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Scheidung: Zitat von sfio @Severino Da kannst Du schon was dafür ... Aus dem ersten Zitat kann man folgendes "herauslesen": Schweiz: geschieden Brasilien : verheiratet Dann schreibst Du weiter: Schweiz: verheiratet Brasilien: geschieden (Prozess ist durch) oi thomas, ja, severino kann insoweit schon was fuer die konfusion, weil er naemlich nicht
  1. #25
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    Zitat Zitat von sfio Beitrag anzeigen

    @Severino
    Da kannst Du schon was dafür ...

    Aus dem ersten Zitat kann man folgendes "herauslesen":
    Schweiz: geschieden
    Brasilien: verheiratet

    Dann schreibst Du weiter:
    Schweiz: verheiratet
    Brasilien: geschieden (Prozess ist durch)
    oi thomas,

    ja, severino kann insoweit schon was fuer die konfusion, weil er naemlich nicht angegeben hat, was fuer ehefrau I und was fuer ehefrau II gilt.

    ergaenzt man das obige zitat um diese angaben, dann loest sich die konfusion auf:

    Zitat
    "Aus dem ersten Zitat kann man folgendes "herauslesen":
    Schweiz: geschieden (ehefrau I )
    Brasilien: verheiratet (ehefrau I )

    Dann schreibst Du weiter:
    Schweiz: verheiratet (ehefrau II )
    Brasilien: geschieden (Prozess ist durch) (ehefrau I )
    ende des zitats

    und dann wird die 3. stufe nun die sein fuer severino, dass er in brasilien demnaechst verheiratet (ehefrau II ) sein wird.

    anderes thema:

    leider hat der gute severino aufgrund seines eigenen verwickelten falls ganz vergessen, mir mal einen tipp zu geben in bezug auf meine scheidung in kuba durch das kubanische volksgericht.

    die deutschen haben diese scheidung anerkannt. ich bin also in kuba und in deutschland geschieden (jeweils von ehefrau III ).

    @severino

    wenn ich nun in brasilien eine brasilianerin heiraten will, zaehle ich dann dort als verheiratet (ehefrau III )?

    bitte sag mir doch zumindest mal aufgrund deiner erfahrungen, was du VERMUTEST.
    gruesse

    max


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  2. #26
    Erfahrener Benutzer
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    324

    Standard

    @severino
    Und für Deutschland bist Du Bigamist.....

    Sorry, eine Ehe nicht den Behörden melden ändert doch nichts daran das man verheiratet ist. Solltest dich mal richtig schlau machen und das Regeln bevor Du in einigen Jahren mal richtig Probleme bekommst.
    Sorry ich schreibe aus Erfahrung und über Tatsachen ist schon viel so gegangen, besser glaube was ich schreibe, Du wärst nicht der einzeige der plötzlich dumm dreischaut.

    Wenn ein Deutscher in der Schweiz nach dortigen Schweizer Recht korrekt heiratet ist er auch für uns Deutsche verheiratet. (Art. 11 EGBGB)
    Er hat rechtsgültig in der Form des Gastlandes geheiratet, die Ehe ist auch in D automatisch gültig = Familenstand verheiratet, ob beim Einwohnermeldeamt angezeigt oder nicht....

    Scheidung, ja um in Deutschland als geschieden zu gelten muss man eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.
    Dies hast Du nicht getan....

    2. Heirat, wenn Du Deine Scheidung vorher in Deutschland nichts hat anerkennen lassen bist Du für uns Deutsche nun offiziell Bigamist....

    Empfehle dringend Kontakt zu Konsulat oder dt. Standesamt zu suchen und dies zu regeln.

  3. #27
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    25

    Standard AW: Scheidung

    Also es ist ganz einfach:

    Deutscher mit Brasilianerin Heirat in DE, Scheidung in DE.
    Deutscher will nach der Scheidung wieder in DE heiraten, wieder eine Brasilianerin, dann muss das Scheidungsurteil in Brasilien anerkannt werden, sonst keine Heirat in DE möglich. Überprüfung erfolgt im Verfahren zur Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses. In Dänemark möglich, aber es erfolgt keine Anerkennung in DE!! Ich empfehle die Homologacao durchzuführen. Ist nicht so kompliziert wie immer dargestellt.
    Rund 2.000 Reais, zuzügl. Legalisierung und Übersetzungskosten.


    Informationen: Länderliste des entsprechenden OLG.
    Wenn wir über dünnes Eis laufen, liegt unser Heil in der Geschwindigkeit!

 

 
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