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Verlängerung Touristenvisum: Zitat von Marco1976 Zunächst mal anbei Danke für die Infos. Frage werde ich in dem Fachportal auch noch stellen. Was ist mit "großen Sprüngen" gemeint? Etwa, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten bei der Ausländerbehörde liegt? Hinzukommt, dass sie höchstwahrscheinlich während ihres Aufenthaltes auch noch eine Woche in Paris
  1. #7
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    Zitat Zitat von Marco1976 Beitrag anzeigen
    Zunächst mal anbei Danke für die Infos. Frage werde ich in dem Fachportal auch noch stellen.

    Was ist mit "großen Sprüngen" gemeint? Etwa, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten bei der Ausländerbehörde liegt?

    Hinzukommt, dass sie höchstwahrscheinlich während ihres Aufenthaltes auch noch eine Woche in Paris sein wird (per Flieger) dürfte aber kein Problem sein oder?

    Paris, Frankreich ist wie Deutschland Schengen Staat, da gilt das gleiche wie für Deutschland, die visafreien 90 Tagen gelten für alle Schengen Staaten gemeinsam.

    Ja richtig Ermessen des jeweiligen Beamten der ABH, Ermessen wird verpflichtgemäß unter Anwendung der Vorschriften ausgeübt.

    Meine Frage, hat Sie ein Visa beantragt und wenn ja für welchen Aufenthaltszweck hast Du leider nicht beantwortet.
    Warum? Denn mit Visasticker Kat. D sieht es bezüglich Antwort und verlängerung anders aus.
    Ein Schengen Visa der Kat. C wird Sie sicherlich nicht bekommen.


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  2. #8
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    Zitat Zitat von Marco1976 Beitrag anzeigen
    Was ist mit "großen Sprüngen" gemeint? Etwa, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten bei der Ausländerbehörde liegt?

    Ganz genau! Es liegt an Deiner ABH dem Verlängerungsantrag stattzugeben oder nicht. Wenn die dort nur Dienst nach Vorschrift machen kannst Du es vermutlich gleich vergessen. Sollte der zuständige Sachbearbeiter aber aufgeschlossen und zugänglich für die Begrüdung sein, könnte es klappen. Wunder geschehen immer wieder.

    Am besten schnellstens mit der ABH in Verbindung setzen. Kann nicht schaden. Aber immer dran denken, es besteht KEIN Anspruch auf Verlängerung!

    Marco1976 sagt Danke.

  3. #9
    Neuer Benutzer
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    19

    Standard

    Grund des Aufenthaltes ist der Besuch ihrer Tochter.

    Gut, dann werde ich mich mal mit der ABH hier in Verbindung setzen.
    Da ich ebenfalls bei der zuständigen Komune beschäftigt bin, hoffe ich, dass man bei entsprechender Begründung nicht nur Dienst nach Vorschrift walten lässt, sondern sagt, "Komm, das passt schon, Sie bekommen eine Verlängerung".

  4. #10
    User_14856
    Gast

    Standard

    Dann halte uns mal auf den laufenden!

 

 
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