Willkommen im Forum, zum mitmachen einfach registrieren ?
  • Login:

Willkommen im Brasilien Forum.

Willkommen im Forum vom BrasilWeb


... ganz Brasilien auf eine Seite


  •  » Fragen stellen und Antworten finden
  •  » Fotos anschauen und selber hoch laden
  •  » Urlaub machen oder Auswandern
  •  » Einen eigenen Blog schreiben
  •  » Brasilien in Deutschland finden

...einfach mitmachen


Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!


p.s.: Für registrierte Mitglieder ist das Forum werbefrei!

Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 6 von 20
Like Tree1Danke
Mindesteinkommen für Heirat: Hallo liebe Leute, ich habe mich schon im Forum durchgewurschtelt zum Thema Heirat, hätte aber noch Fragen. Mein Freund (Brasilianer, zur zeit noch in Brasilien ) und ich möchten gerne zusammen sein und dafür kommt eigentlich für uns nur die Heirat in Frage. Nun bin ich Studentin, also hab ned
  1. #1
    LAU
    LAU está offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.03.2006
    Beiträge
    21

    Standard Mindesteinkommen für Heirat

    Hallo liebe Leute,

    ich habe mich schon im Forum durchgewurschtelt zum Thema Heirat, hätte aber noch Fragen. Mein Freund (Brasilianer, zur zeit noch in Brasilien) und ich möchten gerne zusammen sein und dafür kommt eigentlich für uns nur die Heirat in Frage. Nun bin ich Studentin, also hab ned so super viel Kohle, wohne NOCH bei meinem Vater, müsste aber bald nach Köln ziehen (TEUER!!) weil ich dort studiere. Also: klar, ich muss ne Verpflichtungserklärung haben damit er überhaupt relativ promlemlos einreisen kann. 1.Frage: Solange ich "bei Papi" lebe habe ich ja mehr Einkommen als wenn ich alleine wohne, sagen wir mal ca.600 Euros, die Ämter berechnen ja so ungefähr 300 pro Person die vorhanden sein müssen, ne? Kann ich selbst also dann die Verpflichtungserklärung bekommen?Jemand Erfahrungen gemacht?(das letzte mal hatte meine Mutter die unterschriebn, aber ich fühlte mich nicht wohl damit, mag es halt nicht wenn ich quasi von anderen abhängig sein muss) 2.Frage: Wenn ich die Verpflichtungserklärung habe, mein Freund damit hierher kommt, muss man das Einkommen dann trotzdem nochmal beim Standesbeamten nachweisen um heiraten zu können? --->weil ja mit der Verpflichtungserklärung ja klar ist dass man genug verdient um Jemanden einladen zu können. 3. Frage: Wenn jemand anderes ausser mir die VE unterschreibt, z.B. meine Mutter, wir dann heiraten wollen, inwiefern wäre meine Mutter dann verantwortbar? Wenn jemand bürgen muss bei der Heirat wegen zu wenig Einkommen, inwiefern ist die Personn DANN verantwortbar? 3. Frage: Weiss jemand wo ungefähr das Limit für das Einkommen sein muss um ohne Bürgschaft von jemand anders heiraten zu können?

    Ich stelle diese Fragen weil ich gerne über die rechtliche Lage bescheid wissen möchte, in die sich alle Beteiligten begeben und weil ich es vor lauter Uni und Arbeit einfach nicht schaffe zur verdammten Ausländerbehörde zu gehen (telefonisch Infos zu kriegen klappt nicht), ich aber unbedingt endlich bescheid wissen möchte.


    P.S.: noch ne kleine frage, weil ich(ist schon was her) bei der ausländerbehörde unterschiedliche infos bekommen habe: die VE, gilt die nur für drei monate? oder solange wie die "eingeladene" Person sich in der BRD oder anderen Schengen-Ländern aufhält????


    • Werbung




        
       

  2. #2
    LAU
    LAU está offline
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.03.2006
    Beiträge
    21

    Standard Noch ne Frage....aaahh

    was meint ihr, mit wieviel euros man rechnen muss, für dokumente, ledigkeitsbescheinugungsbla, standesamtkosten(ca.150) und so weiter. was habt ihr für eure heirat ausgeben müssen? ich bin jetzt mal grob auf 450 euros gekommen. lieg ich da richtig? ich hoffe es ist doch nicht so viel...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.587

    Standard

    Hallo Lau

    Die Fragen, die du hier stellst, sind schwer zu beantworten, weil wohl jeder von uns andere Erfahrungen mit der AB gemacht hat. Das ist von der jeweiligen Behörde abhängig und den Erfahrungen die sie dort mit „Kandidaten“ gemacht haben.

    Daher der Rat, offen mit der Behörde bzw. mit dem für den Namen des Einreisenden zuständigen Sachbearbeiters, sprechen. Wenn man nett ist, erinnern die sich auch daran, dass sie ja dazu da sind, dem Bürger zu helfen und manche tun es auch (gerne). Und dann machen, was sie sagen, auch wenn manchmal unbequem ist. Gegen deren Einstellung und Ansichten läuft nichts.

