Hallo,
möchte (jetzt endlich) meinen brasilianischen Freund in .... na wo denn ? In Dänemark natürlich heiraten. Dazu muss ich ihn bei mir anmelden. Habe aber gar keine Ahnung wo, also:
1. wo melde ich ihn an:
A) beim Bürgeramt
B) beim Ausländeramt
C) bei beiden?
2. auf welche gesetzliche Grundlage kann ich mich berufen, wenn die da blöde gucken, und mich ihn nicht als Gast anmelden lassen wollen?
3. Muss ich denen sagen, warum ich ihn anmelden möchte (was könnte ich denn da sagen)?
4. Wie genau heisst das Ding? Meldebescheinigung? Aufenthaltbescheinigung? Oder?
Danke Euch für jede Antwort und wünsche allen hier viel, viel Glück
PS: bitte sagt nicht ähnliche Fragen wurden schon xmal gestellt... ich krieg es einfach nicht auf die Reihe.
Zuckerhütchen



Schliesslich kann Dir niemand verbieten in DK zu heiraten, auch wenn´s meiner Meinung nach totaler Quatsch ist, denn die anschliessende ausländerrechtliche Bürokratie wird durch Einschaltung eines dritten Staates (DK) sicherlich NICHT einfacher. Aber jedem das sein!

