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wie wo warum "Aufenthaltsbescheinigung": Hallo, möchte (jetzt endlich) meinen brasilianischen Freund in .... na wo denn ? In Dänemark natürlich heiraten. Dazu muss ich ihn bei mir anmelden. Habe aber gar keine Ahnung wo, also: 1. wo melde ich ihn an: A) beim Bürgeramt B) beim Ausländeramt C) bei beiden? 2. auf welche gesetzliche
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.05.2006
    Beiträge
    4

    Standard wie wo warum "Aufenthaltsbescheinigung"

    Hallo,
    möchte (jetzt endlich) meinen brasilianischen Freund in .... na wo denn ? In Dänemark natürlich heiraten. Dazu muss ich ihn bei mir anmelden. Habe aber gar keine Ahnung wo, also:

    1. wo melde ich ihn an:
    A) beim Bürgeramt
    B) beim Ausländeramt
    C) bei beiden?

    2. auf welche gesetzliche Grundlage kann ich mich berufen, wenn die da blöde gucken, und mich ihn nicht als Gast anmelden lassen wollen?

    3. Muss ich denen sagen, warum ich ihn anmelden möchte (was könnte ich denn da sagen)?

    4. Wie genau heisst das Ding? Meldebescheinigung? Aufenthaltbescheinigung? Oder?

    Danke Euch für jede Antwort und wünsche allen hier viel, viel Glück

    PS: bitte sagt nicht ähnliche Fragen wurden schon xmal gestellt... ich krieg es einfach nicht auf die Reihe.

    Zuckerhütchen


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  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit
    12.12.2006
    Beiträge
    47

    Standard

    Zitat Zitat von zuckerhütchen
    Hallo,
    möchte (jetzt endlich) meinen brasilianischen Freund in .... na wo denn ? In Dänemark natürlich heiraten. Dazu muss ich ihn bei mir anmelden. Habe aber gar keine Ahnung wo, also:

    1. wo melde ich ihn an:
    EINWOHNERMELDEAMT

    Zitat Zitat von zuckerhütchen
    2. auf welche gesetzliche Grundlage kann ich mich berufen, wenn die da blöde gucken, und mich ihn nicht als Gast anmelden lassen wollen?
    Steht im Meldegesetz drinn, das man dazu verpflichtet ist auch Gäste ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer anzumelden. Nur machen das in der Praxis die Wenigsten.

    Ansonsten schau Dich mal hier um, dort findest Du auch alle Gesetzestexte bzgl. Aufenthalts- und Ausländerrecht in Deutschland. Brauchst Du sowieso sobald die Hochzeit geschafft ist.


    P.S.: Was spricht denn dagegen, den wahren Grund zu nennen? Früher oder Später müsst Ihr ja sowieso Deinen Mann anmelden und auch zur Ausländerbehörde. Schliesslich kann Dir niemand verbieten in DK zu heiraten, auch wenn´s meiner Meinung nach totaler Quatsch ist, denn die anschliessende ausländerrechtliche Bürokratie wird durch Einschaltung eines dritten Staates (DK) sicherlich NICHT einfacher. Aber jedem das sein!


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    15.06.2004
    Beiträge
    120

    Standard

    Hallo,

    benutze doch mal die Suchfunktion. Da gibt es ein Menge über diese Themen und Fragen zu finden.

    Fred

  4. #4
    patecuco
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von PAN 2007
    Schliesslich kann Dir niemand verbieten in DK zu heiraten, auch wenn´s meiner Meinung nach totaler Quatsch ist, denn die anschliessende ausländerrechtliche Bürokratie wird durch Einschaltung eines dritten Staates (DK) sicherlich NICHT einfacher. Aber jedem das sein!

    Wenn Du es noch nie gemacht hast, dann haste auch keine Ahnung, also ist deine Meinung eben nur deine Meinung.

    Habe super Erfahrung mit DK. Auch wenn das anderen nicht gefällt.

    Patecuco

 

 

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