Hi Leute, und zwar brauch ich mal wieder Hilfe. Würde gerne wissen wie das mit der 1. Aufenthaltserlaubnis ist. Wenn jetzt ein Brasilianer nach Deutschland kommt,erstmal 3Monate,arbeit such und findet, wann muss er oder kann er dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und hat man nicht als Berufssportler (Capoeira)Vorteile?
2. Arbeitsgenehmigung: wie oben, kommt erstmal für 3Monate nach Deutschland, suche nach Arbeit. Wird die dann bevor er die Arbeit sucht oder danach wenn er schon hat beantragt?
Vielen Dank,lg




