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Thema: Sprachprüfung für Heiratsvisum

Zitat von Hebinho Schade, dass Marlon Brando seinen Beitrag wieder geloescht hatte, denn da steht wirklich das drinnen, was angebracht ist: Kritik neutraler Organisationen am deutschen Politgehabe! Allein schon dieses Schubladendenken deutscher Politiker: Da wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" der undeutsche und uneuropaeische Ehepartner des oder der Deutschen ...

  1. #51
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Hebinho Beitrag anzeigen
    Schade, dass Marlon Brando seinen Beitrag wieder geloescht hatte, denn da steht wirklich das drinnen, was angebracht ist: Kritik neutraler Organisationen am deutschen Politgehabe!

    Allein schon dieses Schubladendenken deutscher Politiker: Da wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" der undeutsche und uneuropaeische Ehepartner des oder der Deutschen einfach unter "Zuwanderer" eingestuft.

    Und unter "Familienzusammenfuehrung" wird immer nur das eingeordnet, was passiert, wenn der tuerkische Buerger in Deutschland seine Familie nachkommen lassen moechte.

    Und wenn ich dann so Forderungen eines tuerkischen Politikers (Özdemir) lese: "Mehr Türkisch an deutschen Schulen", kann ich nur die Gegenfrage stellen, wie waere es denn im Gegenzug mit "Mehr Deutsch an türkischen Schulen" ????
    Wollte noch mehr dazu lesen, aber komme heute nicht mehr dazu, also hier nochmal der angesprochene Beitrag:

    Ein Gesetz gemacht zum Zwecke der Vermeidung von Zwangsehen ist die Erklärung für die Verschärfung des Ehegattennachzuges!

    Was für ein Armutszeugnis der Bundesregierung!!!
    (Ich meine nicht die Vermeidung von Zwangsehen, sondern dies als Grund für den Rundumschlag und Verschärfung von Ehegattennachzuges für alle Ländern vor zu geben...nein nicht alle, es gibt ja eine Ausnahmeregelung für einige Länder, wo handfeste wirtschaftliche Beziehungen bestehen)



    Kritik von „Human Rights Watch“ an der Verschärfung des deutschen Ehegattennachzugsrechts

    Vorbemerkung der Fragesteller
    Die internationale Menschenrechtsorganisation „Human RightsWatch“ hat im Mai 2008 eine Studie über die menschenrechtlichen Implikationen des verschärften Ehegattennachzugs, insbesondere des Nachweises von Sprachkenntnissen noch im Herkunftsland sowie diesbezügliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Nationalitäten (www.hrw.org/backgrounder/2008/netherlands0508/netherlands0508web.pdf), veröffentlicht.
    „Human Rights Watch“ erkennt in diesen Maßnahmen nicht nur eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des Menschenrechts auf Eheschließung und auf Gründung einer Familie bzw. der Familieneinheit.
    „Human Rights Watch“ hält diese Verschärfung des Ehegattennachzugs bzw. die entsprechenden Ausnahmregelungen für bestimmte Nationalitäten auch für einen Verstoß gegen international gültige Antidiskriminierungsvorschriften bzw. gegen das Gleichstellungsgebot.





    Die „HumanRights Watch“-Studie trägt zwar den Namen „The Netherlands: Discrimination in the Name of Integration – Migrants’ Rights under the Integration Abroad Act“. Allerdings wird auf Seite 13 f. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deutschland im letzten Jahr in analoger Weise wie die Niederlande den Ehegattennachzug verschärft hat:
    • So wurde § 30 des Aufenthaltsgesetzes dahingehend geändert, dass nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 dem Ehegatten eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis nur noch dann zu erteilen ist, wenn sie/er sich bereits bei der Visumantragstellung „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“.
    • Zudem werden jetzt auch in Deutschland nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 41 der Aufenthalteverordnung Ehegatten von Staatsangehörigen aus Australien,Andorra, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, aus Monaco, San Marino, Neuseeland und derVereinigten Staaten von Amerika vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit.
    Diese Verschärfung des Ehegattennachzugs wurde seitens der Bundesregierung ausdrücklich mit der „Vermeidung von Zwangsverheiratungen“ begründet (Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f.).
    In der Debatte des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2008 stellte diesbezüglich der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, fest: „Wenn jetzt die Zahlen der Familienzusammenführung zurückgehen, dann heißt das auch, dass wir Zwangsehen erfolgreich bekämpfen, dass wir Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Frauen davor bewahren, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen. Das ist eine richtige Politik“ (Plenarprotokoll der 161. Sitzung des 16. Deutschen Bundestags am 9. Mai 2008, S. 16992).
    Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Dieter Wiefelspütz, kündigte unterdessen an, dass die letztjährige Neuregelung des Familien- und Ehegattennachzugs „noch vor der Sommerpause 2008 auf ,Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen‘ überprüft“ würde (zit. nach: Frankfurter Rundschau, 17. Mai 200 .

