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Scheidung: Hallo vielleicht kennt ja hier jemand die Rechte für eine Brasiliera wenns um Trennung geht.Meine Bekannte(Brasilianerin)ist seit ca. 3Monate mit einem Deutschen Mann verheiratet ist im vierten Monat schwanger sie hat auch Ihre Tochter (Brasiliera 6 Jahre)mit einer Verpflichtungserklärung Ihres deutschen Ehemannes hier in Deutschland die am 8 November abgelaufen
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    10.04.2006
    Beiträge
    10

    Standard Scheidung

    Hallo vielleicht kennt ja hier jemand die Rechte für eine Brasiliera wenns um Trennung geht.Meine Bekannte(Brasilianerin)ist seit ca. 3Monate mit einem Deutschen Mann verheiratet ist im vierten Monat schwanger sie hat auch Ihre Tochter (Brasiliera 6 Jahre)mit einer Verpflichtungserklärung Ihres deutschen Ehemannes hier in Deutschland die am 8 November abgelaufen ist.Nun möchte sie sich von Ihrem Mann trennen und hier in Deutschland bleiben.Gibt es da eine Chance für Ihre Tochter die ja hier in Deutschland nur ein 3 Monatsvisum mit Verpflichtungserklarüng hatte bzw.eine Chance für Sie mit dem kommenden Kind hier in Deutschland zu bleiben?Danke im voraus für gute Vorschläge.Gruß
    Cindy


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    847

    Standard

    Glaube ich kaum!
    Weder Frau noch Tochter haben bereits einen eigenständigen Aufenthaltsanspruch. Schon gar nicht die Tochter, der Mann braucht nur seine Verpflichtungserklärung bei der ABH wiederrufen und schon ist es vorbei und sie muss vermutlich schon vor ablauf der 3 Moante wieder zurück!

    Genaueres kann Euch allerdings nur die zuständige Ausländerbehörde sagen. Einfach mal hingehen mit Deiner Freundin und sich erkundigen.

    Ausserdem empfehle ich diese Homepage für ausländerrechtliche Fragen: www.info4alien.de sowie das angeschlossene Forum: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Bergisch Gladbach
    Beiträge
    196

    Standard

    Hi,

    da deine Bekannte zumindest noch mit einem Deutschen verheiratet ist und von diesem auch ein Kind erwartet, das dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die Fürsorge der Mutter und des Vaters braucht, wird man sie kaum des Landes verweisen können, geschweige sie mit dem Kind wegschicken dürfen. Das Recht des Vaters auf sein Kind stünde dem ebenfalls entgegen
    Mit der 6 jährigen Tochter sieht es problematischer aus, wenn Ihre Bekannte für den Unterhalt nicht aufkommen kann und der noch-Ehemann nicht will..
    Prinzipiell müsste die 6 jährige Tochter zurück nach Brasilien, insbesondere wenn sie anderenfalls dem hiesigen Jugendamt finanziell zur Last fiele.
    Wenn die Tochter dann aber in Brasilien quasi auf der Strasse stehen würde, was weder dem Kind noch der Mutter zuzumuten wäre, könnte ich mir eine befristete Duldung aus humanitären Gründen vorstellen.
    Ihre Bekannte sollte sich einen im Ausländerrecht versierten Anwalt nehmen.

    Gruss
    Rainer d
    The difference between men and boys is the price of the toys

 

 

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