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Die Lösung für die Aufenthaltsbewilligung in Brasilien: Hallo Habe heute im "Diario do Nordeste" soeben den untenstehenden Artikel gelesen, de ich für Leute ohne Kohle, die nicht heiraten wollen(hetrosexual) keine Kinder haben aber auch noch nicht Rentner sind. lest selbst Nacional - União entre gays poderá garantir visto no Brasil - Diário do Nordeste abraço fortal
  1. #1
    007
    007 está offline
    Erfahrener Benutzer
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    Standard Die Lösung für die Aufenthaltsbewilligung in Brasilien

    Hallo

    Habe heute im "Diario do Nordeste" soeben den untenstehenden Artikel gelesen, de ich für Leute ohne Kohle, die nicht heiraten wollen(hetrosexual) keine Kinder haben aber auch noch nicht Rentner sind.

    lest selbst

    Nacional - União entre gays poderá garantir visto no Brasil - Diário do Nordeste


    abraço

    fortal




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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    177

    Standard

    Ist doch nichts neues! Die Möglichkeit besteht schon länger, nicht nur für gays sondern jede Eheähnliche Lebensgemeinschaft.

    Der grosse Haken daran ist das nachgewiesen werden muss das diese Lebensgemeinschaft auch im Heimatland des Gringos anerkannt ist vom Recht und auch muss nachgewiesen werden das diese Lebensgemeinschaft schon ein paar Jahre (glaube 5 ) besteht.

    Also ganz so einfach ist das nicht und OHNE Papierkrieg geht´s auch hier nicht!



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    406

    Standard So

    oder so ähnlich wie Copa 2014 schreibt, ist es.

    Alter Hut, unglaublicher Papierkrieg....

    Würde sogar sagen um bleibende Nervenschäden zu vermeiden ist ein RW unumgänglich in diesen Fällen.

    Übrigens besteht die Möglichkeit für legale Hintertürchen über RWs. Diese können nämlich auf argumentativem Weg nicht 100% erfüllte Voraussetzungen mittels Prozess unter Umständen hinbiegen. Allerdings gilt hier: cada caso é um caso und sem nada na mão nada feito (will heissen: Man braucht schon ein bisschen Geld und schlagende Argumente und zudem vielleicht noch den richtigen Richter, also keine Erfolgsgarantie).

    Im anderen Forum wurde z.B die união estável kürzlich diskutiert. brasilblog hat dort die zugrundeliegende Resuloção Normativa gepostet.

    Resultat:

    Entweder

    a) einen fast nicht zu erfüllende Liste von Bestätigungen etc.

    oder

    b) RW und gerichtliche Bestätigung


    Hier ist besagte normative Bestimmung 77 vom 28 Jenner 2008 nachzulesen:

    Brasilien Forum - Permanencia für Lebensgemeinschaft : Gesetzgebung: Brasilianisches Recht, Behörden, Zoll & Steuern


    wer sichs genau durchlest wird hier auch den Satz finden:

    "sem distinção do sexo" auf gut deutsch ob es sich um Gays, Lesben oder Heteros handelt interessiert nicht.

    Gruss

    Br
    Sabe o que eu acho? Eu acho coisas perdidas!

  4. #4
    007
    007 está offline
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

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    31.03.2008
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    Fortaleza / Ceará
    Beiträge
    1.449

    Standard

    Bruz und Copa


    Soooooo alt ist der Hut ja nun auch wieder nicht. Alles vom Jahre 2008 !!!!

    Papierkrieg, dass kann ich euch beipflichten wird es mit Sicherheit geben.
    Allerdings hat anscheinend die Regierung in Brasilia noch nicht zugestimmt,
    nach meinem Wissen macht nicht die PF Gesetze, sondern die Politiker.
    Gehr ja auch aus dem Artikel den ich hineingesetzt habe klar hervor.

    Zitat :Brasília. O governo brasileiro deverá confirmar a decisão de conceder visto para os companheiros e companheiras de estrangeiros com uniões homossexuais estáveis, antes limitadas a condição de cônjuge homem-mulher, segundo informou a Associação Nacional de Estrangeiros e Imigrantes do Brasil (ANEIB). Quelle : Diario do Nordeste


    abraço

    fortal



  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    22.09.2004
    Beiträge
    254

    Standard

    Also ich denke mal laut (soll man ja eigentlich nicht machen, aber vielleicht hilfts ja):

    In dem Bericht ist alles extrem verworren und zudem nicht ausreichend dokumentiert.

