Steuern, Abgaben und Gebühren, die staatliche oder andere Behörden oder Betreiber eines
Flughafens erheben,
muss der Fluggast zusätzlich entrichten. Bei der Buchung wird er über die
nicht im Preis eingeschlossenen Steuern, Abgaben und Gebühren informiert; in der Regel
werden diese auf der Buchungsbestätigung separat aufgeführt. Die auf Flugreisen erhobenen
Steuern, Abgaben und Gebühren verändern sich laufend und können auch erst entstehen,
nachdem die Buchungsbestätigung erstellt wurde. Erhöht sich eine auf der Buchungsbestätigung
aufgeführte Steuer, Abgabe oder Gebühr, muss der Fluggast diese Erhöhung bezahlen. Das
Gleiche gilt, falls eine neue Steuer, Abgabe oder Gebühr erhoben wird, nachdem der Flugschein
ausgestellt wurde. Werden Steuern, Abgaben oder Gebühren, die der Fluggast anlässlich der
Buchung entrichtet hat, aufgehoben oder reduziert, kann er die Rückerstattung fordern, wenn die
Behörden oder Körperschaften, welche die Steuern oder Gebühren erhoben haben, an
BSW ebenfalls eine entsprechende Rückerstattung leisten. BSW kann die Steuern,
Abgaben und Gebühren auch als pauschalen Betrag ausweisen. In diesem Fall erfolgen bei
Änderungen weder Nachforderungen an den Passagier noch Rückerstattungen an diesen, es sei
denn, einer oder mehrere der Beträge sind bei der Buchung betragsmässig ausgewiesen worden.
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BSW kann von der Durchführung des Fluges absehen und vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Durchführung des Fluges aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten und von bei Buchung nicht
erkennbarer höherer Gewalt wie Krieg, terroristischen Unruhen, Naturkatastrophen erheblich
erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
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Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises hat BSW unverzüglich, spätestens
jedoch 14 Tage vor Abflug, den Fluggast schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 6% ist der Fluggast berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten. Der Fluggast hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung der BSW über
die Preiserhöhung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen.
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Bei allen Buchungen, welche über das
Callcenter der BSW erfolgen,
wird eine zusätzliche
Buchungsgebühr von Fr. 40.00/ EURO 25.00 pro Buchung und Passagier berechnet.