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Sprachkurs mit anschließendem Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland: Hallo zusammen, evtl. kann man mir weiterhelfen. Und zwar die Schwester (20 Jahre) meiner Lebensgefährtin lebt in der Nähe von Recife . Sie hat vor, ein Au-Pair-Jahr in Deutschland zu machen. Hierfür ist Voraussetzung, dass man Deutschkenntnisse nachweisen kann. Einen Sprachkurs in Recife ist etwas schwierig, da sie täglich pro
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    19

    Standard Sprachkurs mit anschließendem Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland

    Hallo zusammen,

    evtl. kann man mir weiterhelfen.

    Und zwar die Schwester (20 Jahre) meiner Lebensgefährtin lebt in der Nähe von Recife. Sie hat vor, ein Au-Pair-Jahr in Deutschland zu machen.

    Hierfür ist Voraussetzung, dass man Deutschkenntnisse nachweisen kann. Einen Sprachkurs in Recife ist etwas schwierig, da sie täglich pro Strecke ca. 2 Stunden unterwegs wäre - also 4 Stunden für Hin- und Rückweg.

    Nun meine Frage, ist es möglich erst als Sprachschülerin nach Deutschland einzureisen und im Anschluss als Au-Pair tätig zu sein.

    Die zuständige Ausländerbehörde meinte, dass das nicht möglich ist, da sich der Aufenthaltsgrund in Deutschland dadurch ändert.

    Ausreise und erneute Einreise ist aus Kostengründen leider nicht möglich.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    2.587

    Standard

    Hallo Marco
    Bei den beiden Visa, Sprach- und Aupair, handelt es sich um Kann-Visa, die einzig und alleine von deiner zuständigen Ausländerbehörde abhängig sind. Da du da richtigerweise gefragt hast, hast du auch die einzig gültige Antwort bekommen.

    Empfehlung gelöscht, da nach Einbecks Beitrag wenig Chancen

    Viel Erfolg
    Tiradentes
    Geändert von Tiradentes (1. April 2008 um 23:44 Uhr)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Jeder geplante über 3 Monate hinausgehende Aufenthalt in Deutschland ist für brasilianer visapflichtig, Visapflicht vor Einreise.

    Au-Pair Visa/Aufenthaltserlaubnis ist ein Visa das Erwerbstätigkeit als "Au-Pair" nach § 20 BeschV erlaubt und ist an die Gastfamilie gebunden, das Visa erlischt mit Beendigung des Au-Pair Verhältnisses oder Wechsel der Gastfamilie.
    Au-Pair max. für 1 Jahr gestattet, bedeutet max. 30 Stunden Hilfe im Haushalt der Familie und nebenbei Sprachkurse besuchen und Deutschlernen, Au-Pair hat ein monatl. Mindest-Taschengeld von 205,-- Euro (so ich mich richtig erinnere).
    1 Tag pro Woche soll frei sein, Anspruch auf Urlaub besteht.
    Höchstalter au-Pair: 24 Jahre

    Au-Pair nach § 20 BeschV setzt Grundkenntnisse der deutschen Sprache ähnlich dem Niveau A1 für Ehegattennachzug voraus.Au-Pair muss nicht von Agentur vermittelt sein, darf aber nicht bei Familienangehörigen oder in portug./bras. sprechender Gastfamilie erfolgen.
    Deutsch muss die Sprache der Gastfamilie sein.
    Au_Pair Vertrag (Muster gibt es bei Agentur für Arbeit als Download, wie auch Merkblätter)
    ist bei Visabeantragung vorzulegen.

    Eine Einreise zu Sprachkurs und anschließende suche einer Au-Pair Familie ist nicht möglich (m Regelfall nicht möglich und vorgesehen), da ein Sprachkursvisa nicht unbedingt in ein Au-Pair Visa umgeschrieben werden kann, gleiches gilt für Sprachkurs-Aufenthaltserlaubnis, auch diese kann nicht auf Zweck Au-Pair
    umgeschrieben werden.
    Ein AE für Sprachkurs oder Au-Pair benötigt ein vorheriges visa, keine direkte Beantragung in D möglich.

