Hallo ans Forum, wäre für jeden Ratschlag/ Tipp dankbar: Meine Freundin aus Bélem/BRA (mit Tochter/ 4) besucht mich zur Zeit (seit 06.12.07) i.R. eines 90-Tage-Aufenthalts (Rückflugticket für 04.03.200hier in NRW zum ersten Mal. Habe auch im Vorfeld offiziell über´s Ausländeramt "Verpflichtungserklärung" (statt Einladungsschreiben) für beide aufnehmen lassen sowie ADAC-Gäste-Krankenversicherung abgeschlossen. Verpflichtungserklärung hat bei Einreise am airport keiner sehen wollen, aber egal... Beabsichtigen jetzt auch zu heiraten, was natürlich wegen Kürze der Zeit wohl nicht mehr hinhaut (auch wenn wir prinzipiell Dänemark hierzu favorisieren)... Dokumente, die sie mit hierhin gebracht hat, sind: Geburtsurkunde im Original (Certidao de Nascimento) von ihr und Tochter und Reisepass von ihr und Tochter. Daher folgende Fragen: Reicht i.d.R. die Anmeldung der Eheschließung unter Vorlage der notwendigen Dokumente beim deutschen Standesamt (inklusive Übersetzungen) für eine Verlängerung des "Touristenvisums" durch das Ausländeramt aus (noch fehlende Dokumente würden auch schnellstmöglich jetzt von BRA mit Konsulatstempel/ Legalisierung hierhin per Cedex nachgesendet) oder unterliegt die Entscheidung hierüber etwa (wie so oft) Lust & Laune des jeweiligen Beamten bzw. ggf. der Frage, wie sein Fussballverein am Wochenende gespielt hat? Falls keine Verlängerung des Aufenthalts durch das Ausländeramt durch Eheanmeldung akzeptiert würde, müssten wir ja wohl ohnehin in den "sauren Apfel" beissen (Rückflug 04.03.0
- wäre denn dann über die Schiene "Erteilung eines Heiratsvisums" eine frühere neue Einreise nach Deutschland möglich als erst nach einem weiteren Jahr? (ist übrigens diese Regelung bei reinem Besucheraufenthalt noch richtig, dass sie erst nach einem Jahr nach Ausreise wieder nach Deutschland kommen dürfte?). Für den Fall, dass bei Anmeldung d. Eheschliessung eine Verlängerung d. Aufenthalts zwecks tatsächlichen "Vollzugs" der Eheschließung ermöglicht würde, würde dieses genauso bei einer (zunächst) Beantragung einer Eheschließung in Dänemark akzeptiert? Oder können wir uns den ganzen "Zirkus" mit "Ehemanmeldung jetzt noch auf die Schnelle" eh sparen, da man ja ohnehin nur wieder vom "Bösen im Menschen" ausgeht und "Scheinehe" unterstellt? (Ich kenn doch meine Pappenheimer...). Wie sieht´s eigentlich in Sachen "Akzeptanz Dänemark-Heirat" generell aus? Wären hier ggf. auch darüber hinaus Probleme durch die zuständigen Behörden zu erwarten? Entstehen auch vielleicht noch ungeahnte Probleme behördlicher Art im Hinblick auf die Tochter (leiblicher Vater seit 2005 tot)? An alle "Tipp-Geber" vielen lieben Dank im Voraus!!!



4Danke
Themenstarter

Wenn ich so einen Beitrag wie Deinen sehen, hab ich schon gar keine Lust mehr das alles durchzulesen.