    Dazu muss man auseinanderhalten: Die Verpflichtungserklärung braucht man, wenn man ein Langzeitvisum beantragt, Sprachvisum oder Studium, mehr Gründe gibt es ja normalerweise nicht. So wird das beim ersten mal gewesen sein. Oder zur aushilfsweise Unterstützung bei der Einreise als Tourist. Und natürlich das Heiratsvisum, aber dem Gefühl nach kann es ja nicht Kriterium sein, dass man, um nach D zum Heiraten zu kommen, Geld nachweisen muss. Aber inzwischen ist auch in D alles möglich.

    Verpflichtungserklärung: diese ist unbeschränkt gültig, halt so lange bis der Gast wieder ausgereist ist, wenn der untertaucht und in 2 Jahren gefunden und ausgewiesen wird, zahlt der Verpflichtete den Rückflug und alle offenen Rechnungen, die da noch seitens der öffentlichen Hand offen sind. Die Verpflichtungserklärung ist schon gefährlich.

    Also, auf zum Ausländeramt. Ich glaube die Regeln für ein Heiratsvisum sind hier im Forum noch nie geschrieben worden, also sehr interessant für die Allgemeinheit.

    Viel Glück und Erfolg

    Tiradentes

  4. #4
    LAU
    LAU está offline
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.03.2006
    Beiträge
    21

    Standard

    tabom, valeu tiradentes. pois é, eu ia lá na AB mesmo, mas é falta de tempo q me impede ir Assim que eu saiba mais os informo. valeu?
    falou...

  5. #5
    LAU
    LAU está offline
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.03.2006
    Beiträge
    21

    Standard

    also ich war beim Standesamt: es ist denen wohl furzegal wieviel ich oder mein Freund verdienen. die brauchen nur die Gehaltsabrechnungen um beim Gericht die Gebühren zu berechnen. (ich hatte hier im Forum ja gelesen dass man ein bestimmtes Einkommen nachweisen muss um heiraten zu können...)

    bei der AB: ich muss wirklich ca. 300 Euro für den Gast aufbringen können, und Kindergeld zählt dazu. könnte also die Verpflichtungserklärung unterschreiben mit Zustimmung und Erklärung meiner eltern, das genung Wohnraum vorhanden ist, und sie mit der Aufnahme des Gastes einverstanden sind. aha.soweit bin ich schonmal. vielleicht hilfts ja Jemandem.

  6. #6
    Benutzer
    Registriert seit
    06.11.2006
    Ort
    Goiânia
    Beiträge
    61

    Daumen hoch Gerichtsgebühren

    Hallo,

    das mit den Gerichtsgebühren haben sie mir auch so gesagt, als ich meine Heirat in Deutschland organisiert habe. Ich verdiente damals ganz gut, und trotzdem mußte ich keinen Cent ans Gericht zahlen. Die haben das Einkommen meiner dahmaligen bras. Verlobten als Grundlage für die Gebührenentscheidung genommen (ist eigentlich auch logisch, da ja über die "Heiratsfähigkeit" des ausländischen Partners entschieden wird, und nicht über die des deutschen Partners), und die war halt Studentin, und hatte kein eigenes Einkommen.
    Die Kosten vor 2 Jahren waren bei mir insgesamt (alle Papiere meiner Verlobten + Übersetzung + Legalisation + Postversand Brasilien <--> BRD + Heiratsvisum + Verpflichtungserklärung + Standesamt + Registrierung der Ehe beim Bras. Konsulat in München + Namensänderung im Pass meiner Frau) ziemlich genau 420 €uro. Allerdings habe ich alles was möglich ist in Brasilien, von meiner Verlobten, erledigen lassen. Das ist wesentlich preiswerter, vor allem die Übersetzungen sind nur ca. 50% vom Preis in Deutschland. Die, für den Wohnort deines Verlobten, zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Konsulate oder Botschaft) haben eine Liste mit den Namen der vereidigten Übersetzer, die du für die Übersetzungen benutzen solltest. Vergiss bitte nicht, dass du dir von der deutschen Botschaft oder vom Konsulat eine Bestätigung schreiben lässt, das der Übersetzer von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt ist.

    So, ich hoffe dir etwas geholfen zu haben. Ich habe, vor 2 Jahren, alles in 3 Monaten organisiert. Es ist viel einfacher als man hier oft zu lesen bekommt.
    Also halte dich ran, und viel Erfolg und Glück für dich.

    Twofrogs, der in Deutschland geheiratet hat, und jetzt mit seiner Frau in Brasilien lebt.

 

 
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Dokumente für Heirat
    Von Waldi007 im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13. February 2009, 13:26
  2. Beitrittserklärung für Heirat in D
    Von Nadine im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23. January 2009, 21:33
  3. Scheidungsurteil für Heirat in Dänemark
    Von freddi45 im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 23. April 2008, 13:38
  4. Papiere für Heirat
    Von Anonym im Forum Auswandern nach Brasilien
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 10. August 2005, 00:24
  5. Heirat/Arbeitserlaubnis in bzw. für Brasilien
    Von serrambi im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 4. June 2004, 06:37

Stichworte

Forumregeln

  • Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
  • Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
  •