    Möglich ist Einreise und Sprachkurs innerhalb der visafreien 3 Monate, Rückkehr nach Brasilien, in brasilien Au-Pair Visa beantragen und mit Au-Pair Visa erneut in Deutschland einreisen.

    Das Generalkonsulat rio de Janeiro hat unter Servicespektrum Konsularhilfe, Downloads
    ein gutes Merkblatt zu Au-Pair Visa im Internet.
    gracjanski und Marco1976 sagen Danke.

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Standard

    Mh ja,
    zunächst mal besten Dank für die Infos.

    Ein Bekannter hat mir in einem anderen Zusammenhang erzählt, dass man ggfs. in solch einem Fall erstmal einreisen soll und dann die Angelegenheit hier bei der AB regeln sollte.

    Sollte man das Risiko eingehen, dass nach Ablauf des Sprachschul-Visums eine Aufforderung zur Ausreise kommt?

    Ist mir eigentlich zu heiß.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.587

    Standard

    Wäre es mir auch, ich habe deshalb meinen dahingehenden, gleichlautenden Tip auch gelöscht. Dazu ist das ein Unterschied, ob man seine Freundin/Namorada so rüberholt und es dann auf Gutglück bei der AB versucht oder ob es irgendeine Bekannte ist. Im ersteren Fall würde ich schon einiges mehr riskieren.

    Gruß
    Tiradentes

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Marco1976 Beitrag anzeigen
    Mh ja,

    Sollte man das Risiko eingehen, dass nach Ablauf des Sprachschul-Visums eine Aufforderung zur Ausreise kommt?
    Marco den Satz verstehe ich nicht.
    Welche Variante interessiert denn?

    Falls es Variante visafreie Einreise und Beantragung AE für Sprachkurs oder Au-Pair in D,
    dann vergiß es Ausreiseaufforderung zu 99% sicher.

    Brasilianer reisen visafrei ein (max. 3 Monate erlaubt) oder mit Visa für den Aufenthaltszweck.


    Sprachkursvisa nach § 16 Abs. 5 AufenthG gestattet 12 Monate Deutschlernen, im Ausnahmefall ein klein wenig mehr, danach Ausreise erforderlich, Umwandlung in anderen Aufenthaltstitel ist nicht einfach und oft rechtlich nicht vorgesehen,
    hängt aber letztlich von der ABH ab.

    Ein Studienbewerbervisum nach § 16 Abs. 1 AufenthG gestattet bis zu 18 Monate studienvorbereitenden Deutschkurs (Achtung evtl. weniger im Zusammenhang mit erforderlichen Studienkolleg) für ein anschließendes Studium in D.
    Während des Studium ist eingeschränkte Arbeit/Erwerbstätigkeit gestattet.

    Au-Pair (§20 BeschV) ist für max. 1 Jahr gestattet und hat als Voraussetzung:
    Ausreichende Deutschkenntnisse Niveau A1


    Brasilianer dürfen sich 3 Monate visafrei in Deutschland aufhalten,
    in diesen 3 Monate dürfen Sie Deutschkurse besuchen und sich Gastfamilie suchen
    --nur diese visafreien 3 Monate-- können nur in humanitären Notfällen oder Ausnahmefällen um max. 3 Monate verlängert werden, und eine AE für Au-Pair oder Sprachkurs kann im Anschluss an einen visafreien Aufenthalt in D zwar beantragt werden, kann aber unter Beachtung der Vorschriften nicht erteilt werden, da auf beide AE kein Anspruch besteht und beide ein vorheriges Visaverfahren voraussetzen.

    Nach 3 Monate visafreien Aufenthalt ist Ausreise und Beantragung des gewünschten Visas in Brasilien angesagt.

 

 
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