Hallo,
kann mir jemand mitteilen, welche Bedingungen nach brasilianischem Recht erfüllt sein müssen, damit das im folgenden Fall genannte Kind, wieder nach Deutschland einreisen darf.
Ein Kleinkind, geb. 11.07.2006 in Deutschland mit brasilianischer Mutter und deutschem Vater, verreist mit seiner Mutter für sechs Wochen von Deutschland nach Brasilien. Vater und Mutter sind Eheleute nach deutschem Recht. Das Kind besitzt einen gültigen deutschen Reisepass und gleichzeitig die notariell beglaubigte Erlaubnis seines Vaters, nach Brasilien auszureisen und von dort nach Deutschland einreisen zu dürfen. Der Notar ist offiziell vom brasilianischen Staat anerkannt und berechtigt, genannte Dokumente zu beglaubigen.
Nun ist mir gesagt worden, dass der Kleine für seine Rückkehr nach Deutschland einen brasilianischen Pass benötigt, da er, sobald er mit seiner brasilianischen Mutter brasilianisches Territorium betritt, die brasilianische Staatbürgerschaft erhält. Ist da was dran und wo steht so ein Gesetz geschrieben?
Da die Rückreise von Mutter und Kind in Kürze stattfinden soll, wäre ich Euch für eine zügige Antwort dankbar.
Mit besten Grüßen
Heiner



2Danke

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