Ausgangssituation: Brasilianerin 14 Jahre verheiratet 2 Kinder.
Wir haben zeitweise im Ausland gelebt, diese Zeit aber vorher bei der Ausländerbehörde angemeldet, wegen Entsendung nach Südamerika.
Problem: Die Deutschen und Brasilianischen Urkunden tragen einen unterschiedlichen Vornahmen da sich das Konsulat in Hamburg bei der Eintragung der Ehen verschreiben hatte. Die Botschaft sieht keine Möglichkeit den Fehler zu berichtigen. Insgesamt gibt es 3 verschiedenen Versionen des Vornamens. Den „richtigen“ mit Akzent und ohne „i“, eine Version ohne Akzent ( alte Schreibmaschine) und die Version des Konsulats mit Akzent und einem zusätzlichen „i“.
Kosten: insgesamt 260€ (plus Fahrkosten zur Ausländerbehörde)
- Anruf bei der Ausländerbehörde und nachgefragt. An Telefon bestätigt bekommen dass die Mehrstaatlichkeit hingenommen wird.
- 4 Tage später kam der Antrag, bereits vorbereitet. Des Passus zur Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit und der Passus zu Bestätigung dass die Ehe fortbesteht und eine Scheidung nicht beabsichtigt ist, wurde durchgestrichen und mit Namenzeichen versehen.
Gefordert wurden:
- Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers
- ein Lichtbild (aus Antragsformular einkleben)
- Geburtsurkunde das Antragstellers (Original und deutsche Übersetzung)
- Heiratsurkunde (Original und deutsche Übersetzung)
- Staatsangehörigkeitsnachweis (Reisepass) des Antragstellers
- Arbeitsbescheinigung (Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Lohnabrechnung der letzten 3 Monate (Antragsteller und Ehegatte)
- Negativbescheinigung Sozialzentrum – kein Leistungsbezug § 10 StAG (ALGII)
- Mietvertrag
- Meldebescheinigung
- Unterlagen besorgen:
- Arbeitgeber macht die Bescheinigung sofort fertig
- Einwohnermeldeamt macht die Meldebescheinigung sofort fertig (5€)
- Das Sozialzentrum möchte auch die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate und Mietvertrag von beiden haben. Es wird nicht nur geprüft ob kein ALGII bezogen wird sondern auch das ein Bezug nicht möglich ist. Bescheid kommt schriftlich nach 2 Tagen aber kostenlos.
- Die Restlichen Unterlagen sind vorhanden und müssen nur kopiert werden. (Die Originale kommen mit zu Abgabe der Unterlagen, einen Beglaubigung ist nicht nötig) Die Geburtsurkunde wurde schon zur Eheschließung übersetzt und vom Deutschen Konsulat beglaubigt, jetzt wird nur Original und Übersetzung kopiert.
- Termin machen für Abgabe der Unterlagen und Überprüfung der Deutsch Kenntnisse. Termin in 2 Wochen
- Alle Unterlagen abgegeben, ich musste zum Deutschtest draußen warten. Meine Frau bekommt einen Zeitungsartikel und muss diesen lesen. Danach muss Sie einige Frage beantworten um zu sehen ob Sie das gelesene verstanden hat. Das Ganze dauert ca 10 min.
- nach 2 1/2 Wochen kommet der Bescheid das die Einbürgerungsurkunde bereit liegt und nach Bezahlung der Gebühr an das Einwohnermeldeamt geschickt wird. Die Gebühr von 255€ überwiesen und ein Screenshot der Bestätigung an die Ausländerbehörde gemailt.
- 2 Tage später eine Schreiben das die Urkunde verschickt wurde. Nach weiter 2 Tage Anruf vom Einwohnermeldeamt das Die Urkunde bereit liegt.
- Mit der Übereichung der Urkunde wurde meinen Frau Deutsche Staatsbürgerin.
Dauer vom ersten Anruf bis zu Überreichung 7 Wochen.
Das Problem mit den verschiedenen Schreibweisen des Namens wurde im Gespräch gelöst.
Die jetzt amtliche Deutsche Version ohne das „i“ und ohne Akzent.
Bei der Ausländerbehörde war alles Problemlos die Beamten nett und flexibel.
Der Amtsschimmel wieherte nur noch mal ein wenig beim Einwohnermeldeamt.
Wir hatten schon Fotos für Personalausweis und Pass mitgebracht um nur einmal zu laufen.
Dafür ist aber auch einen Personenstandsurkunde notwendig. Die Einbürgerungsurkunde und der BR Pass reichen nicht. Es reichte auch nicht dass der Beamte im Computer sehen konnte dass unsere Heiratsurkunde dort ausgestellt wurde, es wollte sie noch mal sehen. Wir wohnen aber nur 350m entfernt, war also auch kein Problem.
Vielleicht hilft das einigen. Aber immer dran denken, je nach persönlicher Situation können auch andere Dinge gefordert werden. Je nach Läge des Aufenthalts in Deutschland spielt z.B. auch das Fortbestehen der Ehe eine Rolle. Auch Unterbrechungen des Aufenthalts spielen dann einen Rolle wenn das nicht vorher von der Ausländerbehörde genehmigt wurde (z.B. Bei beruflicher Auslandstätigkeit des Ehepartners.)
Auch die Überprüfung der Deutschkenntnisse ist wohl unterschiedlich insbesondre in anderen Bundesländern.
Gruß
Christian



1Danke
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