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Nach Heirat in d Aufenthaltg. nur mit: hallo, ich habe eine eine brasilianerin in d geheiratet jetzt war ich mit Ihr beim Ausländeramt wegen Aufenthaltsgenehmigung habe alles dabeigehabt was so hier im Forum steht . Nun die Überraschung die wollen unbedingt das Sie erst Ihren Namen im Pass ändert, laut Br. Konsulat geht das aber erst nach
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    26

    Ausrufezeichen Nach Heirat in d Aufenthaltg. nur mit

    hallo,

    ich habe eine eine brasilianerin in d geheiratet jetzt war ich mit Ihr
    beim Ausländeramt wegen Aufenthaltsgenehmigung habe alles
    dabeigehabt was so hier im Forum steht .
    Nun die Überraschung die wollen unbedingt das Sie erst Ihren Namen
    im Pass ändert, laut Br. Konsulat geht das aber erst nach der Regestrierung
    der Ehe in Br. was über das Konsulat aber 6 Monate geht.
    Wäre mir ja egal nur wolte ich eigentlich das Sie hier gleich den Auto-
    fuhrerschein macht( ich wohne am arsch der Welt) den Br. Schein hat Sie
    und kann auch fahren aber was ich weiß darf Sie hier nur 6 Monate fahren
    und nun ist Sie schon 3 Monate da und ohne Aufenthaltgenehmigung kann
    Sie keinen Führerschein machen ?
    Was kann ich jetzt am besten machen ? Hat jemand eine Idee !!

    danke !!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    181

    Standard

    Zitat Zitat von pitu57
    Nun die Überraschung die wollen unbedingt das Sie erst Ihren Namen
    im Pass ändert, laut Br. Konsulat geht das aber erst nach der Regestrierung
    der Ehe in Br. was über das Konsulat aber 6 Monate geht.
    Seit wann ist denn das so ???? Welches Konsulat hat Dir das mitgeteilt? Normalerweise ändern die doch den Namen sofort und unbürokratisch im Konsulat, wenn man die Heiratsurkunde vorlegt.

    Ausserdem ist mir das neu, das das Konsulat die Registrierung in BRA veranlasst! Das musst Du persönlich in Brasiland machen, bei Deinem nächsten AUfenthalt dort. Denn die Registrierung der Ehe im Konsulat ist eigentlich NUR für interne Konsulatszwecke. Habe noch nie gehört das die bras. Konsulate diese Daten nach BRA weiterleiten. Denn in BRA gibt es kein zentrales Standesamt für im AUsland lebende Brasilianer, so wie in Deutschland das Standesamt I in Berlin!

    Zitat Zitat von pitu57
    Sie schon 3 Monate da und ohne Aufenthaltgenehmigung kann
    Sie keinen Führerschein machen ?
    Die FS wird doch sicher nicht die AE sehen wollen, oder? Wo ist das Problem????

    Kümmere Dich lieber um die AE Deiner Frau, denn nach 3 Monaten läuft das Touristenvisum ab und wenn Sie dann keinen gültigen Aufenthaltstitel hat, ist Sie illegal im Land!!!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    13

    Standard

    Hallo,

    die Aufenthaltsgenehmigung wird normalerweise auch auf den alten Namen ausgestellt. Das sollte eigentlich kein Problem sein, die Heirat verleiht die Berechtigung, nicht der Name.

    Ansonsten zum brasl. Konsulat. Man muss die Heirat dort registrieren. Das Konsulat nimmt die Registrierung direkt in Brasilien vor, daher dauert die Sache eine Weile (bis zu 6 Monaten). Man kann sich den neuen Namen aber auch schon vorläufig im alten Pass eintragen lassen. Das Konsulat in München macht das ohne Problem, Frankfurt zickt herum.

    Viele Grüße,
    Alex

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Beiträge
    26

    Daumen runter Konsulat do Brasil in München

    das Konsulat von Brasilien in München habe die Int.Heiratsurkunde +Geld+
    Briefmarken+Pass von Ihr hingeschickt, kam wieder zurück mit dem hinweiss
    zuerst die Ehe zu Regestrieren.
    Dazu benötigt das Konsulat Fragebogen zur Regestrierung,Int.Heiratsurkunde,
    Geburtsurkunde von beiden,Fotokopie von Reisepass und Pass von beiden
    und Briefmarken 7,55 € , 29,05 € Scheck,und den Reisepass zum Ändern
    des Familiennamen so steht es auch auf der Seite vom Konsulat!!
    Habe ich inzwischen auch so hingeschickt !!

    Und warum das Ausländeramt die Änderung des Namens im Pass erst will
    ist warscheinlich nur schickane bei meiner Schwägerin vor zwei Jahren
    bei der gleichen Person gab es keine Probleme so ist das hier die können
    machen was Sie wollen oder wie will ich mich wehren ??>

  5. #5
    patecuco
    Gast

    Cool

    Zitat Zitat von pitu57
    Und warum das Ausländeramt die Änderung des Namens im Pass erst will
    ist warscheinlich nur Schickane ....so ist das hier die können
    machen was Sie wollen oder wie will ich mich wehren ??>
    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuell andere Rechtslage:

    Wir hatten nach der Heirat in Dänemark nur unsere int. Heiratsurkunde vorgelegt und ohne Probleme die Aufenthaltsgenehmigung (3Jahre) erhalten. Die Namensänderung im Paß wurde erst viel später in München mit einem Aufkleber im Paß bescheinigt.

    Das Ausländeramt zickt halt rum, kenn ich aus Stuttgart, dort hatte man 1992 angeblich den Paß meiner 1.Frau verschlampt, als ich nach 3 vergeblichen Versuchen den Antrag abzugeben dann mit der Faust auf den Tisch schlug und das ganze Amt zusammenbrüllte, damit drohte mit meinem Anwalt wiederzukommen und den ganzen Laden vors Verwaltungsgericht zu bestellen, fand man den Paß ganz schnell und am nächsten Tag war alles erledigt....

    Die Wege des Herrn sind unergründlich...

    Les mal dort weiter und nehm das mit aufs Ausländeramt, dann sollen sie Dir erklären auf was für einer Grundlage sie die AE nicht erteilen:

    http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#28

  6. #6
    Holger
    Gast

    Standard

    Die Grundlage ist das Grundgesetz:

    Besonderer Schutz der Ehe ...........

    ...... manchmal scheint es Probleme zu geben, wo gar keine bestehen.
    Ich verstehe auch nicht.
    Wir sind doch keine Terroristen, wir wollen hier nur in Frieden leben.

 

 
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