Hallo nochmal aus der Hauptstadt.
Ich muss erstmal korrigieren, was ich anfangs schrieb. Man "kann" nicht die Prüfung "Zertifikat Deutsch B1" nach dem Integrationskurs ablegen, sondern manmuss
gemäß der Integrationskursverordnung.
Ich bin da auf eine interessante Webseite gestoßen die alles und noch mehr zu dem Thema Aufenthaltstitel erklärt.
Da findet man unter dem Stichwort Integrationskurs alles was man dazu wissen sollte. Da steht auch im Wortlaut die Verordnung.
Ich dachte zuerst es würde reichen, wenn man nur ausreichend oft am Integrationskurs teilgenommen hat. Aber dort steht, dass man auch die Prüfung Zertifikat Deustch B1 ablegen muss und dass das Ergebnis von der Ausländerbehörde bescheinigt wird
Ja, B1 ist der ideale Schlüssel zur Deutschen Staatsbürgerschaft. Hat man B1 hat man ein Problem weniger. Hat man B1 nicht, weil man schon länger hier wohnt und keinen Kurs machen musste, so muss man seine Sprachkenntnisse nochmal extra nachweisen.
Unabhängig davon:
Ich sehe bei meiner Frau, die seit 05/2005 hier in Deutschland lebt, wie gut ihr dieser Kurs geholfen hat. Sie spricht nahezu fließend Deutsch, kann sich mit fast jedem über fast alles unterhalten und hat lediglich bei der Betonung und bei der Aussprache von Endungen noch das eine oder andere kleine Problem. Die mündliche Prüfung hatte sie auch in allen Punkten mit 100% abgeschlossen. Da hat natürlich auch mitgeholfen, dass sie hier zu Hause Deutsch sprechen kann, was in reinen Ausländerfamilien eher selten der Fall ist. Aber was sie dort alles über die Regeln der deutschen Sprache gelernt hat verblüfft mich immer wieder.
Meine Frau stammt übrigens aus dem Hinterland von Pernambuco. 450km links von Recife und dann 1000m hoch in die Berge und dann zu Fuß zum Sítio...
Das man nun schon im Ausland das Einstiegsniveau erreichen soll sehe ich grundsätzlich erstmal nicht negativ.
Betrachten wir mal andere Nationalitäten. Thailand als Beispiel. Andere Schrift. Da steht noch vor dem Deutschkurs erstmal eine "Alphabetisierung" an um unsere Buchstaben zu lernen. Welche Möglichkeiten hat eine Thailändishe Frau, die vom Reisfeld weg in ein deutsches Dorf kommt und die keinen Buchstaben kennt und kein Wort spricht. Sie ist IMHO hilflos ausgeliefert, wenn die erste Liebe plötzlicher als erwartet verlischt.
Wenn sie zumindest sagen kann: Ich bin..., Ich möchte... dann finde ich das gegenüber der Situation vor 2005 vorteilhafter.
Hier in Berlin gibt es die so oft beschriebenen "Parallelgesellschaften". Gleich hier ein paar Straßen weiter muss man kein Wort Deutsch können um jahrzehntelang seinen Alltag zu meistern und alles zu bekommen, was man braucht. Ich habe neulich wirklich eine Frau getroffen, die sein 28 Jahren in Deutschland lebt und praktisch kein Wort Deutsch kann. Tief verschleiert noch dazu. Oder wenn ich zum Arzt gehe sehe ich verschleierte Frauen ausschliesslich im "Doppelpack". Eine ist krank, die andere spricht Deutsch...
Das sind Beispiele an denen man sehen kann, dass eine solche Pflicht zu einem Integrationskurs und damit die Pflicht die Deutsche Sprache zu lernen um selbständig agieren zu können durchaus Vorteile bringt und man(frau) nicht 28Jahre lang auf andere angewiesen ist.
Betrachtet man lediglich Brasilien und Deutschland ist das sicher um einiges problemloser, aber ein Ausländergesetz muss ja dann doch schon für alle Ausländer gleich sein.
Wer in Rio den Kurs A1 absolviert hat, der muss ihn ja in Deutschland dann nicht nochmal machen sondern steigt im Integrationskurs gleich eine Stufe höher ein. Insofern ist es kein wirklicher finanzieller Verlust.
Der Integrationskurs kostet 1Euro pro Stunde. Hat man(frau) schon A1 im Ausland gelernt, so spart er/sie dementsprechend viel Zeit und 100-200Euro in Deutschland.
Dazu kommt, dass bei der Hochzeit dann kein Dolmetscher mehr gebraucht wird
Grüße
Ralf



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