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Touristenvisum - noch erforderlich?: ...tja, keiner "steckt nun drin", wielange sich jetzt die weitere Behördenprozedur in Sachen "Heiratsvisum" (vgl. meine Schilderung v. 28.03.07) noch in die Länge streckt (wieviel Leute von welchen Behörden oder welcher Botschaft bzw. wer befragt jetzt eigentlich wen, wann, wie lange, in welchem Land, zu welchem Termin, zu welchen Themen,
  1. #1
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    Standard Touristenvisum - noch erforderlich?

    ...tja, keiner "steckt nun drin", wielange sich jetzt die weitere Behördenprozedur in Sachen "Heiratsvisum" (vgl. meine Schilderung v. 28.03.07) noch in die Länge streckt (wieviel Leute von welchen Behörden oder welcher Botschaft bzw. wer befragt jetzt eigentlich wen, wann, wie lange, in welchem Land, zu welchem Termin, zu welchen Themen, vor oder nach dem Flug mit dem "Herzblatthubschrauber" - getrennt voneinander - ? Alles halt momentan leider noch komplett unklar...) Könnte also knapp werden alles "in trockene Tücher" zu bringen in Sachen "Heiratsvisum" vor ihrem Flug-Date nach Europa am 23.04.07... Wie sieht´s denn nun wirklich aus für meine Verlobte bezüglich eines "Touri-Aufenthalts" zunächst ab 23.04.07 bzw. generell für einen Vorab-Besuch von 90 Tagen (oder 92?) bei mir in Deutschland? Kann sie jetzt definitiv völlig ohne Visum problemlos kommen oder gibt´s das doch noch, dieses "Touristenvisum"? (sie hat scheinbar ein biß´l Angst so zu kommen u. meint sie bräuchte auf jeden Fall ein Visum - will aber in Belem bei einer Reiseagentur selbst nochmal fragen...) Bekommt sie ggf. dennoch (wenn "ohne Visum" offiziell funktioniert) evtl. in Brasilien am Flughafen größere Probleme als hier bei der Einreise in Europa oder in beiden Fällen definitiv nicht? Muss sie normalerweise nachweisen, dass sie entweder genügend "Kleingeld" hat, um glaubhaft in den 3 Monaten eine Unterkunft bestreiten zu können? Bzw. hab´ ich ja für sie ohnehin bereits eine Verpflichtungserklärung unterschrieben - würde diese dann auch als Nachweis reichen, dass sie "über Wasser gehalten" wird ?(Verpflichtungserklärung "schlummert" natürlich jetzt wieder im Original in der Akte des hiesigen Ausländeramts) oder würde hiervon eine Kopie reichen? Will dies an irgendeinem Flughafen oder Zoll überhaupt jemand wissen? Will man in Brasilien schon bei Abflug wieder ein Rückflugticket seh´n oder evtl. in Europa bei Ankunft oder können wir uns danach in den 3 Monaten darum kümmern? Und natürlich dies noch: Ankunft ist definitiv in Frankreich (Straßburg), wo ich sie natürlich abholen möchte (Rückflug-Datum ließ sich zwar verschieben, aber die Route nicht umbuchen/ ergänzen...). Beeinflußt dies ausserdem noch negativ unser Vorhaben des "90-Tage-Vorab-Besuchs" oder kann sie sich dann als Touristin (vermutlich ja ohne Visumzwang) so oder so frei in Europa bewegen? Zwei Fragen zum Schluss: 1.) Mach´ ich mir zuviel Gedanken? 2.) Wer bringt mich in die "Klapse"? 3.) Schießt Kahê noch die entscheidenen Tore, um Borussia vor dem Abstieg zu retten? Viel wichtiger wären mir aber wirklich Antworten auf alle Vorabfragen vor 1.) bis 3.) ... Danke!


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  2. #2
    Benutzer
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    61

    Standard

    Hallo,

    ein Touristenvisum ist kein Visum, das man bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt. Ein Touristenvisum bekommt deine Freundin automatisch, sobald der Zoll einen Einreisestempel in ihren Pass macht. Von diesem Datum an hat sie dann ein 90 Tage Touristenvisum. Meine Empfehlung an dich. Schick ihr ein Einladungsschreiben ( Ich ...... lade Frau...... Pass Nummer ..... ein bei mir 3 Monate zu leben. Ich werde für alle Kosten hier in Deutschland aufkommen. Bei Rückfragen Tel. ....... ). Außerdem solltest du Ihr noch eine Kopie der Versicherungspolice von der Krankenversicherung (Pflicht für ausländische Besucher) zuschicken. Der ADAC, aber auch viele andere Versicherer bieten solch eine Versicherung an. Außerdem sollte deine Freundin über ein Rückflugticket (mit Rückreise innerhalb der 90 Tage) verfügen, das sie bei Bedarf bein Zoll vorzeigen kann.

    Dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.

    Meine ehemalige Freundin, und jetzt Frau, haben Sie bei Ihren 2 "Vorab-Besuchen" jeweils in Brasilien (1xGRU und 1xGIG) und in Frankfurt nach ihren Rückflugticket gefragt.

    MFG Twofrogs

    P.S.: Wenn du Wert auf noch größere Sicherheit legst, dann kannst du zusätzlich eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" bei der Ausländerbehörde an deinem Wohnort abgeben. Dann ist es auch höchst offiziell, daß du für alle Kosten die sie in Deutschland verursacht gerade stehen wirst. Eine beglaubigte Kopie davon behalten und das Original an deine Freundin schicken.