    In unserem geliebten Lei 6.815/1980 steht doch eindeutig geschrieben:

    Art. 17. Para obter visto permanente o estrangeiro deverá satisfazer, além dos requisitos referidos no artigo 5º, as exigências de caráter especial previstas nas normas de seleção de imigrantes estabelecidas pelo Conselho Nacional de Imigração.
    Das CNI ist übrigens dem Arbeitsministerium angegliedert.

    Und daher ist eigentlich keine Gesetzesänderung nötig, wie im Artikel impliziert wird. Ausser der im Artikel genannte Begriff
    ´Estatuto do estrangeiro´
    umfasst alles - sprich das Gesetz 6.815/1980 inkl. Erweiterungen und die entsprechenden Resolutionen des "nationalen Immigrationsrates".

    Aber trotzdem müsste es doch vom Justizministerium gar nicht ins Casa Civil, um von dort ins Parlament oder in die Ausschüsse zu gelangen, oder etwa doch?

    Oder spricht die Associação Nacional de Estrangeiros e Imigrantes do Brasil (ANEIB) in dem Bericht tatsächlich von der RESOLUÇÃO NORMATIVA Nº 77, DE 29 DE JANEIRO DE 2008, die allerdings schon im DOU veröffentlicht wurde - und damit doch rechtskräftig ist, oder?

    Also ohne die Vorlage nicht zu kennen, Pustekuchen und Fragen über Fragen. Auch wenn ich mich schon stundenlang durch Gesetze und Verordnungen gequält habe, es gibt soviele Regeln in Brasilien, wie eine neue Regelung/Verordnung/Gesetz rechtskräftig werden kann, nur um es dann 2 Wochen später durch eine MP wieder abzuändern ... kompliziert halt.
    Will das Justizministerium den CNI umgehen und eine Gesetzesänderung von 6.815/80 erreichen? Warum?

    Nochmal aus dem Bericht:
    O documento ainda pretende vetar a expulsão de estrangeiros que tenham companheiros brasileiros do mesmo sexo.
    Welches Dokument? 6.815/80 und Ergänzungen nehme ich an ....

    Ups ... bis dahin gelesen... gut. Denn jetzt komme ich glaube ich der Lösung auf die Spur ...

    6.815/80 wurde nämlich mit 6.964/81 wie folgt ergänzt:

    Art. 75. Não se procederá à expulsão: I - se implicar extradição inadmitida pela lei brasileira; ou
    Il - quando o estrangeiro tiver:
    a) cônjuge brasileiro do qual não esteja divorciado ou separado, de fato ou de direito, e desde que o casamento tenha sido celebrado há mais de 5 (cinco) anos; ou
    b) filho brasileiro que, comprovadamente, esteja sob sua guarda e dele dependa economicamente.
    Vermutlich will das Justizministerium nun dies ändern und dort die (gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaft einführen ... der Knackpunkt dürfte das winzige Wörtchen

    cônjuge

    darstellen .... Denn laut CNI ist es durch RN 77/2008 schon möglich, was in 6.815 durch Art. 17 auch für rechtsgültig erklärt wird, allerdings erlaubt dasselbe Gesetz noch die Ausweisung (bzw. der entsprechende Ausländer ist NICHT durch das Gesetz vor der Ausweisung geschützt).

    Wie gesagt, nur laut gedacht!!! Dokumentation habe ich keine bislang gefunden, kein Projeto de Lei etc. - es dürfte also noch dauern.

    Das Ende vom Lied: Permanência derzeit möglich - Ausweisung aber auch!!!

  6. #6
    Moderator
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    Beiträge
    4.384

    Standard

    Zitat Zitat von fortal Beitrag anzeigen
    nach meinem Wissen macht nicht die PF Gesetze, sondern die Politiker.
    Oi!

    Aber ist es nicht die PF, die jedem Antrag zustimmen muss? Jedenfalls eine Instanz bei der Perma darstellt? Selbst bei mir, als ich meine Perma aufgrund der Ehe beantragt hatte, wurde ja seitens der PF die Beziehung "abgeklopft". Wenn auch nur oberflächlich; es kam auch niemand der PF zu Besuch. Allerdings hat es ja auch schon andere Fälle gegeben.
    Also einfach zu sagen: "ich bin schwul, mein Partner auch: her mit der Perma"... so einfach wird`s dann wohl doch net werden.

    Denkt laut
    Ursinho
    Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...

 

 

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