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Verlängerung Besuchervisum: Zitat von mgforever Beabsichtigen jetzt auch zu heiraten, was natürlich wegen Kürze der Zeit wohl nicht mehr hinhaut (auch wenn wir prinzipiell Dänemark hierzu favorisieren). Wieso denn in DK heiraten? Die Zeiten sind vorbei, wo das noch interessant war. Informier Dich mal über den aktuellen Stand der benötigten Dokumente in
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    346

    Standard

    Zitat Zitat von mgforever Beitrag anzeigen
    Beabsichtigen jetzt auch zu heiraten, was natürlich wegen Kürze der Zeit wohl nicht mehr hinhaut (auch wenn wir prinzipiell Dänemark hierzu favorisieren).
    Wieso denn in DK heiraten? Die Zeiten sind vorbei, wo das noch interessant war. Informier Dich mal über den aktuellen Stand der benötigten Dokumente in DK. Besonders im Hinblich auf die letzten Änderungen im Ausländerrecht und Zivilstandtsgesetz in DK, dann wirst Du feststellen das überhaupt keinen Vorteil mehr hat in DK zu heiraten. Darüberhinaus wird es die Anmeldung in D und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Deine Frau nur komplizieren.

    Wie Einbeck schon sagt, sieh zu das Ihr D heiraten könnt oder halt in BRA, wenn´s unbedingt sein muss. Aber auf gar keinen Fall in einem 3.Land, das verkompliziert alles mehr als das es hilft.



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  2. #8
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    10.01.2007
    Beiträge
    39

    Standard

    Danke, degradiert mich nur weiter zum "Forum-Legastheniker"... Absatz hin - Absatz her, da lob ich mir doch solch fach- und sachgerechte Antworten wie von Einbeck, die mich da doch wohl mit Sicherheit eher weiterbringen... (Manche Forumteilnehmer würd´ ich hier hier z.B. halt schon nicht wegen abschreckender Optik der Begleit-pics anklicken, aber über Geschmack läßt sich ja streiten...)

  3. #9
    Benutzer
    Themenstarter

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    10.01.2007
    Beiträge
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    Standard

    ok, bist jetzt sauer was?! Konnt´ja nicht ahnen, dass da doch noch was kommt... (also ich meine was zum eigentlichen Thema). Also für alle Fälle nochmal: Sorry, war nicht bös´ gemeint, ok?! Gruss mgforever und danke für die statements...

  4. #10
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Im Moment hast Du ein Problem:
    Da noch keineausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, fehlt auch ein wichtiger Bestandteil um einen Anspruch auf eine AE haben zu können.
    Deutschkenntnisse sich eine Erteilungsvoraussetzung.

    Hängt jetzt von der ABH ab, wie diese den Sachverhalt beurteilt und sich verhält.

    Ohne ausreichende Deutschkenntnisse soll es keine Aufenthaltserlaubnis geben,
    allerdings ist es auf Grund des Schutzes des Art. 6 GG nicht so einfach die Ehefrau eines Deutschen auszuweisen, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird.


    Dänemark Heirat.

    § 39 Abs.3 AufenthG bestimmt das man eine AE beantragen und erhalten kann,
    wenn ein Anspruch auf Erteilung -nach-- der Einreise (in Deutschland) entstanden ist..
    Wenn Du in Dänemark heiratest ist der Anspruch immer vor Einreise in Deutschland entstanden, daher kannst Du dich dann nicht auf diese Vorschrift berufen und einen Anspruch aus dieser Vorschrift herleiten. § 39 abs. 3 ist eine starke Rechtsposition,
    da der Paragraph einen Anspruch schafft.

    Bei Heirat in Dänemark könnte die ABH der Ehefrau eines Deutschen nur eine AE unter Anwendung von § 5 Abs. 2 AufenthG erteilen (Zitat siehe vorhergehendes Psting Kind), d.h. wenn es unzumutbar ist das Visaverfahren nachzuholen. Wie Du siehst eine schwache Rechtsposition, da es hier im Ermessen der Behörde liegt.


    Standesamt und Verlängerung visafreien Aufenthaltes

    Jede ABH macht dies anders, auch Standesbeamte sind unterschiedlich nett.

    Beim Standesamt erfährst du welche Unterlagen Deine Verlobte für eine Heirat in D benötigt:
    Im Regelfall:
    -- Geburtsurkunde (evtl. mit Ledigkeitsvermerk) einschl. Legalisation durch Konsulat und Übersetzung
    - falls früher verheiratet:
    Scheidungsurteil mit Legalisation und Übersetzung
    oder falls verwitwet, Sterbeurkunde Ehemann mit Legalisation und Übersetzung,
    --die sogenannte 2 Zeugenerklärung, von 2 Zeugen vor einem bras. Notariat zu deinem Familienstand und Wohnort/Adresse bitte ebenfalls legalisieren (durch Botschaft oder Konsulat) und Übersetzung.

    Mit diesen Unterlagen sollte das Aufgebot bestellt/Ehe angemeldet werden können,
    der Standesbeamte beantragt dann die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG.

    Ich kann jetzt nicht beurteilen, wann und unter welchen Bedingungen der jeweilige Standesbeamte eine Bescheinigung ausstellt, das die Ehe angemeldet ist oder die Ehe unmittelbar bevorsteht bzw. der Eheschließung nichts im Wege steht.
    Wann er eine Bestätigung oder Bescheinigung ausstellt entscheidet der Standesbeamte selbst, er hat da Ermessen.
    Ein solchens Ermessen hat auch die ABH, Ermessen ob der visafreie Aufenthalt verlängert wird und unter welchen Bedingungen.

    Selbst wenn die Ehe bevorsteht könnte man Sie bei abgelaufenen visafreien Zeitraum zur Ausreise auffordern.
    Darf ich Dir auch empfehlen mal einfach hier im Forum zu lesen, das Thema
    heirat in Deutschland und Aufenthaltserlaubnis wurde, auch zu Ablauf und erforderlichen Unterlagen, schon wiederholt diskutiert.
    Hier gibt es durchaus unterschiedlichste Erfahrungen.
    Hoffe ich habe keine Frage übersehen.
    mgforever sagt Danke.

 

 
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