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  • 1 Post By Einbeck
Vorausetzungen für ein Sprachvisum in D.: Hallo, nachdem ich nun die Suchfunktion mehrfach bemüht habe, konnte ich leider keine ausreichende Antwort finden, da vielfach das Originalthema abtrifftet. Sicher ist das Thema schon öfters behandelt worden und wer eine Verlinkung auf meine Frage hat...dem danke ich natürlich auch. So: Was für Vorausetzungen müssen gegeben sein, um für
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    254

    Standard Vorausetzungen für ein Sprachvisum in D.

    Hallo,

    nachdem ich nun die Suchfunktion mehrfach bemüht habe, konnte ich leider keine ausreichende Antwort finden, da vielfach das Originalthema abtrifftet. Sicher ist das Thema schon öfters behandelt worden und wer eine Verlinkung auf meine Frage hat...dem danke ich natürlich auch.

    So: Was für Vorausetzungen müssen gegeben sein, um für eine/n Brasilianer ein Sprachvisum zu erhalten?
    Wo wird dies beantragt?
    Welches ist der richtige Kurs, um ein Sprachvisa zu erhalten ( wöchentl. Stundenanzahl?, ist auch nachweisslicher Privatunterricht [durch eine Deutschlehrerin in Ruhestand, welche seit vielen Jahren offiziell Deutsch für "Ausländer" unterrichtet hat] gültig?)

    Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Eine Nachfrage bei meiner hiesigen VHS ergab, dass man für einen 900stündigen Integrationskurs, ohne Zuschüsse, 2100€ zahlen muss.

    Sicher gibt es eine Menge Gesetzestexte zu diesem Thema aber die Erfahrungen des Einzelnen und die Umsetzung in der Praxis sind doch die Sachen, die mich interessieren.

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon einmal im voraus!!!
    Tchauzinho
    Jens

    www.kinderhorizonte.org


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Zuerst möchte ich auf die Merkblätter der Konsulate verweisen,
    ein sehr gutes Merkblatt zu Sprachkursvisa ist beim GK Rio de Janeiro unter Servicespektrum Konsular dort unter downloads zu finden.

    Reiner Aufenthalt zu Sprachkurs richtet sich nach § 16 Abs. 5 AufenthG.
    Zu beantragen ist das Visa bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung,
    also bei der Vertretung in dessen Amtsbezirk der Antragsteller lebt.

    Sprachkurs bis zu max. 3 Monate Aufenthalt ist für Brasilianer visafrei möglich (Achtung keine Verlängerungsmöglichkeit in Deutschland, wiederausreise erforderlich), bei einem geplanten über 3 Monate hinausgehenden Aufenthalt in Deutschland /Schengener Staaten ist die Einreise mit Visa, hier nationalen Visa der Kat D. erforderlich.

    Die Erteilung dieses Visas liegt im Ermessen der Behörden (kein Anspruch) und bedarf der Zustimmung der zu beteiligenden deutschen Ausländerbehörde.
    Die max. Aufenthaltsdauer in Deutschland zu Sprachkurs beträgt regelmäßig 12 Monate.

    Allgemein werden mindest. 18 Wochenstunden (a 60 Minuten) Deutschunterricht verlangt, dies ist durch Anmeldebestätigung für Sprachkurs nachzuweisen.
    Ferner muss der Lebensunterhalt einschl. Krankenversicherung während des Aufenthaltes gesichert sein und eine Rückkehrbereitschaft gegeben sein, da erwartet wird das der Gast nach Beendigung des Sprachkurses in sein Heimatland zurückkehrt.

    Wann wird ein Sprachkursvisa erteilt?
    Regelmäßig dann wenn man Deutsch z.B. aus beruflichen Gründen lernen muss,
    Deutsch für seinen Job oder Arbeitgeber benötigt, oder Deutschkenntnisse für das Studium hilfreich oder erforderlich sind.
    die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG müssen erfüllt sein.

    Das Sprachkursvisa soll nicht erteilt werden, wenn der Sprachkurs nur vorgeschoben ist, und z.B. eigentlich nur ein längerer Kennenlernaufenthalt beim Verlobten/Freund angestrebt ist.

    Da die Erteilung im Ermessen der Behörden liegt, ist meistens anläßlich der Beantragung eines Sprachkursvisas ein Fragebogen auszufüllen oder ausführlich schriftlich zu begründen warum man Deutsch lernen möchte wofür Deutschkenntnisse nötig sind, oft wird auch die Vorlage eines Lebenslaufes verlangt um überprüfen dies überprüfen zu können.
    Dies dient auch dazu einen evtl Mißbrauch des Visas zu verhindern oder einzuschränken.

    Gute, bessere und detailiertere Infos hierzu erhält man bei info4alien.de
    dem Ausländerrechts-Portal oder Forum Auslnderrecht-Portal von Praktikern
    jensonline sagt Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    2.587

    Standard

    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen

    Das Sprachkursvisa soll nicht erteilt werden, wenn der Sprachkurs nur vorgeschoben ist, und z.B. eigentlich nur ein längerer Kennenlernaufenthalt beim Verlobten/Freund angestrebt ist.
    Oi Einbeck
    Wenn ich das im Nachhinein so lese bekomme ich einen Schrecken, auf was für dünnem Eis wir gewandert sind.