    ..................................

    Quelle:
    Spracherforderniss beim Ehegattennachzug - Bundesregierung dreht weiteren Film ber Zwangsehen JurBlog.de

  2. #52
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Nette Ankündigung des SPD Politikers, passiert ist wiedermal nichts,
    dachte immer die sässen mit in der Regierung und wären ein wichtiger Partner.
    Schöne Reden halten, vorallem öffentlich und wirklich was unternehmen...

    Kein weiterer Kommentar, habe mich zu den Volksvertretern schon vorher geäußert...

  3. #53
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    Standard Fragen zur Sprachanfordg. beim Ehegattennachzug

    Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug

    Maria Böhmer, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

    ..................................
    9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ das Verstehen von 650 Wörtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 2008, bzw. worauf genau begründet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschätzungen?
    Die vom Goethe-Institut bzw. dessen Lizenznehmern durchgeführte Prüfung „Start Deutsch 1“ ist auf die Sprachanforderungen der Niveaustufe „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet und umfasst insgesamt eine Sprachkenntnis von circa 650 Wörtern, von denen lediglich etwa 300 Wörter in den Prüfungsbereichen „Schriftlicher und Mündlicher Ausdruck“ aktiv beherrscht werden sollten.
    … um mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchzufallen. Betracht man sich nur einmal den Testteil “Lesen”, fällt auf, dass bereits hier 300 Wörter nicht ausreichen. In Wahrheit quengelt sich die Bundesregierung um die Antwort herum und möchte auf Teufel komm raus nicht raus mit der Wahrheit, dass 300 Wörter für den Test nicht ausreichen - entgegen von offiziellen Aussagen von Frau Maria Böhmer.

    .................................................. ......

    Alles in allem eine traurige Angelegenheit: Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein. Schaut man sich die Antworten der Bundesregierung an, bekommt man das Gefühl, als gäbe es keinerlei Probleme und alles in bester Ordnung. Keine organisatorischen Engpässe, keine verfassungsrechtlichen Bedenken und nichts, wofür man sich rechtfertigen müsste. Insbesondere die Irreführung durch Maria Böhmer, um die Gesetzesverschärfung zu relativieren - der Test würde nur 300 Wörter abverlangen - hätte Pinoccio eine unübersehbare Nase verpasst. Die Bundesregierung aber verschließt die Augen, duckt und krümmt sich um die Antworten herum bis zur Unkenntlichkeit. So weit, dass der Geist des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates nicht mehr zu erkennen ist.


    Quelle:
    Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug JurBlog.de

  4. Dieses Mitglied bedankt sich bei Marlon Brando für diesen Beitrag.

    Benedito (11. December 2008)

  5. #54
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    @Marlon
    Sorry, wenn ich dies sage, habe vollstes Verstaendnis, aber alles nichts Neues und mit Auslaenderrecht Vertrauten bekannt.

  6. #55
    Erfahrener Benutzer Benutzerbild von Tiradentes
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Oi Einbeck,
    sei nicht so sauer, das geht doch nicht gegen dich...bist zwar Beamter im betroffenen Bereich, aber die müssen ja nur Ausbaden, was die Politiker da mal wieder im Schnellschußverfahren verzapft haben. Wir schreiben uns hier doch nur den Frust von der Seele und dürfen auch mal ungerecht sein.

