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Nach Heirat in d Aufenthaltg. nur mit: ...als das Grundgesetz gemacht wurde, kannte man nicht die Polemik der Bi- Nationalen Ehen und war sicherlich in erster Linie für rein deutsche Ehen ge- dacht, in der heutigen Zeit wo eben Wirtschaftsflüchtlinge, Terroristen u.ä. sich einen "Schutzmantel" für DE suchen wird schon einmal von amtswegen daran gekratzt und gedreht.
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    20.04.2006
    Beiträge
    2.699

    Standard Grundgesetz

    ...als das Grundgesetz gemacht wurde, kannte man nicht die Polemik der Bi-
    Nationalen Ehen und war sicherlich in erster Linie für rein deutsche Ehen ge-
    dacht, in der heutigen Zeit wo eben Wirtschaftsflüchtlinge, Terroristen u.ä.
    sich einen "Schutzmantel" für DE suchen wird schon einmal von amtswegen
    daran gekratzt und gedreht. Leider trifft es dann auch den normalen Bürger...
    wie hirnlos die Gestze angewandt werden: GEFAHR FÜR DIE ÖFFENTLICHE
    SICHERHEIT damit wird die unbedarfte und als Putzhilfe tätige nicht EG-Aus-
    länderin aufgegriffen und abgeschoben während sog. Flüchtlinge aus dem
    Balkan 1300 Straftaten (eine Familie) auf dem Kerbholz haben und weiterhin
    in unserer Stadt ihr Unwesen (ungestraft) treiben können.....



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  2. #8
    Administrator
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    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.628

    Standard

    Moin,

    Die Ausländerbehörden haben sicher einen unterschiedlichen Erfahrungsschatz.

    Bei uns, auf dem Land, in Husum sind alle Mitarbeiter ohne Ausnahme sehr nett und hilfsbereit.
    Nur beim ersten Mal mussten wir persönlich erscheinen alles andere ging per Post.

    Jetzt bei der Einbürgerung hatte ich vorher angerufen und bekam Das Formular schon vorbereitet für meine Frau zugeschickt. Zur Abgabe musste meinen Frau dann noch einmal persönlich erscheinen um zu überprüfen ob sie ausreichen Deutsch spricht.
    Auch bei diesem Besuch war der Mitarbeiter sehr freundlich. Das Gespräch dauert gerade mal 15 min, die Bearbeitung dauerte gerade mal 2 ½ Wochen. Probleme, wie unterschiedliche Schreibweise in deutschen und brasilianischen Dokumenten wurden im Gespräch geklärt.

    Allerdings auch hier, der Mitarbeiter sagte meinen Frau währe die erste (?!) die alle geforderten Unterlagen vollständig und in Kopie beim erstem mal dabei hatte.
    Mir unverständlich, weil auf dem Antragsformular genau draufstand was alle benötigen wird.

    In den Großstätten müssen sich die Beamten sicher mit ganz anderen Dingen rumschlagen. Das Ergebnis ist dann eine Arbeitshaltung die dann auch die falschen trifft. Schade aber menschlich verständlich.

    Gruß
    Christian

  3. #9
    RFI
    RFI está offline
    Erfahrener Benutzer
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    290

    Standard

    Ich hab irgendwie das Gefühl, Pitu57 hat da was falsch verstanden.
    Den Namen im Pass ändern? Da klebt die Botschaft lediglich einen Aufkleber rein, der in Portugiesisch und Englisch besagt, dass die Inhaberin nun einen neuen Familiennamen trägt. Fertig aus. Den Namen "komplett" im Pass ändern erfolgt dann erst, wenn der Pass abgelaufen ist und ein neuer beantragt wird.
    Soll heissen: Vorne bleibt erstmal der Mädchenname im Pass, hinten kommt dann der Aufkleber mit der "Berichtigung"

    Der Aufenthaltstitel ist ja ein Deutscher Verwaltungsakt. Der sollte daher ordentlich und vor allem richtig sein.
    Hat die Dame also nach Heirat in DE einen neuen Familiennamen, so kann die Ausländerbehörde wohl nicht diesen Namen auf dem Aufenthaltstitel in einen Pass einkleben, in dem dieser Name gar nicht vorkommt. Auch wenn die Hochzeit in DE war und alle Papiere vollständig vorliegen. Damit wird so ganz nebenbei sichergestellt, dass auch das Heimatland des Ausländers etwas von der Hochzeit erfährt. Bei diesem ersten Besuch bei der Ausländerbehörde erhält man üblicherweise eine "Fiktionsbescheinigung" die besagt, dass man(frau) ein Aufenthaltsrecht hat, solange bis bei ihrem nächsten Besuch in der Behörde der Vorgang abschliessen bearbeitet wird.

    Meine Frau wurde bei der Berliner Ausländerbehörde zunächst unter ihrem Mädchennamen registriert, obwohl wir schon verheiratet waren. Beim nächsten Besuch dort war dann vorher der Name vom Konsulat eingetragen worden und die Ausländerbehörde klebte uns nach 5 Minuten den Aufenthaltstitel rein. Ohne irgendwelche Fragen. Lediglich mit der Auflage zum Besuchen eines Integrationskurses.

    So wie das dann in der 2. Mitteilung von Pitu57 geschrieben war, so kenne ich das auch. Nur das wir persönlich da waren und das ganze in weniger als 1 Stunde erledigt war.



    Grüße
    Ralf

  4. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.09.2006
    Beiträge
    14

    Cool Auto in Dtl. fahren

    Hallo

    kann mir von euch jemand sagen, ob es Brasilianern möglich ist in Deutschland ein Auto zu fahren mit dem brasilianischen Führerschein? Wenn nein was brauchen sie um hier ein Auto zu fahren (nicht mieten)? Währe auch nur für einen Aufenthalt als Tourist.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Engelchen

  5. #11
    Moderator
    Registriert seit
    20.03.2004
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    Württemberg / São Paulo
    Beiträge
    2.279

    Standard

    @Engelchen

    Hallo!

    Bis zu 6 Monaten, ja.

    Dabei ist zu beachten:

    "Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

    Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

    * nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
    * nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
    * nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.

    Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern sowie deutschen diplomatischen Vertretungen gefertigt werden."

    http://www.bmvbs.de/-,1447.1843/Guel...ischer-Fah.htm

    Gruss
    Thomas

  6. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.09.2006
    Beiträge
    14

    Lächeln

    @ Thomas

    Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen.

    Kann mir vielleicht noch jemand die Frage beantworten, ob Brasilien mit zu den Unterzeichnern des "Übereinkommens über den Straßenverkehr§ gehört und somit Anhang 6 zutreffend ist.

    LG Engelchen

 

 
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