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legal - illegal - scheißegal .......: Hallo Einbeck. Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Also sie wird frühestens in 1,5 Jahren wieder nach Europa kommen, da ich im Juli erstmal für ein Jahr zu ihr in die Nähe von Natal gehe. Was Du angesprochen hast war auch genau meine Frage: Falls der Grenzbeamte sich die Mühe
  1. #43
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    17.01.2008
    Ort
    Hamburg / Pipa R.N.
    Beiträge
    20

    Standard

    Hallo Einbeck. Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Also sie wird frühestens in 1,5 Jahren wieder nach Europa kommen, da ich im Juli erstmal für ein Jahr zu ihr in die Nähe von Natal gehe. Was Du angesprochen hast war auch genau meine Frage: Falls der Grenzbeamte sich die Mühe macht, das dann nochmal nachzurechnen, ist es wahrscheinlich,dass es nachträglich noch Konsequenzen / eine Strafe für eine Angelegenheit gibt, die solange zurück liegt?
    Danke.
    Mico


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  2. #44
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Nachträglich, Deutschland ist ein Rechtsstaat, wäre eine Frage der Verjährung
    und der Beweisbarkeit, falls man sich 2 Jahre später die Mühe überhaupt macht alte Stempel zu kontrollieren.

    Restrisiko dürfte sicher bleiben, neuer Pass vor erneute Reise, da kann man drüber nachdenken.

    Aber Achtung, falls mal ein Visa etc. beantragt wird muss man wahrheitsgemäße Angaben machen und da fällt dann der lange Aufenthalt ohne das erforderliche Visa eher auf.

  3. #45
    Benutzer
    Registriert seit
    22.03.2005
    Beiträge
    81

    Standard So ein Blödsinn

    Die Dame hat vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, vollkommen bewusst über die eventuellen Konsequenzen; sie wäre ja sonst nicht für 3 Tage ausgereist. Wer weiss denn, ob sie es nicht vielleicht schon einmal vorher - ob erwischt oder nicht - getan hat? Jedenfalls lässt ein lebenslanges Einreiseverbot darauf schliessen.

    Dies ist ein Rechtsstaat. Es steht der Dame frei, gegen diese Entscheidung einen Widerspruch einzulegen. Wenn dies die erste Auffälligkeit war, bin ich sicher, wird sich das Maß verringern. Ansonsten kann sie in der Zukunft immer noch einen Gnadenantrag stellen. Das setzt natürlich Einsicht voraus, und die habe ich genauso wenig wie Selbstkritik bei vielen Brasilianern gesehen.
    Stephan

 

 
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