    Und die Politiker schieben es auf die Bundesbürokratie, weil ein Politiker (ist ja immer ein Provinzpolitiker (wie wir bei einem Bayrischen Finanzminister gemerkt haben, eigene Aussage) doch im Detail keine Ahnung hat, was er da so beschließt.
    Ich als Bürger ärgere mich darüber, wie uns die Kontrolle dieser Regierung aus der Hand geglitten ist. Politik ohne richtige Oposition ist halt nichts.

    Und hier trifft es uns, die wir aber im Gesamtbild eine Minderheit sind. Das gilt aber ingesamt für viele Bereiche, die meisten Gesetze schränken Minderheiten ein, teilweise bis zu 30-40 % der Bevölkerung, z.B. bei den Rauchern. Und die Toleranz der Gestzgebung, dass man keine Minderheiten zu stark einschränken darf und dann lieber auf eine Gesetzesregelung verzichten muss, ist im Laufe der Zeit, wie viele andere ungeschriebene parlamentarische Regeln, vor die Hunde gegangen.

    Marlon, schön, dass du uns da auf dem laufenden hältst, aber wie du siehst, echte Änderungen sind nicht zu erwarten. Also werden wir auf den leisen aber bestimmten Weg zurückgehen und hoffen, dass wir für jeden Einzelfall auf der Ausländerbehörde einen Partner finden, der die Probllemfälle wieder hinbekommt. Und dann kann er sich darauf konzentrieren, türkische Mädchen vor der Zwangehe zu behüten.
    (das war unfair von mir, ich bin sicher, auch bei türkischen Ehepartnern müssen 99 Gerechte darunter leiden, dass einer über ein Mädchen per Zwangsehe sich eine AE besorgen will.)

    Gruß
    Tiradentes

  7. #56
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen
    @Marlon
    Sorry, wenn ich dies sage, habe vollstes Verstaendnis, aber alles nichts Neues und mit Auslaenderrecht Vertrauten bekannt.
    Ist mir bewußt, dass es dir nichts Neues sagt, aber dieser Artikel ohne großartigen Kommentar von mir, ist für alle anderen gedacht, die eben NICHT mit dem Ausländerrecht vertraut sind!
    Diese Artikel wurden gepostet, weil sie mit dem diskutierten Sachverhalt zu tun haben und noch nicht gepostet wurden.
    So bekommen die Forenteilnehmer etwas mehr Einblick in den Sachverhalt und warum etwas sein kann oder warum nicht usw. Ein Forum lebt von den unterschiedlichsten Meinungen und Infos, wo Forenteilnehmer ihre Informationen bekommen können und wo man auch mal Frust loswerden kann, wo man erfahren kann, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben und so weiter....pp.

  8. #57
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Entschuldigung, aber das muß jetzt sein...

    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen
    Mal eine Aussage eines neutralen Dritten bei info4alien zu A1 Sprachniveau:
    Die paar Brocken, die man bei A1 lernt, hat zb. meine Frau innerhalb 3-4 Wochen IN Deutschland gelernt. Hätte sie einen Kurs in der Heimat gemacht, wären das sicher 3-4 Monate gewesen. Und mit A1 in Deutschland zurechtfinden ? Sorry mehr als Brötchen holen, ist mit A1 sicher nicht drin.
    Wenn man wirklich 650 Wörter oder auch "nur" 300 Wörter können muß für den A1, dann ist das wesentlich mehr als Brötchen holen gehen, da kann man sich schon ganz gut unterhalten, einfach aber es ist möglich eine Unterhaltung zu führen und zu verstehen.
    Ich habe am Anfang in Brasilien auch Brötchen geholt, ohne das ich 10 Wörter Portugiesisch konnte.

  9. #58
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Keine Sorge sauer bin ich nicht, halt ein emotionales Thema.

    Ja ich weiß wer Gesetzestexte schreibt, ausarbeitet und vorbereitet, ja das macht es nicht einfacher.... keine Sorge dieser Ablauf ist mir bestens bewusst und bekannt....

