Willkommen im Forum, zum mitmachen einfach registrieren ?
  • Login:

Willkommen im Brasilien Forum.

Willkommen im Forum vom BrasilWeb


... ganz Brasilien auf eine Seite


  •  » Fragen stellen und Antworten finden
  •  » Fotos anschauen und selber hoch laden
  •  » Urlaub machen oder Auswandern
  •  » Einen eigenen Blog schreiben
  •  » Brasilien in Deutschland finden

...einfach mitmachen


Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!


p.s.: Für registrierte Mitglieder ist das Forum werbefrei!

Seite 9 von 11 ErsteErste ... 567891011 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 49 bis 54 von 62
Like Tree7Danke
Sprachprüfung für Heiratsvisum: Schade, dass Marlon Brando seinen Beitrag wieder geloescht hatte, denn da steht wirklich das drinnen, was angebracht ist: Kritik neutraler Organisationen am deutschen Politgehabe! Allein schon dieses Schubladendenken deutscher Politiker: Da wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" der undeutsche und uneuropaeische Ehepartner des oder der Deutschen einfach unter "Zuwanderer"
  1. #49
    User_11889
    Gast

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Schade, dass Marlon Brando seinen Beitrag wieder geloescht hatte, denn da steht wirklich das drinnen, was angebracht ist: Kritik neutraler Organisationen am deutschen Politgehabe!

    Allein schon dieses Schubladendenken deutscher Politiker: Da wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" der undeutsche und uneuropaeische Ehepartner des oder der Deutschen einfach unter "Zuwanderer" eingestuft.

    Und unter "Familienzusammenfuehrung" wird immer nur das eingeordnet, was passiert, wenn der tuerkische Buerger in Deutschland seine Familie nachkommen lassen moechte.

    Und wenn ich dann so Forderungen eines tuerkischen Politikers (Özdemir) lese: "Mehr Türkisch an deutschen Schulen", kann ich nur die Gegenfrage stellen, wie waere es denn im Gegenzug mit "Mehr Deutsch an türkischen Schulen" ????


    • Werbung




        
       

  2. #50
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Mal eine Aussage eines neutralen Dritten bei info4alien zu A1 Sprachniveau:
    Die paar Brocken, die man bei A1 lernt, hat zb. meine Frau innerhalb 3-4 Wochen IN Deutschland gelernt. Hätte sie einen Kurs in der Heimat gemacht, wären das sicher 3-4 Monate gewesen. Und mit A1 in Deutschland zurechtfinden ? Sorry mehr als Brötchen holen, ist mit A1 sicher nicht drin.

    @Hebinho,
    ja unsere Politiker und Abgeordnete durfte einige Kenenlernen
    schreibe hier nichts zu denen oder meiner Meinung zu den meisten....
    fuer die Wahrheit bezahlt man oft teuer.....
    ab und zu liest man ja was bei Spiegel online oder in Zeitungen...

    War letztens ein interessanter Artikel im Spiegel online zu Retourkutsche
    wegen... naja, gab schon Aerger genug....

    Naja und zur Meinung von Abgeordneten und anderen vermeintlichen Volksvertretern, hat sich da nicht erst unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel fuer einen Beschluss der CDU zu deutschen Sprachkenntnissen oeffentlich entschuldigt oder habe ich das falsch interpretiert bzw. verstanden.

    Zu den Sonderregelungen z.B. fuer Amerikaner, die waren schon immer einseitig fuer US Buerger, Grund viele US Buerger sind halt deutscher Abstammung, die USA sind Siegermacht und groesster Freund Deutschland, erinnere an kalten Krieg, Berliner Luftbruecke und Marshallplan, die Hilfe beim Wiederaufbau Deutschlands und der Schutz Berlins im kalten Krieg.... und vieles vieles mehr....
    da ist ein altherrgebrachter Sonderweg wohl durchaus auch im Deutschen Interesse
    zu Isreal: ich glaube da muss man Sonderweg nicht gross erklaeren, auch viele ehemalige Deutsche und deutscher Abstammung dort und dann der Spezialfall Vergangenheit etc.

    Dies nur um Beispiele zu geben.

