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Deutschtest für Einbürgerung: Hallo Leute, eine Freundin von mir, Brasilianerin, möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und hat soweit auch alle Voraussetzungen und alle Papiere. Jetzt ist es so, dass sie aber keinen offiziellen Abschluß eines Deutschkures hat, sondern nur einen Anfängerkurs und einen Fortführungskurs. Deutsch kann sie aber ganz gut, liest etwas holprich
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    276

    Standard Deutschtest für Einbürgerung

    Hallo Leute,

    eine Freundin von mir, Brasilianerin, möchte die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und hat soweit auch alle Voraussetzungen und alle Papiere.
    Jetzt ist es so, dass sie aber keinen offiziellen Abschluß eines Deutschkures hat, sondern nur einen Anfängerkurs und einen Fortführungskurs.
    Deutsch kann sie aber ganz gut, liest etwas holprich (aber das machen viele Deutsche auch) und versteht das meiste dort Geschriebene (einfache Zeitungsartikel, nicht Fachartikel von Politik und Wirtschaft).

    Sie muß, weil sie keinen Abschluß eines Deutschkurses hat, zum Ausländeramt einen Deutschtest durchführen, der ihre Deutschkenntnisse abfragt mit lesen und verstehen.

    Sie ist schon etwas nervös, da sie nicht weiß, was da jetzt alles abgefragt werden wird? Wird es nur eine Feststellung sein, ob sie genügend deutsch kann, oder werden auch allgemeine Dinge abgefragt, wie zum Beispiel, wer Bundeskanzler ist usw...pp.. ich hoffe nicht, dass es so ein hessischer Fragebogen sein wird, wo 30 "Staatsbürgerwissensfragen" gestellt werden?
    Sie lebt in NRW in der Nähe von Köln.

    Also, kennt jemand diesen Deutschtest, die Vorgehensweise und den Schwierigkeitsgrad, der bei der Einbürgerung verlangt wird? Wird es mündlich abgefragt, oder muß sie schriftlich fragen beantworten zu dem Gelesenen? Wie lange dauert so was eigentlich?

    Vielen Dank! Marlon


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  2. #2
    jev
    jev está offline
    Erfahrener Benutzer
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    28.10.2003
    Ort
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    180

    Standard

    Hallo Marlon,
    seit dem 28.8.2007 gibt es ein neues Gesetz, rückwirkend sogar ab April.......

    kannst ja mal hier weiterlesen

    http://brasil-web.de/forum/22053-ein...-kosten-2.html

    der Jürgen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

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    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard Deutschtest

    Zitat Zitat von jev Beitrag anzeigen
    Hallo Marlon,
    seit dem 28.8.2007 gibt es ein neues Gesetz, rückwirkend sogar ab April.......

    kannst ja mal hier weiterlesen

    http://brasil-web.de/forum/22053-ein...-kosten-2.html

    der Jürgen
    Danke für die Antwort, aber sie braucht keinen Integrationskurs bestreiten, sondern wurde zu einer Lese- und Sprachprüfung in Deutsch in die Ausländerbehörte eingeladen.
    Ich denke, diese Integrationskurse gelten für welche, die noch NICHT so lange in Deutschland wohnen wie sie (10 Jahre)?

    Wie auch immer, die Frage bleibt bestehen:

    Also, kennt jemand diesen Deutschtest, die Vorgehensweise und den Schwierigkeitsgrad, der bei der Einbürgerung verlangt wird? Wird es mündlich abgefragt, oder muß sie schriftlich fragen beantworten zu dem Gelesenen? Wie lange dauert so was eigentlich?

    Danke! Marlon

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.121

    Standard wie sagt man so schön...

    ..das kommt darauf an...

    In deinem Fall gilt ja das neue Gesetz nicht !

    Kenne einige Fälle aus meinem Bekanntenkreis, dort hat die Beamtin der Ausländerbehörde ein paar Fragen gestelt, so in der Art von, gefällts ihnen hier, wo wohnen sie, wie wohnen sie, haben sie arbeit...