    Meine Ex-Braut hatte vor 2 Jahren ein Sprach-/und Studentenvisum beantragt, die Studienberechtigung in D haben wir daraus abgeleitet, dass sie an der UFMG bereits 6 Semester Biologie und 6 Semester Pharmazie studiert hat. Probleme gab es mit der Begründung, warum grade D.
    Wir haben das mit meinem Langjährigen Brasilienaufenthalt und der Freundschaft mit der Familie des Sprachschülers begründet. Das reichte der AB in der Heimat nicht aus. Da ich mit den Leuten dort irgendwie gut zurecht kam, hat man mir zum Schluss geraten, do was von Land, Leute und Kultur kennenlernen und auch prüfung, ob man harmoniert etc. mit hinblick auf eine Spätere heirat etc. Allerdings Heirat erst nach Rückkehr und Anschluß des Studiums mit Prüfung in Brasilien (da man offiziell nur studieren darf).

    Da Visum wurde so gleich für ein Jahr erteilt und später auf 18 Monate verlängert, auch für einer weiteren Verlängerung von 3 Monaten zum Zwecke der Heirat hatte man bereits Wohlwollen angedeutet. Wir haben aber dann doch letzten Dezember in Brasilien geheiratet.

    Ich nachhinein lese und sehe ich jetzt, auf was für dünnen Eis wir uns damals bewegt haben. Genaugenommen hatten wir mit dieser ehrlichen Begründung die basis für ein Ablehnung geschaffen.

    Da ich mehrfach in Postings zu Sprachvisa über diese für uns an sich hilfreiche Begründung geschrieben habe möchte ich eindringlich darauf hinweisen, dass das nach dem Text, den Einbeck gepostet hat, wohl kein guter Rat gewesen ist.

    In unserem Fall lag es halt an der individuellen Einstellung der Leute auf der AB, die das als gut und hilfreich fanden. Im Nachhinein hätte das aber auch eine Fangfrage sein können um unsere wahren Absichten zu durchleuchten und dann abzulehnen. Also Vorsicht.


    Hallo Jens,
    Das mit den Sprachkursen ist keine billige Sache. Bei uns (Wiesbaden) sind diese Grundkurse A1+A2 so um die 480-500 Stunden gewesen und kosteten bei einer privaten Sprachschule mit international bekannten Namen so um die € 2,8/Std. heute um die € 3,30. Die Kurse waren unter aller Sau, überbelegt, Hilfslehrer, da schwamm mal wohl auf der Welle der geförderten Sprachkurse mit, von 22 Teilnehmern hatten nur 2 den Kurs voll bezahlt, (wir) und es war ein wilder Haufen, meist ohne großes Interesse.
    Wir haben uns dann umgehört und sind zur VHS gekommen, die kosteten dann für den Anschlusskurs (B) zur um die € 2,00, und waren erheblich besser. Aber ganz klar, das ist von Stadt zu Stadt verschieden und man muss sich einfach umhören.

    Wir mussten damals 20 Wochenstunden nachweisen, aber Schulstunden=45 Minauten.

    Gruß
    Tiradentes

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    hier in sachsen-anhalt liegen die kosten bei der vhs 1,00€ pro Stunde,
    A1 Kurs


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von paoamerelo Beitrag anzeigen
    hier in sachsen-anhalt liegen die kosten bei der vhs 1,00€ pro Stunde,
    A1 Kurs
    Bei unserer hiesigen VHS bezahlt man bei förderfähigen Schülern auch nur einen 1€, das sind dann Spätaussiedler, politisch Verfolgte etc.. Wenn ich aber eine Person hierher hole die nicht in dieses Schema passt, muss ich 2,35€ pro Stunde berappen.
    In unserer VHS scheinen auch die Kurse nicht überbelegt zu sein, da man mir auch sagte, dass man nur Kurse neu anbietet, wenn genügend Anfragen diesbezüglich kommen. Naja das liegt dann wohl daran, dass kein "Ausländer" hier in den Osten möchte.

    Bei meinem ersten vorsichtigen Kontakt mit der AB hier hatte ich sehr gute Erfahrungen gemacht und die Dame war wirklich freundlich. Leider fragte ich sie über die Möglichkeiten eines Heiratsvisums, was natürlich nun blöd ist, wenn ich dort wieder vorspreche und ihr erklären will, dass meine Freundin ledeglich Deutsch und die Kultur etc. kennenlernen möchte.
    Tchauzinho
    Jens

    www.kinderhorizonte.org

  6. #6
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    Oi Jens
    Ich würde das nicht so eng sehen. wenn die Dame das bisher positive aufgenommen hat und du meinst, dass du mit ihr reden kann, bleibe bei der Wahrheit und lass dir von ihr helfen.
    Und was willst du ihr oder einem anderen sonst erzählen, 90 % aller Sprachkurse sind halt Kennenlernkurse und wurden nicht abgelehnt.

    Ich bitte meinen Beitrag nicht als Warung zu verstehen, sondern nur als Richtigstellung zu einem gegebenen, aber möglicherweise falschen Hinweis, der mit einem Risiko behaftet ist.

    Wir hatten in unserem Fall auch nur von Kennenlernen gesprochen, Helena wollte irgendwann zurück und wir wollten dann evtl. später heiraten, also nicht das Visum zum Heiraten benutzen, das war eine Empfehlung (Sprachregelung) der AB, die aber bei uns im Prinzip auch unserer Planung entsprach. Das man uns später nach 18 Monaten keine Steine bei einer Hochzeit in D in den Weg legen wollte, hat sich so ergeben, Ermessensspielraum. Haben aber dann auch wirlklich in B geheiratet und jetzt das FZF-Verfahren durchgezogen, ohne Sprachzertifikat, wieder Ermessensache. Helena ist seit gestern hier und läßt Euch schön grüssen.

    Gruß
    Tiradentes

 

 

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