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Gefahren der Ehe: Hallo, ich bin zur Zeit in Brasilien und lebe hier mit meinem namorado. Wir kennen uns jetzt fast 1.5 Jahr und sind seit einem 3/4 Jahr zusammen. Eigentlich möchte ich noch ein bischen ausprobieren, ob die Beziehung funktioniert, aber dafür muss ich hier bleiben und da ist die einfachste Möglichkeit
  1. #1
    Benutzer
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    99

    Standard Gefahren der Ehe

    Hallo,
    ich bin zur Zeit in Brasilien und lebe hier mit meinem namorado. Wir kennen uns jetzt fast 1.5 Jahr und sind seit einem 3/4 Jahr zusammen.
    Eigentlich möchte ich noch ein bischen ausprobieren, ob die Beziehung funktioniert, aber dafür muss ich hier bleiben und da ist die einfachste Möglichkeit heiraten.
    Aber ich habe ein bischen Angst davor, weil ich nicht abschätzen kann, was im Falle einer Scheidung auf mich zukommen kann.
    Meine Eltern haben eine kleine Firma in Deutschland, die ich in ein paar Jahren übernehmen möchte. Wäre es möglich, dass ich die Firma auf Spiel setze? gibt es in Brasilien auch sowas wie einen Ehevertrag, der besagt, dass keiner dem andern was schuldet?
    Ich weiß das sind nicht gerade die romantischsten Voraussetzungen für eine Ehe, aber es könnte ja schon klappen....

    würde mich über eine Antwort freuen, wenn sich da jemand auskennt.

    Danke


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von cerveijera Beitrag anzeigen
    ...Ich weiß das sind nicht gerade die romantischsten Voraussetzungen für eine Ehe, aber es könnte ja schon klappen....


    oi cerveijera,

    ich hatte mal beruflich mit scheidungen zu tun. und deshalb kann ich dir - und natuerlich auch allen andern - nur sagen, wieder und immer wieder:

    da ein drittel aller ehen geschieden wird (mindestens), ist jeder, der vor lauter romantik vergisst, vor der eheschliessung auch mal an diese moeglichkeit eines spaeteren auseinandergehens zu denken, ja, wie soll ich sagen? : bloed?

    naja, bloed ist vielleicht ein zu hartes wort, sagen wir mal: kurzsichtig.

    also verlier da mal jede scheu und frage! und sprich natuerlich auch mit dem kuenftigen!

    und wenn der kuenftige dann auch nur eine augenbraue hochzieht, dann alarm, alarm.

    unabhaengig davon: viel glueck und erfolg (und viele antworten auf deine frage)
    gruesse

    max

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    2.587

    Standard

    Oi Cervaijera
    Ich hab zwar nicht wie Max beruflich damit zu tun, dafuer aber die praktische Erfahrung grade gemacht.
    In Brasilien ist die Heiratszeremonie auf dem Cartorio so ein kleiner Vertrag, den man (und 4 Zeugen) unterschreiben muss. Dort wird auch die Guetergemeinschaft zwangsgeregelt. Es gibt die volle Gemeinschaft, die Guetergemeinschaft ab Ehe (also wie bei uns Zugewinngemeinschaft) und die radikale Guetertrennung. Fuer eine der 3 Loesungen muss man sich entscheiden. War mir schon peinlich, weil das vor allen Gaesten dann auch vorgelesen wurde.
    Jetzt die Frage an Max: was wird denn nun in D aus dieser Festlegung, wenn man die Heiratsurkunde, beglaubigt und uebersetzt in D beim Heimat-Standesamt vorlegt.

    Was muss ich ueberhaupt tun, damit ich in D als verheiratet gelte.

