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Einreisebestimmungen für die Schengen Staaten: Zitat von Einbeck Nett wie man über Konsulate denkt. naja, einbeck, Netter und tiquinho sind ja noch relativ neu hier. das werden die beiden schon noch merken, dass wir hier im forum - mit dir - einen kompetenten botschafts mitarbeiter haben.
  1. #19
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    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen
    Nett wie man über Konsulate denkt.
    naja, einbeck,

    Netter und tiquinho sind ja noch relativ neu hier.

    das werden die beiden schon noch merken, dass wir hier im forum - mit dir - einen kompetenten botschafts mitarbeiter haben.
    gruesse

    max


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  2. #20
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von tiquinho Beitrag anzeigen
    . In Deutschland hat ein Beamter nix zu sagen, da hast du Recht. Er muss sich nur an seine Gesetze halten und nicht weitrer denken.
    Wenn das so stimmt wird es dem Kollegen Netter nicht gefallen.
    Was er vorhat, ist gegen alle Bestimmungen, an die sich ein Beamter hier zu halten hätte.

    Heiraten mit Touristenvisum ist nicht gestattet. Unter besonderen Umständen (alles schon mal geschrieben) kann die AB von einem Heiratsvisum, d.h., da es in Brasilien beantragt werden muss, erst mal Rückreise und warten, absehen. Das nennt man Ermessensspielraum, und wehe wenn der Beamte den nicht ausnutzt, dann heißt es zurück und warten.

    Für Verbleib der Ehefrau in D muss ein FamilienZusammenFührungs-Visum (FZF) beantragt werden. Das geht im Regelfall nur in Brasilien (oder China, Kamerun, wo man halt herkommt) Die AB kann im Ausnahmefall die Aufenthaltserlaubnis auch erteilen, wenn die Voraussetzungen alle gegeben sind. Das ist dann wieder eine Ermessensentscheidung der Beamten/Angestelllten (die ja nicht denken müssen) Sie hat zwar einen Anspruch, muss den aber im Hwerkunftsland einfordern.

    Also wäre ich als Tiguinho da ein wenig großzugiger mit unseren dienstleistenden Beamten.

    @Netter, ich hoffe deine zuständige AB ließt hier nicht mit, was die Leute sonst gerne mal machen. Und ich hoffe, dass du das alles geklärt hast und sich der Amtsleiter, der letztendlich entscheidet, sich das Zueigen macht.

    Wie sieht's eigendlich mit dem Zertifikat Deutsch A1 des GI aus, ohne das gibt's kein Heiratsvisum und auch keine FZF. Das bezog sich jetzt auf die Voraussetzungen von vorher, auch das muss erfüllt sein, wenn die AB eine Ausnahme machen soll. Ohne Zertifikat läuft da nix. Im gegenteil, wenn ihr das wie geplant machen wollt, als Touristein heiraten, könnte der Verdacht aufkommen, das ihr grade diese Sprachanforderung umgehen wollt, ohne das Zertifikat würde euch nämlich das Konsulat ohne Diskussion fortschicken.

    Also viel Spaß und alles Gute für Euch.

    Tiradentes

    PS: Gemic: Das mit Aufgabe der Brasilianischen Staatsbürgerschaft war früher mal. Heute wird, in Kenntniss, das Brasilien praktisch gar nicht entlassen kann, im Antrag schon darauf verzichtet. (wurde hier schon mehrfach geschrieben und diskutiert)

 

 
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