Seit dem 26.12.2007 gilt in Deutschland ein erweitertes "Copyright-Gesetz":
Damit auch wieder der Brasilienbezug gegeben ist, CDs und DVDs werden auch inzwischen in Brasilien mit Kopierschutz versehen und wuerden rein theoretisch in Deutschland unter das neue, erweiterte Gesetz fallen.
Nun ist hier mal ein mitlesender Urheberrechtsexperte gefragt (wenn es einen solchen hier im Forum gibt):
Gilt diese Neuregelung in Deutschland ausschliesslich fuer in Deutschland vertriebene Ton- oder Bildtraeger, oder - wie bei gedruckten Werken - auch fuer solche CDs/DVDs, die man sich beispielsweise aus dem Urlaub mitbringt (was ich persoenlich fast vermute)?
Die Auswirkungen sind schon fast "fatal", denn wer eine kopiergeschuetzte Audio-CD hoeren moechte, darf seinen MP3/4-Player in die Ecke legen und wieder den Discman herauskramen!
Hier ein Ausschnitt der Meldung von GMX.de:
"...Es dürfen zwar nach wie vor Kopien für den Privatgebrauch hergestellt werden. Doch dabei darf der Nutzer keinen Kopierschutz umgehen. Kopiergeschützte DVDs und CDs dürfen damit - auch für den Privatgebrauch - nicht mehr kopiert werden.
Das trifft all die Millionen von Bundesbürgern, die ihre DVDs und CDs aus Gründen der Bequemlichkeit auf dem Computer speichern. Da heute fast jede aktuelle CD über einen Kopierschutz verfügt, kann die Musikindustrie seit heute fast jeden Jogger in deutschen Stadtparks zur Anzeige bringen, der beim Laufen MP3s hört. Wer auf einer Zugfahrt Musik aus dem Mini-Player genießt, macht sich ebenfalls strafbar, wenn die Musikstücke von einer kopiergeschützten CD stammen...."







