hallo,
ich habe eine eine brasilianerin in d geheiratet jetzt war ich mit Ihr
beim Ausländeramt wegen Aufenthaltsgenehmigung habe alles
dabeigehabt was so hier im Forum steht .
Nun die Überraschung die wollen unbedingt das Sie erst Ihren Namen
im Pass ändert, laut Br. Konsulat geht das aber erst nach der Regestrierung
der Ehe in Br. was über das Konsulat aber 6 Monate geht.
Wäre mir ja egal nur wolte ich eigentlich das Sie hier gleich den Auto-
fuhrerschein macht( ich wohne am arsch der Welt) den Br. Schein hat Sie
und kann auch fahren aber was ich weiß darf Sie hier nur 6 Monate fahren
und nun ist Sie schon 3 Monate da und ohne Aufenthaltgenehmigung kann
Sie keinen Führerschein machen ?
Was kann ich jetzt am besten machen ? Hat jemand eine Idee !!
danke !!![]()



Seit wann ist denn das so ???? Welches Konsulat hat Dir das mitgeteilt? Normalerweise ändern die doch den Namen sofort und unbürokratisch im Konsulat, wenn man die Heiratsurkunde vorlegt.
Themenstarter
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