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Ein- und Ausreisebestimmungen für Kinder: Hallo, kann mir jemand mitteilen, welche Bedingungen nach brasilianischem Recht erfüllt sein müssen, damit das im folgenden Fall genannte Kind, wieder nach Deutschland einreisen darf. Ein Kleinkind, geb. 11.07.2006 in Deutschland mit brasilianischer Mutter und deutschem Vater, verreist mit seiner Mutter für sechs Wochen von Deutschland nach Brasilien . Vater
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    5

    Ausrufezeichen Ein- und Ausreisebestimmungen für Kinder

    Hallo,

    kann mir jemand mitteilen, welche Bedingungen nach brasilianischem Recht erfüllt sein müssen, damit das im folgenden Fall genannte Kind, wieder nach Deutschland einreisen darf.

    Ein Kleinkind, geb. 11.07.2006 in Deutschland mit brasilianischer Mutter und deutschem Vater, verreist mit seiner Mutter für sechs Wochen von Deutschland nach Brasilien. Vater und Mutter sind Eheleute nach deutschem Recht. Das Kind besitzt einen gültigen deutschen Reisepass und gleichzeitig die notariell beglaubigte Erlaubnis seines Vaters, nach Brasilien auszureisen und von dort nach Deutschland einreisen zu dürfen. Der Notar ist offiziell vom brasilianischen Staat anerkannt und berechtigt, genannte Dokumente zu beglaubigen.


    Nun ist mir gesagt worden, dass der Kleine für seine Rückkehr nach Deutschland einen brasilianischen Pass benötigt, da er, sobald er mit seiner brasilianischen Mutter brasilianisches Territorium betritt, die brasilianische Staatbürgerschaft erhält. Ist da was dran und wo steht so ein Gesetz geschrieben?

    Da die Rückreise von Mutter und Kind in Kürze stattfinden soll, wäre ich Euch für eine zügige Antwort dankbar.




    Mit besten Grüßen


    Heiner










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  2. #2
    Administrator
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    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.628

    Standard

    Moin,
    nach meinen Gesprächen mit Müttern bei den letzten Ausreise gilt wohl:

    Wenn der Kleine keine Brasilianische Geburtsurkunde hat also bei keinem Konsulat die Geburt angemeldet wurde kann er mit den Deutschen Pass ein und ausreisen.
    Die Mütter hatten keinerlei Probleme bei der Ausreise.

    Wenn er jedoch bei den Brasilianischen Behörden (auch im Ausland) gemeldet wurde darf er nur mit einem Brasilianischen Pass ausreisen.
    Den Pass zu besorgen geht schnell, dauert in der Regel ein paar Tage kann aber in Notfällen auch in 24h gemacht werden. Allerdings ist dafür auch die Genehmigung des Vater nötig.
    Wenn der nicht in Brasilien ist, muss er die Erklärung bei einem Notar unterschreiben und vom Brasilianischen Konsulat überbeglaubigen lassen.
    Die können das auch an die zuständige PF faxen. Allerdings ist das mit dem Können und auch tatsächlich Tun in Brasilien immer so eine Sache. Sollte das nötig sein sollte sich der Vater schnellstens mit dem für seinen Wohnort zuständigen Konsulat in Verbindung setzten.

    Gruß
    Christian
    brasilmen und ichhabmalnefrage sagen Danke.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    06.12.2007
    Beiträge
    5

    Standard

    Moin,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Liege ich da richtig, dass der Vater des Kindes seine Zustimmung geben muss, damit der Kleine bei einer brasilianischen Behörde gemeldet werden kann? Dann stände der Rückkehr des Kleinen ja nichts im Wege. Oder darf die Mutter das als Brasilianerin ohne die Zustimmung des Vaters eine Meldung des gemeinsamen Sohnes in Brasilien vornehmen?

    Grüße

    Heiner

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    6 monate im jahr rio
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    424

    Standard

    Zitat Zitat von ichhabmalnefrage Beitrag anzeigen
    Liege ich da richtig, dass der Vater des Kindes seine Zustimmung geben muss, damit der Kleine bei einer brasilianischen Behörde gemeldet werden kann? Dann stände der Rückkehr des Kleinen ja nichts im Wege.

    sag mal, heiner, liest du denn nicht richtig, was dir christian gerade gesagt hat?



    Zitat Zitat von Christian.Thiessen Beitrag anzeigen
    Wenn der Kleine keine Brasilianische Geburtsurkunde hat also bei keinem Konsulat die Geburt angemeldet wurde kann er mit den Deutschen Pass ein und ausreisen.
    Die Mütter hatten keinerlei Probleme bei der Ausreise.

    der kleine hat doch gerade dann keine probleme, wenn er NICHT in brasilien gemeldet wird.

    warum also brennst du jetzt regelrecht drauf, dem deutschen kind mit deutschem pass verwicklungen zu bereiten, indem du auf anmeldung in brasilien sinnst?

    also, manche leute sind einfach nicht zufrieden, wenn sie keine probleme haben
    gruesse

    max

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    06.12.2007
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    5

    Standard

    Hallo Max,

    leider gibt´s für Deinen Beitrag von mir null Punkte, weil leider nicht getroffen.

    ich brenne ganz sicher nicht darauf, weder dem Kleinen, noch Dir, noch irgendeinem anderen "Verwicklungen zu bereiten".
    Es soll in jedem Falle vermieden werden, dass die Mutter ohne Zustimmung des Vaters das Kind in Brasilien melden kann, was dann nämlich zu erheblich Verwicklungen führen könnte. Daher meine Frage, ob sie die Meldung auch ohne die Zustimmung des Vaters vornehmen kann.

    Schön, dass Du Dich am Thread beteiligst.

    Grüße

    Heiner

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    6 monate im jahr rio
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    Standard

    Zitat Zitat von ichhabmalnefrage Beitrag anzeigen
    Es soll in jedem Falle vermieden werden, dass die Mutter ohne Zustimmung des Vaters das Kind in Brasilien melden kann

    wusst ichs doch!

    mit einem bisschen provokation kriegt man so jemanden wie dich dazu, endlich mal zu sagen, was du wirklich willst bzw. was wirklich dein anliegen ist.

    wenn man sich da deine eingangsfrsage ansieht, kann man wirklich nur mit dem kopf schuetteln.

    ...aber dann noch frech werden..
    gruesse

    max

 

 
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