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Doch ein ganzes Jahr?: Moin, habe mir gerade http://www.ahkbrasil.com/pdf_public/SoGehts_Visum.pdf angesehen und festgestellt, dass man nach Wortlaut eigentlich 180 Tage als Tourist und 180 Tage als kurzfristig Geschaeftsreisender hier sein koennte. Macht 360 Tage. (Wenn ich 5 Tage im Jahr nicht in D bin, wird meine Verwandtschaft eh sauer Habe ich da was ueberlesen oder
  1. #1
    Benutzer
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    79

    Reden Doch ein ganzes Jahr?

    Moin,

    habe mir gerade http://www.ahkbrasil.com/pdf_public/SoGehts_Visum.pdf angesehen und festgestellt, dass man nach Wortlaut eigentlich 180 Tage als Tourist und 180 Tage als kurzfristig Geschaeftsreisender hier sein koennte. Macht 360 Tage. (Wenn ich 5 Tage im Jahr nicht in D bin, wird meine Verwandtschaft eh sauer Habe ich da was ueberlesen oder geht das tatsaechlich?

    Gruç

    sapo
    Rã é comestível; perereca é comível!


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von sapo Beitrag anzeigen
    Habe ich da was ueberlesen oder geht das tatsaechlich?
    das dokument hat 25 seiten. da waere es schon gut, mal unter angabe der seitenzahl in verbindung mit zwei kurzen zitaten wenigstens anzudeuten, worauf du deine "feststellung" stuetzt.

    wuerde es jedenfalls einfacher machen, zu deiner frage was zu sagen...

    so aber haengt das von dir angenommene "tatsaechlich" voellig in der luft.
    gruesse

    max

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

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    79

    Beitrag

    Papelada... Hast ja recht. Also:

    III. TOURISTENVISUM (Seite 3)
    Normalerweise ist ein Tourist, wenn er am Flughafen oder einem anderen
    Grenzübergang ankommt, berechtigt, sich in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Er muss nur ein Rückflugticket vorzeigen und nachweisen können, dass er während der 90 Tage für seinen Unterhalt aufkommen kann. Innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten hat er einmal (nicht öfter!) die Möglichkeit, die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Polícia Federal zu beantragen, dies muss aber vor Ablauf der 90 Tage geschehen.

    IV. KURZAUFENTHALTE IN BRASILIEN (Seite 5)
    Geschäftsreisen
    Geschäftsreisen sowie Besuche auf Messen und Kongressen werden der Kategorie "Visum für nicht in Brasilien wohnhafte Ausländer" zugeordnet, das dem Touristenvisum sehr ähnlich ist. ...
    6 Das Geschäftsvisum ist für folgende Fälle vorgesehen:
    Arbeitskontakte und -gespräche, Bewerbungsgespräche, Vorführung von
    Mustern, Verhandlungen usw., Marktanalyse, Kontaktaufnahme mit dem Ziel, ein Unternehmen in Brasilien zu gründen, Teilnahme an oder Besuche von Messen, Kongressen, Seminaren etc. (ohne in Brasilien dafür ein Entgelt zu beziehen).
    Die Gültigkeitsdauer des Geschäftsvisums hängt wie bei dem Touristenvisum
    wieder von der Staatsangehörigkeit des Einreisenden ab und davon, ob Brasilien mit dessen Heimatland ein Abkommen getroffen hat. Die Bestimmungen sind im Grundsatz die gleichen wie die für ein Touristenvisum. Das heißt, dass auch das Geschäftsvisum mehrere Einreisen ermöglicht, bis zu 5 Jahre gültig ist und zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen und zu deren einmaliger Verlängerung um weitere 90 Tage innerhalb von 12 Monaten seit der ersten Einreise nach Brasilien berechtigt.

    Ich lese das (wohlwollend) so, dass man zwei Mal innerhalb von 365 Tagen fuer jeweils bis zu 180 Tage einreisen kann, solange alle dem Amtsschimmel folgen.
    Rã é comestível; perereca é comível!

