Hallo liebe Leute,
ich habe mich schon im Forum durchgewurschtelt zum Thema Heirat, hätte aber noch Fragen. Mein Freund (Brasilianer, zur zeit noch in Brasilien) und ich möchten gerne zusammen sein und dafür kommt eigentlich für uns nur die Heirat in Frage. Nun bin ich Studentin, also hab ned so super viel Kohle, wohne NOCH bei meinem Vater, müsste aber bald nach Köln ziehen (TEUER!!) weil ich dort studiere. Also: klar, ich muss ne Verpflichtungserklärung haben damit er überhaupt relativ promlemlos einreisen kann. 1.Frage: Solange ich "bei Papi" lebe habe ich ja mehr Einkommen als wenn ich alleine wohne, sagen wir mal ca.600 Euros, die Ämter berechnen ja so ungefähr 300 pro Person die vorhanden sein müssen, ne? Kann ich selbst also dann die Verpflichtungserklärung bekommen?Jemand Erfahrungen gemacht?(das letzte mal hatte meine Mutter die unterschriebn, aber ich fühlte mich nicht wohl damit, mag es halt nicht wenn ich quasi von anderen abhängig sein muss) 2.Frage: Wenn ich die Verpflichtungserklärung habe, mein Freund damit hierher kommt, muss man das Einkommen dann trotzdem nochmal beim Standesbeamten nachweisen um heiraten zu können? --->weil ja mit der Verpflichtungserklärung ja klar ist dass man genug verdient um Jemanden einladen zu können. 3. Frage: Wenn jemand anderes ausser mir die VE unterschreibt, z.B. meine Mutter, wir dann heiraten wollen, inwiefern wäre meine Mutter dann verantwortbar? Wenn jemand bürgen muss bei der Heirat wegen zu wenig Einkommen, inwiefern ist die Personn DANN verantwortbar? 3. Frage: Weiss jemand wo ungefähr das Limit für das Einkommen sein muss um ohne Bürgschaft von jemand anders heiraten zu können?
Ich stelle diese Fragen weil ich gerne über die rechtliche Lage bescheid wissen möchte, in die sich alle Beteiligten begeben und weil ich es vor lauter Uni und Arbeit einfach nicht schaffe zur verdammten Ausländerbehörde zu gehen (telefonisch Infos zu kriegen klappt nicht), ich aber unbedingt endlich bescheid wissen möchte.
P.S.: noch ne kleine frage, weil ich(ist schon was her) bei der ausländerbehörde unterschiedliche infos bekommen habe: die VE, gilt die nur für drei monate? oder solange wie die "eingeladene" Person sich in der BRD oder anderen Schengen-Ländern aufhält????



1Danke
Themenstarter

