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Scheidung auf cartório auch bei deutsch-bras. Ehe möglich?: Hallo liebes Forum, Habe 13 Jahre in Brasilien gelebt und gearbeitet und war diese Zeit auch dort mit einem Brasilianer verheiratet. Nun hat er vor einiger Zeit jemanden anderen kennengelernt und ich habe damals schweren Herzens den Entschluß gefasst, in Deutschland weit weg von ihm und den gemeinsamen Erinnerungen noch
  1. #1
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    Standard Scheidung auf cartório auch bei deutsch-bras. Ehe möglich?

    Hallo liebes Forum,

    Habe 13 Jahre in Brasilien gelebt und gearbeitet und war diese Zeit auch dort mit einem Brasilianer verheiratet. Nun hat er vor einiger Zeit jemanden anderen kennengelernt und ich habe damals schweren Herzens den Entschluß gefasst, in Deutschland weit weg von ihm und den gemeinsamen Erinnerungen noch mal von "vorne" anzufangen.

    Jetzt sind fast 5 Jahre vergangen und habe ich hier wieder einigermassen Fuß gefasst obwohl ich auch heute noch riesiges Heimweh nach "meinem " Brasilien habe. Bin in dieser Zeit in regelmässigen Abständen ins Land gereist und habe auch mein Dauervisum wieder verlängert. Da inzwischen jedoch klar ist das wir wohl nie mehr zusammenkommen werden (was ich insgeheim gehofft hatte) will ich mich jetzt offiziell scheiden lassen und habe mich hier im forum von der neuen Möglichkeit sich ohne Prozess vor Ort im cartório scheiden zu lassen informiert.

    Meine Frage: ist das auch in meinem Fall (da ich ja Nicht-Brasilianerin bin) möglich? Wir haben damals in Deutschland geheiratet und die Ehe in Bras danach amtlich anerkennen lassen. Wir haben ausschließlich in Brasilien (Sao Paulo und Campinas) zusammmengelebt. Ansonsten keine Kinder, Vermögensaufteilung längst klar, keine Unterhaltsansprüche und keine Streitigkeiten- absolut friedfertige Scheidung.

    Ich nehme mal an das es der einfachste (und günstigste) Weg wäre sich zuerst dort auf dem cartório scheiden zu lassen und anschließend die Scheidung hier auf dem örtlichen Familiengericht (Freiburg) anerkennen zu lassen als umgekehrt.

    Kann mir jemand einen Rat geben? Und hat jemand Erfahrung gemacht mit dem Anerkennungsprozess in Deutschland? Über jeden Tip würde ich mich freuen.

    Muito obrigada e até logo!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von fritzlegal Beitrag anzeigen
    Und hat jemand Erfahrung gemacht mit dem Anerkennungsprozess in Deutschland?
    oi fritzlegal,

    zunaechst mal gut, dass du als avatar eine frau nimmst (dich selbst?); sonst wuerde natuerlich jeder annehmen, fritzlegal sei ein mann.

    du hast zwei fragen gestellt.

    erste frage: koennt ihr euch (ehemann brasilianer, du deutsche??) in brasilien in einem cartório scheiden lassen?

    dazu moegen andere was sagen.

    zweite frage: wie ist es mit einem anerkennungsverfahren in deutschland nach erfolgter ehescheidung im ausland?

    dazu von mir (hab das bereits zweimal hinter mich gebracht) folgendes:

    wenn eine ehescheidung im ausland nach den dortigen vorschriften RECHTSKRAEFTIG erfolgt ist, dann ist man dort geschieden.

    (ganz wichtig: erst die rechtskraft abwarten, also das stadium, in dem ein rechtsmittel fuer keinen von beiden mehr moeglich ist.)

    es gibt dann in deutschland nicht etwa noch mal eine "zweite" scheidung.

    das anerkenntnisverfahren in deutschland dient vielmehr nur dazu zu pruefen, ob die im ausland rechtskraeftige scheidung den DEUTSCHEN mindestanforderungen an die rechtsgueltigkeit einer scheidung genuegt.

    beispiel: es legt ein deutscher in deutschland ein papier vor mit stempeln und unterschriften, das bescheinigt, dass er in einem anderen land "geschieden" ist, weil er dort seine ehefrau "verstossen" hat.

    dann koennte es sein, dass diese "scheidung" in deutschland NICHT anerkannt wird.

    legt ein deutscher jedoch ein papier vor mit stempeln und unterschriften, aus dem sich ergibt, dass auch in dem andern land nach grundsaetzen geschieden wurde, die nach deutschen massstaeben "rechtsstaatlich" waren, dann erfolgt die anerkennung.

    beispiel: ich habe in deutschland ein rechtskraeftiges kubanisches scheidungsurteil vorgelegt; das wurde in deutschland anerkannt (obwohl kuba viele rechtsstaatsdefizite aufweist).

    eine rechtskraeftige brasilianische scheidung wird also zu meiner ueberzeugung in deutschland anerkannt werden, auch wenn sie eine solche vor einem cartório war.

    bleibt also nur die frage, ob du eine cartório scheidung bekommst oder nicht.
    gruesse

    max

 

 

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