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Frage zur Beglaubigung der Geburtsurkunde: hallo, ich weiß, dieses thema bringt jetzt viele von euch zum gähnen und augenrollen, aber ich habe mich ehrlich mit den beiträgen im forum befasst und bin in einer sache noch nicht schlauer geworden. das mag aber auch an meiner langen leitung liegen. meine internationale geburtsurkunde habe ich schon beantragt,
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    10.08.2006
    Beiträge
    10

    Standard Frage zur Beglaubigung der Geburtsurkunde

    hallo,

    ich weiß, dieses thema bringt jetzt viele von euch zum gähnen und augenrollen, aber ich habe mich ehrlich mit den beiträgen im forum befasst und bin in einer sache noch nicht schlauer geworden. das mag aber auch an meiner langen leitung liegen.

    meine internationale geburtsurkunde habe ich schon beantragt, die bearbeitung soll etwa eine woche dauern.
    ich komme immer so durcheinander;
    wohin muss ich sie bringen um sie beglaubigen zu lassen?
    es war von irgendeinem ministerium und dem brasilianischen konsulat die rede.
    ich stehe sehr unter zeitdruck und würde nun gern wissen ob ich auch in brasilien noch etwas beglaubigen lassen kann?
    wie wichtig ist es dass ich persönlich erscheine, könnte ich meinen eltern eine vollmacht erteilen?

    bei der späteren übersetzung in brasilien und beglaubigung dieser gibt es keine probleme. nur hier in deutschland stehe ich irgendwie auf dem schlauch.

    ich bin auch dankbar für verweise, falls ich ein ähnliches thema tatsächlich übersehen haben sollte.
    alles liebe,
    galega


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2005
    Beiträge
    346

    Standard

    Zitat Zitat von Galega

    meine internationale geburtsurkunde habe ich schon beantragt, die bearbeitung soll etwa eine woche dauern.
    ich komme immer so durcheinander;
    wohin muss ich sie bringen um sie beglaubigen zu lassen?
    es war von irgendeinem ministerium und dem brasilianischen konsulat die rede.
    Richtig, wenn Du die Geb. Urkunde hast, dann zu dem für Deinen Wonsitz zuständigen bras. Konsulat schicken, mit der Bitte um Beglaubigung. Informiere Dich vorher über die Gebühren. Das ganze kann auch per Post erledigt werden, dann aber nicht den an Dich adressierten und frankierten Rückumschlag beizulegen!

    www.brasilianische-botschaft.de


  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    10.08.2006
    Beiträge
    10

    Standard

    vielen dank erstmal.

    aber vom ministerium brauche ich nichts weiter? oder machen die das automatisch und schicken sich das erstmal zu?
    nur die beglaubigung von der bras. botschaft hier in D reicht aus, und das alles per post?

    also kann ich auch schon meine füße in den warmen sand drüben stecken während das hier noch durch die bürokratiemaschine läuft?

  4. #4
    Administrator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.627

    Standard

    Moin,
    Nach meinen Erfahrungen mit der Botschaft (Das Konsulat in Hamburg hatte das noch gemacht) geht das nicht per Post (ist aber 5 Jahre her).

    Ein Brasilianisches Elterteil muss persönlich in der Botschaft unterschreiben.

    Ein Deutscher muss die Formulare beim Notar an seinem Wohnort unterschreiben.

    Ist das zufällig Berlin und die Unterschrift bei der Botschaft hinterlegt reicht das wenn nicht:
    Das Formular mit der eigenen Unterschrift und der Unterschrift des Notars muss dann noch vom zuständigen LG beglaubigt werden.
    Dann ab zur Botschaft. Dort noch mal eine Urkunde unterschreiben die in dein Buch eingeklebt wird.
    Dann gibt es eine Brasilianische Geburtsurkunde, die aber in Brasilien eigentlich keinen interessiert. Mit dieser Urkunde dann im Brasilien zum Notar, dort gibt es dann die endgültige Urkunde.

    Christian

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    348

    Standard Geburtsurkunde

    Hallo,
    wenn ichs richtig verstehe, hast Du eine deutsche (internat) Geburtsurkunde, die Du für irgendwelche zwecke in BR benötigst.

    Da muss VOR dem Gang aufs br. Konsulat noch einiges passieren:
    1. Gang zum Landratsamt; dort wird die Unterschrift des Standesamtes bestätigt.
    2. Gang zum Regierungspräsidium; dort wird die Unterschrift des Landratsamts bestätigt.
    3. Gang zum br. Konsulat; dort wird die Unterschrift des Landratsamts legalisiert.

    Dies ist jedenfalls die Regelung, wenn man in einer kl. Stadt wohnt.

    Im Zweifel frag auf dem Standesamt, die wissen sowas in der Regel auch.

    VG rave_66
    Es wurde schon alles gesagt.
    Aber noch nicht von allen.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    10.08.2006
    Beiträge
    10

    Standard

    vielen lieben dank, das war schön übersichtlich.

 

 
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