Sorry, solange das Kind nicht geboren ist und du die Vaterschaft nach dt. Recht nicht anerkannt hast, verschafft Kind oder Schwangerschaft von Deutschen ausländerrechtlich keine Vorteile oder Besserstellung.
Schon mal daran gedacht die Heirat vorzuziehen, statt im Oktober gleich im Juli, während der visafreien 3 Monate in Deutschland zu heiraten?
In den Visafreien 3 Monaten Deutsch lernen und heiraten anschließend AE bei ABH beantragen wäre eine Möglichkeit.
Bei Heirat innerhalb des visafreien Zeitraumes kann sie sich auf § 39 Abs. 3 AufenthV berufen und in D die AE beantragen.
Die jetzt noch nicht ausreichenden Deutschkenntnisse kann Sie ja in Deutschland in der Zeit bis zur Heirat/Beantragung der AE verbessern, dann dürfte Sie auch diese Hürde bei AE Beantragung nehmen.
Bitte beachten Heirat und Antrag auf AE innerhalb der visafreien 3 Monate nicht danach.
wichtig:
In Deutschland heiraten nicht in Dänemark, nur Deutschland gibt Anspruch nach § 39 Abs. 3 AufenthV


Mit Zitat antworten

Keine Ahnung, noch nie davon gehört! 
Themenstarter


Lesezeichen