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Phase 2 Urheberrechtsschutz in D in Kraft: Seit dem 26.12.2007 gilt in Deutschland ein erweitertes "Copyright-Gesetz": Damit auch wieder der Brasilienbezug gegeben ist, CDs und DVDs werden auch inzwischen in Brasilien mit Kopierschutz versehen und wuerden rein theoretisch in Deutschland unter das neue, erweiterte Gesetz fallen. Nun ist hier mal ein mitlesender Urheberrechtsexperte gefragt (wenn es einen
  1. #1
    User_11889
    Gast

    Standard Phase 2 Urheberrechtsschutz in D in Kraft

    Seit dem 26.12.2007 gilt in Deutschland ein erweitertes "Copyright-Gesetz":

    Damit auch wieder der Brasilienbezug gegeben ist, CDs und DVDs werden auch inzwischen in Brasilien mit Kopierschutz versehen und wuerden rein theoretisch in Deutschland unter das neue, erweiterte Gesetz fallen.

    Nun ist hier mal ein mitlesender Urheberrechtsexperte gefragt (wenn es einen solchen hier im Forum gibt):

    Gilt diese Neuregelung in Deutschland ausschliesslich fuer in Deutschland vertriebene Ton- oder Bildtraeger, oder - wie bei gedruckten Werken - auch fuer solche CDs/DVDs, die man sich beispielsweise aus dem Urlaub mitbringt (was ich persoenlich fast vermute)?

    Die Auswirkungen sind schon fast "fatal", denn wer eine kopiergeschuetzte Audio-CD hoeren moechte, darf seinen MP3/4-Player in die Ecke legen und wieder den Discman herauskramen!

    Hier ein Ausschnitt der Meldung von GMX.de:

    "...Es dürfen zwar nach wie vor Kopien für den Privatgebrauch hergestellt werden. Doch dabei darf der Nutzer keinen Kopierschutz umgehen. Kopiergeschützte DVDs und CDs dürfen damit - auch für den Privatgebrauch - nicht mehr kopiert werden.

    Das trifft all die Millionen von Bundesbürgern, die ihre DVDs und CDs aus Gründen der Bequemlichkeit auf dem Computer speichern. Da heute fast jede aktuelle CD über einen Kopierschutz verfügt, kann die Musikindustrie seit heute fast jeden Jogger in deutschen Stadtparks zur Anzeige bringen, der beim Laufen MP3s hört. Wer auf einer Zugfahrt Musik aus dem Mini-Player genießt, macht sich ebenfalls strafbar, wenn die Musikstücke von einer kopiergeschützten CD stammen...."


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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    29.03.2004
    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.384

    Standard

    Grau, lieber Freund, ist alle Theorie, und grün des Lebens goldner Baum...

    Mussu halt nix mehr von Sony hören, aber die Bastion fällt auch irgendwann: hier lesen
    Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...

  3. #3
    User_11889
    Gast

    Standard

    Beantwortet aber nicht die Frage:

    Darf ich eine aus Brasilien mitgebrachte Audio-CD/DVD, die kopiergeschuetzt ist, in Deutschland mit dem entsprechenden "Kopierschutzumgehungsprogramm" kopieren und auf meinen MP3-Player/MP4-Player laden, auch wenn es diese CD/DVD in D NICHT im Handel gibt?

    Und solange es vom Vierbuchstaben-Japaner halt bestimmte brasilianische Interpreten nur als Kopiergeschuetztes gibt, koennte das ja nun zutreffen (oder auch nicht)?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    530

    Standard

    hallo,
    wollte schon fast nen neuen thread in diesem unterforum beginnen, aber nun seid ihr mir vorraus.
    meine frau wollte von einer bekannten ein paar cd,s welche diese via internet gekauft hatte kopieren, nur der rechner kackte beim versuch regelmaessig ab.
    sie glaubte dann, das mit dem cd-brenn-programm was nicht stimme; nu bin ich hier, und schau mir die sache an:
    die cd,s stammen von einer "firma" die sich "gotas da crystal" nennt, ist aus juiz da fora/mg, hat nur ne gmail-adresse. die cd,s sind mp3-songs ca. 220 songs per cd und werden als 10er pack angeboten=2200 mp3 fuer 200 R$.

    wie blauauegig sind die leute eigentlich, das sie glauben fuer diesen preis aktuelle songs legal via internet kaufen zu koennen?
    das da ein paar songs mit root-kits oder aehnlichem dabei sind sollte doch auch it-anfaengern auffallen.
    ich moechte eigentlich meiner frau den hintern versohlen, und der kaeuferin der cd,s (einer aerztin von uns) anbieten die rechnungen von ihr mit gescannten und frisch ausgedruckten 50 R$-noten zu begleichen.

    gruss didi
    ps: juiz da fora hat ja nen guten "firmensitz"
    Geändert von didi (30. December 2007 um 02:34 Uhr) Grund: ortsname

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    oi hebinho,

    meine PN von eben mit der bitte um eine fundstelle hat sich erledigt.

    offenbar ist das gesetz noch nicht, wie du einem bericht von gmx entnommen hast, zum 26.12.07 in kraft getreten, sondern:

    Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft

    Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
    gruesse

    max

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    6 monate im jahr rio
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    Standard

    Zitat Zitat von Hebinho Beitrag anzeigen
    Nun ist hier mal ein mitlesender Urheberrechtsexperte gefragt (wenn es einen solchen hier im Forum gibt)
    ... der bin ich ganz gewiss nicht, deshalb nur folgendes:

    am 30.12.07 - also heute - gibt SR-online einige fiktive fallbeispiele und sagt dann:

    "Die hier dargelegten Interpretationen beruhen letztendlich auf Vermutungen. Wie die Judikative die Gesetzestexte im Präzedenzfall auslegen wird, steht selbstverständlich (noch) nicht fest. SR-online schließt dehalb jegliche Gewähr oder Haftung für Schäden aus, die auf Grund einer angenommen "Rechtsverbindlichkeit" der hier angeführten Mutmaßungen enstehen sollten."

    SR-online: Ratgeber / Multimedia

    und das haben wir damals sinngemaess auch genau so gelernt:

    es kommt nicht darauf an, was in den juristischen lehrbuechern steht, sondern darauf, was spaeter mal die richter dazu sagen.

    also hebinho, wirste sicher noch ein bisschen warten muessen, bis jemand den "mut" hat, stellung zu deiner frage zu beziehen..

    ..ich jedenfalls trau es mich (noch) nicht..
    gruesse

    max

 

 
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