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Scheidungsurteil für Heirat in Dänemark: Hallo, meine brasilanische Freundin ist genau so wie ich geschieden. Wir haben von dem "Cartorio do Registro Civil" eine original Abschrift der Heiratsurkunde, Scheidungsurklunde und den entsprechenden Rechtskraftvermerk. Alles Legalisiert und von einem anerkannten Übersetzter ins deutsche übersetzt. Bei den verschiedenen Standesämter in Dänemark liest man allerdings immer von ORIGINAL
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    15.06.2004
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    120

    Standard Scheidungsurteil für Heirat in Dänemark

    Hallo,

    meine brasilanische Freundin ist genau so wie ich geschieden. Wir haben von dem "Cartorio do Registro Civil" eine original Abschrift der Heiratsurkunde, Scheidungsurklunde und den entsprechenden Rechtskraftvermerk. Alles Legalisiert und von einem anerkannten Übersetzter ins deutsche übersetzt.

    Bei den verschiedenen Standesämter in Dänemark liest man allerdings immer von ORIGINAL Scheidungsurkunden.
    Meine Frage ist daher ob diese vom Catorio ausgestellten Dokumente als ORIGINAL anerkannt werden?

    Vielleicht kann mir jemand ein Tip geben.

    Gruß

    Fred


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Normalerweise brauchst du nur das Certidao des Casamento, das ist die Heiratsurkunde. Dort wird auch die Scheidung vermerkt.

    Dieses Dokument ist normalerweise eine richtige offizielle Urkunde der Republica Federativa do Brasil, diese stellt normalerweise das Cartorio im Original aus.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    10.11.2007
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    Standard

    So ist es auch bis jetzt geblieben, geschiedene benötigen einen Original Heiratsurkunde mit den eingetragenen Vermerk über die Scheidung mit den Angaben von Rechtskraft oder Original rechtskräftiges Scheidungsurteil legalisiert von Justizministerium und Außenministerium Brasilien, danach durch deutsche oder dänische Botschaft und anschließlich übersetzt in Brasilien oder in Deutschland.

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    19

    Standard

    Neue Anforderungen notwendige Dokumente für die Heirat in Dänemark:
    - es muss immer eine Certidao Negativa aus Cartorio do Registro Civil vorliegen, auch wenn der brasilianische Partner bereits in Deutschland angemeldet/Wohnhaft ist.

 

 

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