oi thomas,
ja, severino kann insoweit schon was fuer die konfusion, weil er naemlich nicht angegeben hat, was fuer ehefrau I und was fuer ehefrau II gilt.
ergaenzt man das obige zitat um diese angaben, dann loest sich die konfusion auf:
Zitat
"Aus dem ersten Zitat kann man folgendes "herauslesen":
Schweiz: geschieden (ehefrau I )
Brasilien: verheiratet (ehefrau I )
Dann schreibst Du weiter:
Schweiz: verheiratet (ehefrau II )
Brasilien: geschieden (Prozess ist durch) (ehefrau I )
ende des zitats
und dann wird die 3. stufe nun die sein fuer severino, dass er in brasilien demnaechst verheiratet (ehefrau II ) sein wird.
anderes thema:
leider hat der gute severino aufgrund seines eigenen verwickelten falls ganz vergessen, mir mal einen tipp zu geben in bezug auf meine scheidung in kuba durch das kubanische volksgericht.
die deutschen haben diese scheidung anerkannt. ich bin also in kuba und in deutschland geschieden (jeweils von ehefrau III).
@severino
wenn ich nun in brasilien eine brasilianerin heiraten will, zaehle ich dann dort als verheiratet (ehefrau III )?
bitte sag mir doch zumindest mal aufgrund deiner erfahrungen, was du VERMUTEST.



6Danke
).