    Das SV-Abkommen mit Brasilien, eigentlich kein Abkommen nur ein Austausch von Verbalnoten von Botschaft und Aussenministerium ist von 1953, war aber zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten, musste erst wieder ausgegraben werden, seit dem bezahlen Brasilianer ja auch keine Gebuehren mehr fuer Heirats- oder Studenten- Sprachkursvisum, nur noch Visen zur Arbeitsaufnahme muessen bezahlt werden.

    Ansonsten kein Kommentar, tuerkisch an deutschen Schulen, Moscheen, Kopftuecher.....
    Deutschland muss sich definieren und wissen was es will...
    man kann nicht alles haben....

    Zum Stand des Gesetzebungsverfahrens u.a. wegen Aenderung $ 16 AufenthV zu aelteren SV Abkommen.:
    Das Board von i4a.de
    am 17.12.2008 im Vermittlungsausschuss, man hat mal wieder zu viele Aenderungen in ein Gesetz gepackt und der Bundesrat konnte wohl bisher nicht allen Aenderungen zustimmen.

  3. #51
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Hebinho Beitrag anzeigen
    Schade, dass Marlon Brando seinen Beitrag wieder geloescht hatte, denn da steht wirklich das drinnen, was angebracht ist: Kritik neutraler Organisationen am deutschen Politgehabe!

    Allein schon dieses Schubladendenken deutscher Politiker: Da wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" der undeutsche und uneuropaeische Ehepartner des oder der Deutschen einfach unter "Zuwanderer" eingestuft.

    Und unter "Familienzusammenfuehrung" wird immer nur das eingeordnet, was passiert, wenn der tuerkische Buerger in Deutschland seine Familie nachkommen lassen moechte.

    Und wenn ich dann so Forderungen eines tuerkischen Politikers (Özdemir) lese: "Mehr Türkisch an deutschen Schulen", kann ich nur die Gegenfrage stellen, wie waere es denn im Gegenzug mit "Mehr Deutsch an türkischen Schulen" ????
    Wollte noch mehr dazu lesen, aber komme heute nicht mehr dazu, also hier nochmal der angesprochene Beitrag:

    Ein Gesetz gemacht zum Zwecke der Vermeidung von Zwangsehen ist die Erklärung für die Verschärfung des Ehegattennachzuges!

    Was für ein Armutszeugnis der Bundesregierung!!!
    (Ich meine nicht die Vermeidung von Zwangsehen, sondern dies als Grund für den Rundumschlag und Verschärfung von Ehegattennachzuges für alle Ländern vor zu geben...nein nicht alle, es gibt ja eine Ausnahmeregelung für einige Länder, wo handfeste wirtschaftliche Beziehungen bestehen)



    Kritik von „Human Rights Watch“ an der Verschärfung des deutschen Ehegattennachzugsrechts

    Vorbemerkung der Fragesteller
    Die internationale Menschenrechtsorganisation „Human RightsWatch“ hat im Mai 2008 eine Studie über die menschenrechtlichen Implikationen des verschärften Ehegattennachzugs, insbesondere des Nachweises von Sprachkenntnissen noch im Herkunftsland sowie diesbezügliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Nationalitäten (www.hrw.org/backgrounder/2008/netherlands0508/netherlands0508web.pdf), veröffentlicht.
    „Human Rights Watch“ erkennt in diesen Maßnahmen nicht nur eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des Menschenrechts auf Eheschließung und auf Gründung einer Familie bzw. der Familieneinheit.
    „Human Rights Watch“ hält diese Verschärfung des Ehegattennachzugs bzw. die entsprechenden Ausnahmregelungen für bestimmte Nationalitäten auch für einen Verstoß gegen international gültige Antidiskriminierungsvorschriften bzw. gegen das Gleichstellungsgebot.