    Ja ich bin selbst Betroffener, auch meiner Frau verweigert man etwas, was in Deutschland
    automatisch gemacht wird, ja der Regelfall und ganz einfach, problemlos und diskussionslos ist, lt. Gesetz und Verwaltungsvorschriften möglich ist, die Einbürgerung meiner Ehefrau unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit, warum?
    Ja, der Grund ist ein einfaches Schreiben, eine Anweisung eines Kollegen des BMI an das
    BVA in Köln, daher keine Einbürgerung aus dem Ausland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit, ja und man bedenke ich und meine Familie leben im dienstlichen auftrag, im Auftrag des Staates um den Staat zu dienen im Ausland.
    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit aber sofort bei Antragstellung und Wohnsitz im Inland.
    Ach ja ich vergass, einen dienstlichen Wohnsitz im Inland habe ich, mussund zahle meine Steuern etc. wie jeder andere Deutsche.

    Ja manchmal liebe ich diesen Staat und meine Kollegen, von wegen Ausübung des zustehenden Ermessens im positiven Sinne zugunsten des Bürgers.......

  10. #59
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    Standard Zuwanderung und Familienzusammenführung

    Hier eine sehr interessante Publikation des Verband binationaler Familien und Partnerschaften zum Thema:


    Zuwanderung und Familienzusammenführung


    Ein Plädoyer für mehr Mut zur Differenz

    Erstaunliche Zahlen: Von April bis Juli 2007, als die Deutschkenntnisse noch kein Zuzugskriterium waren, erteilte das Auswärtige Amt 7.245 hepartner/innen das Visum für die Einreise nach Deutschland. Im zweiten Quartal dieses Jahres – der Deutschnachweis ist mittlerweile obligatorisch – waren es 5.567, also 1.678 weniger.

    Und deswegen so viel Lärm? Weil 1.687 Neuzuwanderer weniger gekommen sind, so viel Aufruhr bei Politikern, Wissenschaftlern, Organisationen der Zivilgesellschaft? Haben wir keine anderen Probleme?


    http://www.verband-binationaler.de/s...tennachzug.pdf

  11. #60
    Moderator Benutzerbild von Hebinho
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    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Condor
    Ich denke mal, dass derjenige beim iaf, der geschrieben hat
    ....Und deswegen so viel Lärm? Weil 1.687 Neuzuwanderer weniger gekommen sind, so viel Aufruhr bei Politikern, Wissenschaftlern, Organisationen der Zivilgesellschaft? Haben wir keine anderen Probleme?...
    mit Sicherheit NICHT zu den Betroffenen gehoert, denn sonst haette er anders gedacht/geschrieben.

    Zudem ist diese Milchmaedchen-Statistik so aussagelos wie sonst noch was, denn es wird ja nicht gesagt, dass bei diesen 1.687 die Deutschpruefung der ausschlaggebende Faktor gewesen ist!

    Dann muesste es schon definitiv heissen " im Vergleichszeitraum des Folgejahres gaben 1.687 Befragte an, sie waeren wegen der inzwischen vorgeschriebenen Deutschpruefung nicht nach Deutschland gekommen."

    Und selbst wenn das so waere, sind das immer noch 1.687 Einzelschicksale zuviel, bestehende und entstehende Familien, die wegen einer politisch dummen Entgleisung bei der Formulierung von Zuzugsregulantien betroffen und vorbelastet werden.

    Ich behaupte mal, in der "iaf" befinden sich nur solche binationale Familien, die entweder aus EU-Eheschliessungen oder Eheschliessungen mit den "Ausnahmelaendern" hervorgegangen sind.

    Eine echte Interessenvertretung sehe ich in der "iaf" nicht, eher schon so eine Art "Gilde" oder "Elitebuendnis".

    Und das "Haben wir keine anderen Probleme" ist ja auch schon der Hinweis darauf, dass die "iaf" zumindest im Ansatz nicht in der Lage ist einen Sachverhalt klar zu durchdenken, denn leider ist eine Vielzahl solcher kleinen "Problemchen", die in Deutschland inzwischen zu einer grossen "Problembuerde" geworden sind. Und wenn den Jungs und Maedels bei der "iaf" nicht klar ist, dass man gerade da bei diesen "Peanuts" anfangen muss, haben die ganz offensichtlich von Tuten und Blasen nicht den Schimmer von Ahnung!

    Ein Grund mehr, Deutschland endgueltig den "kalten" Ruecken zu zeigen!
    Hebinho
    "Kunst kommt von 'Können', käme es von 'Wollen", hieße es Wunst!"

    http://meinblog.pinkolatorium.com/ (Buntes Allerlei)

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