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Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung!: Hi Leute, und zwar brauch ich mal wieder Hilfe. Würde gerne wissen wie das mit der 1. Aufenthaltserlaubnis ist. Wenn jetzt ein Brasilianer nach Deutschland kommt,erstmal 3Monate,arbeit such und findet, wann muss er oder kann er dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und hat man nicht als Berufssportler (Capoeira)Vorteile? 2. Arbeitsgenehmigung: wie
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.07.2006
    Beiträge
    12

    Standard Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung!

    Hi Leute, und zwar brauch ich mal wieder Hilfe. Würde gerne wissen wie das mit der 1. Aufenthaltserlaubnis ist. Wenn jetzt ein Brasilianer nach Deutschland kommt,erstmal 3Monate,arbeit such und findet, wann muss er oder kann er dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und hat man nicht als Berufssportler (Capoeira)Vorteile?
    2. Arbeitsgenehmigung: wie oben, kommt erstmal für 3Monate nach Deutschland, suche nach Arbeit. Wird die dann bevor er die Arbeit sucht oder danach wenn er schon hat beantragt?

    Vielen Dank,lg


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    15.09.2005
    Ort
    Manaus
    Beiträge
    230

    Standard

    Nach neuem Aufenthaltsrecht gibt es keine Arbeisgenehmigung in dem Sinne mehr. Im VIsa ist vermerkt, ob Erwerbstätigkeit gestattet ist oder nicht. Zu Beantragen vor der Einreise! Capoeirista sind nicht automatisch als Berufssportler anerkannt!!! Wenn die BfA zustimmt, dann ist eine Erlaubnis dafür z.B.als Lehrer möglich. Mit der Zustimmung wird es jedoch dadurch immer schwerer, da viele Brasileiros als Beruf neben Tänzerin und (Spezialitäten-)Koch, Capoeira-Lehrer als Beruf angegeben haben und nun arbeitslos gemeldet sind. (z.B. nach Heirat) Deshalb will die BfA zuerst diese Leute vermitteln.


    Trotzdem boa sorte
    Onça Preta
    Manaus - AM

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard Capoeira

    Wenn man in Deutschland arbeiten oder länger als 3 Monate da bleiben will braucht man ein Visa vor der Einreise.
    Visa gibt es nur unter Beteiligung der Ausländerbehörde, diese prüft gegebenfalls mit Arbeitsagentur ob Arbeitserlaubnis benötigt wird oder Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Ergebnis keine Zusicherung einer Arbeitserlaubnis = keine Zustimmung der ABH = kein Visum.

    Capoeira läuft leider nicht unter Berufsportler im Ausländerrecht.
    Berufssportler sind Profisportler, die zu Profi Vereinen gehen.

 

 

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