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

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    10.01.2007
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    39

    Standard

    Hallo und vielen Dank schonmal für die prompte Antwort und die Ratschläge! Habe bereits vor ca. 1 Monat eine Verpflichtungserklärung unterschrieben (Original war schon beim Konsulat in Belem, von dort mit ihren anderen Papieren an die Botschaft nach Brasil und von dort wieder ans hiesige Ausländeramt gegangen, wo das Original ja auch z.Zt. noch ist...jetzige Verzögerung halt wegen nachfolgender Befragung, die wohl lt. Ausländeramt jetzt nachfolge...zwecks Prüfung "Scheinehe"), weiß aber eben nicht wie lange es dauert mit weiterer Prüfung "Heiratsvisum"...dann müßte mir der Herr v. Ausländeramt halt nochmal das Original d. Verpfl.erklärung quasi "leihen"... Habe auch seit über zwei Monaten schon ´ne mavista-Auslandsgästeversicherung für 92 Tage (ab 23.04.07) abgeschlossen. Ok, dann bliebe jetzt noch das mit dem Einladungsschreiben zu regeln u. das mit dem Rückflugticket... Danke nochmal für die Tipps!

  4. #4
    Benutzer
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    58

    Standard

    mg,
    wenn du deine freundin hier in D heiraten willst,
    ist das an und für sich ühaupt kein problem, auch wenn
    deine freundin nur 90 tage als touristn in D verweilt.
    die heirat kann dir keiner verbieten.

    es geht aber um die aufenthaltsgenehmigung (AE) deiner
    freundin. diese musst du bei der ausländerbehörde deiner stadt
    beantragen, nach der heirat.
    manche behörden pochen dann darauf, dass deine frau
    ein heiratsvisum gebraucht hätte, bevor ihr geheiratet habt.
    und dieses visum kann deine freundin eben nur in BR beantragen,
    BEVOR sie nach D einreist.
    je nach behörde und bundesland ist es aber kein problem,
    eine AE auch ohne heiratsvisum zu bekommen.
    vielleicht kannst du mal vorsichtig anfragen?

    das P wäre dann, ihr seid verheiratet und deine frau muss
    wieder ausfliegen, nur um dann wieder in BR ein visum zu beantragen,
    dies heisst dann "familienzusammenführung".
    dieses wird sie dann wohl unproblematisch bekommen.
    es wäre halt dann nur eine unnötige fliegerei und geldverbrauch.

    viel glück

  5. #5
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    Standard

    Scheineheverdacht

    Ich kann nur an www.info4alien.de und dortige Berichte verweisen,
    bei jetzigen Scheineheverdacht wird es auch bei einen späteren Visaantrag ---nach Heirat--- zur FzF (Familienzusammenführung, Ehegattennachzug) wahrscheinlich eine Befragung (der Verdacht wird durch eine Heirat nicht einfach ausgeräumt) geben und auch die Erteilung einer AE nach erfolgter Heirat während Tourismus Aufenthaltes wird sicherlich nicht einfach (Motto: Scheineheverdacht und Einreise mit Ziel Daueraufenthalt ohne erforderliches Visum).
    Empfehle mal einige Beitrage bei www.info4alien.de unter Ehe und Familie zu lesen.

    Heiraten während eines Tourismusaufenthaltes ist gestattet.
    Brasilianer dürfen sich 3 Monate visafrei in Deutschland und den Schengener Staaten aufhalten, für längeren Aufenthalt brauchen sie das entsprechende Visum vor Einreise.

    Ob man bei geschilderten Sachverhalt (siehe auch Posting Heiratsvisum vom 28.03) dann eine AE direkt nach Heirat in Deutschland von der ABH bekommt möchte ich bezweifeln.

  6. #6
    Benutzer
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    72

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    Hallo,
    super Sache, dann hätte ich mir den Gang zum Ausländeramt heute auch sparen können. Ich habe nämlich gerade auch eine Verpflichtungserklärung für sie gemacht, damit sie im Juli nur für 5 Wochen hier einreisen kann. Wollte auf Nummer Sicher gehen. Aber wenn ich das alles hier so lese, hätte ich es mir auch sparen können.
    Weil, die Frau beim Amt sagte mir, dass ich ihr diese Verpflichtungserklärung schicken müsse und sie dann zur deutschen Botschaft dor vor Ort gehen müsse. Meu deus, was für ein Aufwand! Und das muss ich ihr erstmal klar machen. Wenn sie dann auch noch weiß, dass es nicht unbedingt notwendig ist, wird sie es bestimmt "gerne" machen, né? Kommen dann noch Kosten dort auf sie zu?

    Trotzdem habe ich noch eine Frage. Sie wird in Amsterdam aussteigen. Dort hole ich sie mit dem Auto ab. Könnte das noch ein Problem werden? Wegen Holland?
    Also, was meint ihr? Ist das in diesem Fall alles notwendig? Oder reichen Einladungsschreiben usw. aus? Dann noch in welcher Sprache? Deutsch, englisch, portugiesisch oder gar holländisch?
    Vielleicht nehme ich auch einfach diese Verpflichtungserklärung mit nach Amsterdam, reicht vielleicht auch, oder? Jetzt, wo ich diese Erklärung sowieso schon habe.

    Sorry, aber ich mache das alles zum ersten Mal und will nicht, dass sie am Ende doch direkt wieder nach Hause geschickt wird.


 

 

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