Das widerspricht dem was Brasilblog in den anderen Beitrag geschrieben hat. Aber mann hat mir das so erklärt:
Die Botschaften und Konsulate haben zwar in der Vergangenheit bestätigt das man auf die Staastbürgerschaft verzichtet, aber auch jedem danach denn Pass auf Antrag wieder gegeben.
- Das Brasilianische Recht sieht vor das das Kind einen Brasilianers auch Brasilianer ist.
- Es gibt keine Regelungen über die Entlassung aus der Staastbürgerschaft.
Die deutsche Rechtsauffassung ist nun das eine, nach Internationalem Recht, gültige und endgültige Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht möglich ist. Daher wird die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen.
Gruß
Christian
Obwohl das dem Beitrag von Brasilblog nicht widerspricht, da die meisten die das betrifft ja in Brasilien geboren wurden.






