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Ehevertrag!!!!!!!!!!: Versuche es jetzt auf diesem weg, leider hat mir mein letzter eintrag, noch nicht weiter geholfen, zumindest bzgl. ehevertrag! Gibt es hier in diesem forum ÖSTERREICHER die in Brasilien oder Österreich mit einer bras. frau verheiratet sind?????????? Hat irgendjemand einen Ehevertrag gemacht?????????????? Meine Frage ist, wenn man - egal wo
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.04.2005
    Ort
    Wien
    Beiträge
    6

    Ausrufezeichen Ehevertrag!!!!!!!!!!

    Versuche es jetzt auf diesem weg, leider hat mir mein letzter eintrag, noch nicht weiter geholfen, zumindest bzgl. ehevertrag!
    Gibt es hier in diesem forum ÖSTERREICHER die in Brasilien oder Österreich mit einer bras. frau verheiratet sind??????????
    Hat irgendjemand einen Ehevertrag gemacht??????????????
    Meine Frage ist, wenn man - egal wo auf dieser welt heiratet, (Wien-Lissabon oder Brasilien) man muss sowieso in brasilien die heirat legitimieren -registrieren lassen, und einen Ehevertrag abschließt, natürlich zweisprachig - port. deutsch und notariell beglaubigt, weltweit gültig??????????????
    Das heißt, wird der ehevertrag in Österreich unterfertigt, die scheidung aber in brasilien vollzogen, ist dann dieser vertrag auch dort rechtsgültig??????? Oder gelten eben nur die österr. Gesetze, dort wo der Ehevertrag beglaubigt wurde?????????????
    Es gibt hier in diesem forum viele "Ausländer" die in brasilien leben und verheiratet sind, kann mir bitte jemand weiterhelfen??????????
    Leider spreche ich kein wort portugiesich, sonst hätte ich mir bras. seiten zu diesem thema gegooglet!!!!!!!!!!!!!
    Vielleicht ist jemand sogar so nett, und könnte sich "vor Ort" erkundigen, wenn es nicht zu viele umstände macht. Wäre sehr dankbar, es ist wirklich wichtig!
    Danke mal im voraus
    LG bruxa
    Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.699

    Standard Ehevertrag

    Hallo - ich habe einen Ehevertrag gemacht, in DE geheiratet, Frau mittlerweile
    Deutsche also kommt im Falle einer Scheidung nur DE Recht zum tragen. Ein
    Ehevertrag ist eine Basis für evtl. spätere Streitigkeiten - aber kein Allheilmittel
    gegen alles und jedes, speziell Kinder und Sorgerecht kann man nicht aus-
    schliessen und wird die Frau zum Sozialfall ist auf jeden Fall "löhnen" angesagt.
    Bei mir war das Beratungsgespräch mit dem NOTAR kostenlos, der Vertrag hat
    damals ca 300 DM gekostet, sollte er ins portugiesische übersetzt werden - plus
    Mehrkosten... Sollte die Scheidungsangelegheit eskalieren, clevere Anwälte die
    auch noch internationales Recht usw. heranziehen dann wird es sowieso eine
    finanzielle Schlacht ohne Ende.... ist immer eine dumme Sache.... aber mach
    Dich mal bei einem Notar schlau...


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    05.10.2006
    Beiträge
    169

    Standard

    Ganz so einfach ist es auch wieder nicht.... Je nachdem, wie sich eine Trennung oder Scheidung entwickelt, kann das ganz verschieden sein. Zunächst wird jedes Land seine Zuständigkeit und das anwendbare Recht prüfen. Und so könnte durchaus der Fall eintreten, dass ein deutsches Gericht nach brasilianischem Recht urteilen muss. (Man hat z.B. gemeinsam in Brasilien gelebt und nun klagt der deutsche Ehepartner bei seinem Aufenthalt in Deutschland). Im Normalfall wird es aber so sein, dass aufgrund des gewöhnlichen Aufenthaltes des klagenden Ehepartners der Gerichtsort und das anwendbare Recht nach dem Lebensmittelpunkt während der Ehe festgelegt ist.
    Solltest Du Dich also in Österreich scheiden lassen, so gilt auch östereichisches Recht - ausser Euer Lebensmittelpunkt während der Ehe war Brasilien.
    Wurde die Ehe in Brasilien registriert, so muss die Scheidung anschliessend durch das STF in Brasilia anerkannt werden (Homologacao). Dabei wird auch überprüft, ob die östereichische Scheidung gegen Punkte des brasilianischen Rechtes verstösst. Dazu müssen beide Ex-partner ein Formular über einen Anwalt einreichen. Ansonsten musst Du in Brasilien nochmals klagen. Kann also wirklich ganz schön kompliziert, langwierig und teuer werden....
    Ein Ehevertrag darf übrigens keinesfalls Unterhaltszahlungen, Kindersorgerecht oder auch Immobilien bzw. Altersvorsorge festlegen. Das ist nicht gesetzeskonform und wäre somit vor Gericht nichtig. Egal ob in Österreich oder Brasilien!
    Bleibt die Frage: Was willst Du nun in einem Ehevertrag wirklich regeln, wenn die wichtigsten Punkte per Gesetz untersagt sind?
    Prinzipiell sehe ich nur zwei sinnvolle Wege für eine Scheidung. Die einvernehmliche (beide wollen die Scheidung und können sich über alles einigen) oder ein Sack Zement.
    Severino

    paz e amor

 

 

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