Hallo aus der Hauptstadt.
Die Suchfunktion hab mich noch nicht richtig glücklich gemacht, deswegen möchte ich hier nochmal fragen.
Die Schweiz ist ja, soweit ich das verstehe, noch nicht offiziell dem Schengen-Abkommen beigetreten.
Wie ist das nun aktuell heute:
Ein Brasilianer reist nach Deutschland als Tourist ein und bekommt seinen Stempel an der Grenze(Flughafen) der ihm, soweit ich informiert bin, 90Tage freien Aufenthalt zu touristischen Zwecken in allen Ländern erlaubt, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.
Also ist eine Rundreise DE-FR-IT usw kein Problem.
Nun ist da aber dieses unbeugsame gallische Dorf.. (Ach ne, war ja ne andere Geschichte.)
Nun ist da also dieses stolze, eigenwillige Land in den Bergen das man Schweiz nennt.
Was passiert, wenn ein Brasilianer aus einem der Schengenländer (DE,FR,IT) in die Schweiz reist. Bekommt er dann an der Grenze von DE,FR,IT einen Stempel, dass er aus Schengenland wieder ausgereist ist?
Darf er dann die Schweiz nur noch in Richtung Heimat-Brasilien verlassen, oder ist eine wieder-Einreise ins Schengengebiet möglich? Neuer Stempel an der Grenze? Oder gilt da das, was ich mal aufgeschnappt habe, dass ein nicht EU Ausländer erst nach Ablauf von einem halben Jahr wieder einreisen darf?
Wie seht ihr das mit dem Abstecher in die Schweiz. Im speziellen geht es hier um einen touristischen Aufenthalt mit einer Übernachtung in Zürich.
Danke!
Ralf
Nachtrag:
Hat sich gerade erledigt.
Das mit der Ausreise aus Schengenland ist nur ein Problem für die Ausländer, die ein Visum brauchen. Und da steht dann im Visum mit drin, ob sie ein- oder mehrfach die Grenze in den 90 Tagen überschreiten dürfen.
Hab gerade mit der Bundespolizei in Weil am Rhein telefoniert und wir sind übereingekommen, das, weil die Brasilianier ja kein Visum benötigen, weder in Schengenland noch in der Schweiz, sie so oft über die Grenze nach CH und zurück können wie sie lustig sind.