    ..und das war dann schon der gesamte "Test"

    - also Ermessensentscheidung der Beamten der Ausländerbehörde....
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de

  5. #5
    Administrator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.628

    Standard

    Zitat Zitat von jev Beitrag anzeigen
    Es gibt etwas Neues zu berichten:
    Eine Lese und Sprachprüfung seitens der Ausländerbehörde wird nicht mehr durchgeführt ............
    Satt dessen muss der Bewerber nur noch ein Sprachzertifikat (B1) aus einem Integrationskurs nachweisen.
    Dieses Gesetz gilt seit dem 28.08.2007
    Moin,
    wenn die Frau von Jev ein Zertifikat vorlegen muss und deinen Frau zu Test eingeladen wurde, bedeutet das, das jede Ausländerbehörde das nach eigenem Ermessen macht.
    Das Gesetz das von der Ausländerbehörde in Mühlheim angeführt wird sagt:
    § 10
    (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
    ...
    6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und.
    ...
    (4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.
    Wenn ich das als nicht Jurist richtig interpretiere bedeutet das. Mit dem Zertifikat B1 gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
    Das der Umkehrschluss auch richtig währe: "ohne Zertifikat - keine ausreichenden Kenntnisse" steht da nicht.

    Die Ausländerbehörde macht sich das einfach wenn Sie das Zertifikat einfach fordert. In deinem Fall möchte die Behörde das wohl selber feststellen. Ich vermute mal des der Test den Sie machen aber dem Ausbildungsstand vom Test B1 entspricht.
    Bei meiner Frau war das neue Gesetz noch nicht in Kraft. Sie musste nur einen Zeitungsartikel lesen, den mit eigenen Worten wiedergeben und einige Frage dazu beantworten.

    Es gibt auch Anwendungshinweise zum StAG. Diese sind noch vorläufig. Dort steht:
    8.1.2.1.2 Nachweis der Sprachkenntnisse

    Ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen, ist von der Staatsangehörigkeitsbehörde festzustellen.
    Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

    a) eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vor dem 28. August 2007 eines Integrationskursträgers)
    über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses
    (§ 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) vorweist,

    b) in sonstiger Weise das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben
    hat,

    c) vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat,

    d) einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,

    e) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
    versetzt worden ist oder

    f) ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung
    erfolgreich abgeschlossen hat.

    Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend anhand von Zeugnissen
    oder Zertifikaten nachgewiesen, ist dem Einbürgerungsbewerber ein Sprachtest, ggf. auch ein Sprachkurs
    zu empfehlen;
    es sei denn der Einbürgerungsbewerber verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen
    Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse.
    In diesen Fällen kann auf einen Sprachtest verzichtet werden.
    Deinen Ausländerbehörde nutz wohl den Spielraum den der letzte Satz bietet. Ich vermute mal das die Art von Behörde zu Behöre unterschiedlich ist.

    Gruß
    Christian
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Belo Horizonte
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    2.587

    Standard

    Oi Gente
    Die Ausländerbehörde scheint immer noch Spielraum zu haben. Wir sind jetzt nach 2 Jahren Sprachschule bis C1 nach Brasilien zurück, werden dort heiraten und haben uns auf "unserer" AB erkundigt, wie wir es bei der Beantragung des FZV in Brasilien mit dem Sprachzertifikat halten sollen. Da es das Gesetz vorher nicht gab, haben wir nie eine Prüfung gemacht, weil bei uns erst C1 für die Studienbefähigung wichtig ist. Wir haben uns eine Bescheinigung der VHS über die bisher besuchten Kurse geben lassen (B2 + Orientierungskurs+Bürgerkunde) Das Gespräch bei der AB mit meiner Frau haben wir in Deutsch geführt, sie hat fleißig wie abgesprochen "dazwischengeredet", was die Leute überzeugt hat. Also kein Sprachtest nötig, zur Not in Brasilien die VHS Bescheinigung abgeben, aber da die AB im Heimatort für das Visum zuständigt ist, wird es auch dort ohne Zertifikat genehmigt. Bei Problemen in BH soll ich eine Mail direkt an die Sachberarbeiterin zuhause schicken.
    Man ist also immer noch wie bisher auch felexibel.

    Tiradentes

 

 

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