    Gruss

    Tiradentes

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    16.10.2007
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    6 monate im jahr rio
    Beiträge
    424

    Standard

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    was wird denn nun in D aus dieser Festlegung, wenn man die Heiratsurkunde, beglaubigt und uebersetzt in D beim Heimat-Standesamt vorlegt.
    Was muss ich ueberhaupt tun, damit ich in D als verheiratet gelte.
    oi tiradentes,

    also, das hat jetzt mit beruflich nix zu tun! privat bin ich mit meiner ehefrau (nachdem die kollegen von einbeck sie in kuba 6 monate nach der eheschliessung endlich "freigegeben" hatten - und das war noch ohne sprachkurs-pflicht) und der heiratsurkunde zunaechst zum einwohnermeldeamt (nicht zum standesamt!).

    bevor die ehefrau im land ist, brauchst du bei denen gar nicht erst zu erscheinen, wirst sofort wieder fortgejagt, auch, falls du schon deinen steuerklassenwechsel willst; der setzt naemlich nicht die eheschliessung, sondern das zusammenleben mit der ehefrau voraus.

    im meldeamt erfolgte die anmeldung der ehefrau mit hauptwohnsitz unter meiner wohnanschrift. zugleich haette dann auch die sofortige abaenderung meiner steuerklasse 1 in steuerklasse 3 erfolgen muessen (war bei meiner vorausgegangenen ehe auch noch der fall gewesen). aber nein, die berliner meckerten rum, neue weisung, sie koennten als meldeamt nicht beurteilen, ob das ueberhaupt eine gueltige eheschliessung sei, und son zeug.
    bin dann zaehneknirschend gegangen und hab meinen steuerberater (gleichzeitig anwalt) einen scharfen brief schreiben lassen, der dann auch unverzueglich geholfen hat.

    da solltest du bitte mal posten, ob das heute auch noch so ist, dass die sich da zieren mit der aenderung der steuerklasse.

    naja, dann naechster schritt: mit der anmeldebestaetigung zur auslaenderbehoerde, visum. ging dann zunaechst mal ueber 2 jahre.

    dann, dritter schritt, arbeitsamt, arbeitserlaubnis; die wurde dann, ungeachtet einer moeglichen scheidung, gleich fuer lebenslaenglich erteilt.

    vierter schritt, ich rate inzwischen davon ab: zum standesamt, familienbucheintrag. ist ueberfluessig wie ein kropf und bringt bei einer moeglichen scheidung nur unnoetige scherereien.

    die anerkennung der ehe erfolgt allein bei dem einwohnermeldeamt! da auch anerkennung der neuen steuerklasse!

    standesamt ist rein deklaratorisch, auf gut deutsch: ueberfluessig.

    also, da du ja frueher in D ankommst, als deine frau:

    erst warten, bis sie da ist. vorher geht garnix! viel erfolg!
    gruesse

    max

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    18.10.2007
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    131

    Standard

    Zitat Zitat von cerveijera Beitrag anzeigen
    ...heiraten....
    Aber ich habe ein bischen Angst davor, weil ich nicht abschätzen kann, was im Falle einer Scheidung auf mich zukommen kann.
    ... Ehevertrag, der besagt, dass keiner dem andern was schuldet
    Meine Infos sind zwar schon über 1 Jahr alt, aber vielleicht noch aktuell...:
    Wenn du in Deutschland einen Ehevertrag machst und bist mit einer Dame verheiratet, die hier noch keinen Fuß auf der Erde hat, kann dir im Falle einer Scheidung ein guter gegnerischer Anwalt deinen Ehevertrag zerpflücken...
    wie es mit BR aussieht in Sachen Ehevertrag... da muss ich allerdings passen...

    Kannst doch in BR ohne Heirat 2 x 3 Monate pro Jahr deine Angebetete "ausprobieren", das sollte doch reichen...

  6. #6
    Benutzer
    Themenstarter

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    Beiträge
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    Standard

    Oi zusammen,

    danke für die Antworten.
    Ich hab schon mal mit ihm darüber gesprochen und ich denke die radikale Gütertrennung ist das richtige. Er ist zwar nicht begeistert von der Sache aber es ist für ihn ungefählicher, immerhin werden wir in Brasilien leben (ich = Deutsch). Und für mich ist das nicht so wichtig, ich will gar keinen Unterhlat von ihm.
    Danke viel mals.

 

 

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