    Die „HumanRights Watch“-Studie trägt zwar den Namen „The Netherlands: Discrimination in the Name of Integration – Migrants’ Rights under the Integration Abroad Act“. Allerdings wird auf Seite 13 f. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deutschland im letzten Jahr in analoger Weise wie die Niederlande den Ehegattennachzug verschärft hat:
    • So wurde § 30 des Aufenthaltsgesetzes dahingehend geändert, dass nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 dem Ehegatten eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis nur noch dann zu erteilen ist, wenn sie/er sich bereits bei der Visumantragstellung „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“.
    • Zudem werden jetzt auch in Deutschland nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 41 der Aufenthalteverordnung Ehegatten von Staatsangehörigen aus Australien,Andorra, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, aus Monaco, San Marino, Neuseeland und derVereinigten Staaten von Amerika vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit.
    Diese Verschärfung des Ehegattennachzugs wurde seitens der Bundesregierung ausdrücklich mit der „Vermeidung von Zwangsverheiratungen“ begründet (Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f.).
    In der Debatte des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2008 stellte diesbezüglich der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, fest: „Wenn jetzt die Zahlen der Familienzusammenführung zurückgehen, dann heißt das auch, dass wir Zwangsehen erfolgreich bekämpfen, dass wir Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Frauen davor bewahren, hier in Deutschland in einer Zwangsehe leben zu müssen. Das ist eine richtige Politik“ (Plenarprotokoll der 161. Sitzung des 16. Deutschen Bundestags am 9. Mai 2008, S. 16992).
    Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Dieter Wiefelspütz, kündigte unterdessen an, dass die letztjährige Neuregelung des Familien- und Ehegattennachzugs „noch vor der Sommerpause 2008 auf ,Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen‘ überprüft“ würde (zit. nach: Frankfurter Rundschau, 17. Mai 200 .

    ..................................

    Quelle:
    Spracherforderniss beim Ehegattennachzug - Bundesregierung dreht weiteren Film ber Zwangsehen JurBlog.de

  4. #52
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Nette Ankündigung des SPD Politikers, passiert ist wiedermal nichts,
    dachte immer die sässen mit in der Regierung und wären ein wichtiger Partner.
    Schöne Reden halten, vorallem öffentlich und wirklich was unternehmen...

    Kein weiterer Kommentar, habe mich zu den Volksvertretern schon vorher geäußert...

  5. #53
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard Fragen zur Sprachanfordg. beim Ehegattennachzug

    Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug

    Maria Böhmer, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

    ..................................

    9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ das Verstehen von 650 Wörtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 2008, bzw. worauf genau begründet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschätzungen?
    Die vom Goethe-Institut bzw. dessen Lizenznehmern durchgeführte Prüfung „Start Deutsch 1“ ist auf die Sprachanforderungen der Niveaustufe „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet und umfasst insgesamt eine Sprachkenntnis von circa 650 Wörtern, von denen lediglich etwa 300 Wörter in den Prüfungsbereichen „Schriftlicher und Mündlicher Ausdruck“ aktiv beherrscht werden sollten.
    … um mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchzufallen. Betracht man sich nur einmal den Testteil “Lesen”, fällt auf, dass bereits hier 300 Wörter nicht ausreichen. In Wahrheit quengelt sich die Bundesregierung um die Antwort herum und möchte auf Teufel komm raus nicht raus mit der Wahrheit, dass 300 Wörter für den Test nicht ausreichen - entgegen von offiziellen Aussagen von Frau Maria Böhmer.

    .................................................. ......

    Alles in allem eine traurige Angelegenheit: Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein. Schaut man sich die Antworten der Bundesregierung an, bekommt man das Gefühl, als gäbe es keinerlei Probleme und alles in bester Ordnung. Keine organisatorischen Engpässe, keine verfassungsrechtlichen Bedenken und nichts, wofür man sich rechtfertigen müsste. Insbesondere die Irreführung durch Maria Böhmer, um die Gesetzesverschärfung zu relativieren - der Test würde nur 300 Wörter abverlangen - hätte Pinoccio eine unübersehbare Nase verpasst. Die Bundesregierung aber verschließt die Augen, duckt und krümmt sich um die Antworten herum bis zur Unkenntlichkeit. So weit, dass der Geist des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates nicht mehr zu erkennen ist.


    Quelle:
    Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug JurBlog.de
    Benedito sagt Danke.

  6. #54
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    @Marlon
    Sorry, wenn ich dies sage, habe vollstes Verstaendnis, aber alles nichts Neues und mit Auslaenderrecht Vertrauten bekannt.

 

 
Seite 9 von 11 ErsteErste ... 567891011 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Certidao de Nascimento für Heiratsvisum (D)
    Von Nadine im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 18. January 2009, 10:13
  2. Heiratsvisum
    Von Marcelinho78 im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 5. December 2007, 08:03
  3. Heiratsvisum
    Von Hevele im Forum Ehe und Familie
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12. August 2007, 18:19
  4. Heiratsvisum
    Von michelgm im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 19. June 2005, 16:53

Stichworte

Forumregeln

  • Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
  • Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
  •