  4. #4
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    Oi Gente
    das ist ja ein mysteriöser Text.
    Dort steht, dass ein Touristenvisum beantragt werden muss und das dieses 5 jahre Gültigkeit hat und das es auch dieses Geschäftsreisevisum gibt, das man mit den gleichen Unterlagen beantragen muss, wie auch das Touristenvisum, das ganze auch 5 Jahre gültig.
    Das Ganze hat mit der heutigen Praxis wohl wenig am Hut.

    Heute muss ich weder als Tourist, noch als Geschäftsreisender ein Visum beantragen, das wird automatisch erteilt, an der Grenze muß man auf dem Einreisezettel ankreuzen ob man Tourist oder Negocio ist.

    Ich habe 1995 und 1996 so ein Geschäftsreisevisum beantragt, war für 90 Tage gültig und das Konsulat in Frankfurt hat mir gleich einen Verlängerungsantrag für die nächsten 90 Tage mit Lichtbild und Stempel in die Hand gedrückt. Die PF in Belo hat das gleich beiseite geschoben und mir ihren Antrag für die Verlängerung hingelegt und dann auch verlängert.
    Im Jahr drauf wurde das Geschäftsreisevisum abgeschafft und man konnte ohne einreisen, musste nur halt "negocios" ankreuzen. Und evtl. später bei der Verlängerung halt geschäftliche Gründe abgeben und nicht touristischen Herz-Schmerz.
    Aber ganz klar, beide Visa sind vom gleichen Typ und da wird die Aufenthaltsdauer zusammengezogen. Also Tourist und Negocios werden zusammengezählt und man darf insgesamt nur 180 Tage bleiben. Das hatte ich damals bei der PF gleich gefragt.

    Also ich weis nicht, der Text trägt als Veröffendlichungsdatum 2006 und ist von einer Beratungsfirma, dich sich um Visa kümmert, verfasst (Atene), der Sachstand ist vieleicht schon etwas älter. Besser ist es, auf der Seite der Botschaft in Frankfurt nachzuschauen, das ist verbindlich.

    Ich bin Anfang Dezember 07 für 3 Monate geschäftlich eingereist und werde nächste Wochen wieder geschäftlich in B einreisen, ohne vorher das Geschäftsreisevisum zu beantragen sondern halt nur mein Kreuz dort machen. Im Dezember habe ich übrigens nebenbei mit dem "negocio" Kreuz auf dem Einreisezettel auch noch geheiratet.
    Gruß

    Tiradentes

  5. #5
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    6 monate im jahr rio
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    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    Heute muss ich weder als Tourist, noch als Geschäftsreisender ein Visum beantragen, das wird automatisch erteilt,...
    naja, nicht ganz, tiradendes, denn du schreibst ja selbst:

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    ...an der Grenze muß man auf dem Einreisezettel ankreuzen ob man Tourist oder Negocio ist.
    ..und schon hat der jurist mit dem machen dieses kreuzchens einen antrag konstruiert..

    musst den zettel mit dem kreuzchen, also deinen antrag, nur noch bei der passkontrolle vorlegen..
    gruesse

    max

  6. #6
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    Standard

    Oi Max, da prescht der Jurist wieder vor.....
    Ist klar, formal ist das ein Visumsantrag, darum kann der ja auch vom Immigration Officer auch flott abgeleht werden.
    Einer unserer Ingenieure musste wegen eines Unfalls und Notreparatur mal flott rüber und hatte negocios angekreuzt. Wurde am Häuschsen gefragt was er denn drüben machen wollte und sagte die Wahrheit, eine Reparatur überwachen. Und wuerde zurückgeschickt, da half auch nichts, das er anführte, das ohne ihn die Stahlindustrie Brasiliens zum Erliegen kommen würde . 3 Tage später war er mit einem Not-Arbeistvisum wieder zurück in B.

    Gruß
    Tiradentes

 

 
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