da Du sowohl dt. als auch bras. Staatsbürgerin bist, ist Dein Sohn automatisch auch Brasilianer. D.h. er MUSS für die Ein- und Ausreise nach Brasilien eine bras. Pass haben. Sonst gibt´s Probleme mit PF in Brasilien.
    Zitat Zitat von Auswärtiges Amt
    Doppelstaater: Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein und ausreisen können. Besonders wer in Brasilien geboren ist oder einen brasilianischen Elternteil besitzt, sollte sich deshalb immer mit der brasilianischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen, um zu klären, ob gegebenenfalls ein brasilianischer Reisepass oder eine Negativbescheinigung zur Einreise erforderlich ist.

    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...timmungen.html
    Solltest Du vorhaben später alleine mit Deinem Sohn wieder von BRA nach D zu reisen, benötigst Du die Reisegenehmigung (Autorização de viagem para menores) des Vaters Deines Kindes, sonst kannst Du Brasilien NICHT mit Deinem Sohn verlassen. Bei der Einreise nach BRA wird diese Genehmigung i.d.R. nicht verlangt, kann aber passieren!?!
    Zitat Zitat von Brasilianische botschaft, Berlin
    Reisegenehmigung für Minderjährige

    Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.

    Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen.

    Hierfür ist das entsprechende Formblatt auszufüllen. Besitzt einer der Elternteile nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muß seine Unterschrift zuvor notariell beglaubigt werden.

    Für alle alleinreisenden Minderjährigen muß die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der brasilianischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden.

    Besitzt ein Elternteil die brasilianische Staatsangehörigkeit bzw. ist er Inhaber des Personalausweises für Ausländer (RNE), muß er bei der Botschaft vorsprechen, um seine Unterschrift auf der Reiseerlaubnis beglaubigen zu lassen.
    Für den (die) brasilianischen Elternteil(e) entfällt die Unterschriftsbeglaubigung, es genügt, daß die Reisegenehmigung vor einem Konsularbeamten unterzeichnet wird.

    http://www.brasilianische-botschaft....c086_mind.html
    Zitat Zitat von Brasilianische Botschaft, Berlin
    Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige

    Personen unter 18 Jahren benötigen sowohl für die Ausstellung eines brasilianischen Reisepasses wie für alle Reisen innerhalb Brasiliens die Erlaubnis beider Eltern bzw. der(s) Erziehungsberechtigten. Für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren muß unbedingt eine notariell beglaubigte Erlaubnis der Eltern vorgelegt werden. Sollte die Erlaubnis von Eltern (oder einem Elternteil) erteilt werden, die (der) brasilianische(r) Staatsbürger sind (ist), kann diese Erlaubnis unmittelbar in der Konsularabteilung der Botschaft unterzeichnet werden. Die Unterschrift eines nicht-brasilianischen Elternteils muß zuvor notariell beglaubigt werde.

    http://www.brasilianische-botschaft....c086_mind.html

 

 

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