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Verlängerung Touristenvisum: Hallo, die Mutter (Brasilianerin und in Brasilien lebend) meiner Freundin wird uns ab Frühling mit einem Touristenvisum hier in Deutschland besuchen. Dieses Visum erlischt wie bekannt nach drei Monaten. Eine Verlängerung ist nur in Härterfällen möglich. Allerdings ist der Aufenthalt meiner Schwiegermutter in spe auf eine Dauer von 5 Monaten
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2008
    Beiträge
    19

    Standard Verlängerung Touristenvisum

    Hallo,

    die Mutter (Brasilianerin und in Brasilien lebend) meiner Freundin wird uns ab Frühling mit einem Touristenvisum hier in Deutschland besuchen.

    Dieses Visum erlischt wie bekannt nach drei Monaten. Eine Verlängerung ist nur in Härterfällen möglich.

    Allerdings ist der Aufenthalt meiner Schwiegermutter in spe auf eine Dauer von 5 Monaten angelegt.

    Meine Freundin hat auch einen 2,5-jährigen Sohn und betreibt eine schulische Ausbildung.

    Könnte man die Betreuung des Enkels nach den Sommerferien durch die Mutter meiner Freundin sowie einer schriftlichen Erklärung durch mich, dass der Lebensunterhalt der Mutter meiner Freundin durch mich während ihres Aufenthaltes gesichert ist, bei der Ausländerbehörde vorlegen, um eine Verlängerung des Visums aus humanitären Gründen zu bekommen?

    Ihr dreimonatiges Visum bekommt sie bereits in den nächsten Tagen vom Konsulat.


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  2. #2
    User_14856
    Gast

    Standard

    Es wundert mich das das Visum vom Konsulat ausgestellt wird. Normalerweise gilt das Visum ab dem Stempel der Einreise. Mit Deiner anderen Frage solltest Du dich lieber direkt an Deine Ausländerbehörde wenden! Erwarte aber grossen Sprünge.
    Marco1976 sagt Danke.

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit
    26.04.2004
    Beiträge
    67

    Standard

    Tipp:
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    vg
    Stusi
    Marco1976 sagt Danke.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Sie bekommt wirklich ein Visum, was Sie für 3 Monate nicht benötigt,
    (Brasilianer sind für 90 Tage pro Halbjahr visafrei)?

    Ein Visum gibt es auch nur auf Antrag, was hat Sie denn für ein Visum und für welchen Aufenthaltszweck beantragt.
    Wer länger als 3 Monate bleiben will muss vor Einreise das richtige Visa beantragen.
    Visa für einen über 3 Monate hinausgehenden Aufenthalt, sogenannte D Visa sind zustimmungspflichtig, da wurde die ABH beteiligt.

    Verlängerung des Visas/visafreien Aufenthaltes?
    Eine Entscheidung der ABH auf Antrag!
    Welche besondere Härte oder humanitären Gründe soll es außer Besuchswunsch in diesem Falle geben?
    Nette und großzügige ABH's gibt es immer mal wieder, aber Verlängerung erfolgt eigentlich nur aus wichtigen Grunde, wenn man z.B. wegen Krankheit nicht fliegen kann, die Gründe müssen in der Person des Reisenden und nicht des Besuchten liegen.
    Wichtig Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Visas oder der visafreien Zeit beantragen
    Negativ fällt da auf, wenn von vornherein 5 Monate geplant waren.

    Viel Glück
    Marco1976 sagt Danke.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    31.01.2008
    Beiträge
    19

    Standard

    Zunächst mal anbei Danke für die Infos. Frage werde ich in dem Fachportal auch noch stellen.

    Was ist mit "großen Sprüngen" gemeint? Etwa, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten bei der Ausländerbehörde liegt?

    Hinzukommt, dass sie höchstwahrscheinlich während ihres Aufenthaltes auch noch eine Woche in Paris sein wird (per Flieger) dürfte aber kein Problem sein oder?

  6. #6
    User_14856
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Marco1976 Beitrag anzeigen
    Zunächst mal anbei Danke für die Infos. Frage werde ich in dem Fachportal auch noch stellen.

    Was ist mit "großen Sprüngen" gemeint? Etwa, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten bei der Ausländerbehörde liegt?

    Hinzukommt, dass sie höchstwahrscheinlich während ihres Aufenthaltes auch noch eine Woche in Paris sein wird (per Flieger) dürfte aber kein Problem sein oder?
    Einbecks Beitrag beschreibt es am besten was ich mit grossen Sprüngen meinte.

 

 
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