Ich weiss aus meiner 15-jaehrigen "Freelanced soundman"-Taetigkeit, dass es folgende Steuerbefreiungsregel gibt:
First land living, third land working and....
vom 2. Land bekommst du den Auftrag.
Beispiel:
Angemeldet in Deutschland, Auftrag von CBS. Auftrag wird in Russland ausgefuehrt. Hab damals fuer 60 minutes 3 Tage an einem Beitrag ueber Stalin mitgearbeitet. In Moskau. War harte Arbeit, hat aber Spass gemacht.



63Danke

