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Nachweis Sprachkenntnisse vor Einreise: Hallo, nach den neuen deutschen Vorschriften müssen bei Familienzusammenführung (via Hochzeit) die brasilianischen Partner Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Ausländerbehörde sagte mir, daß dieser Nachweis in Brasilien bei der deutschen Botschaft erbracht werden müsse, z.B. via Pr üfungsergebnis von einem Goethe-Institut oder auch ggfls durch "Vorsprechen". Hat jemand von
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    25.05.2008
    Beiträge
    5

    Standard Nachweis Sprachkenntnisse vor Einreise

    Hallo,

    nach den neuen deutschen Vorschriften müssen bei Familienzusammenführung (via Hochzeit) die brasilianischen Partner Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

    Die Ausländerbehörde sagte mir, daß dieser Nachweis in Brasilien bei der deutschen Botschaft erbracht werden müsse, z.B. via Prüfungsergebnis von einem Goethe-Institut oder auch ggfls durch "Vorsprechen".

    Hat jemand von Euch Erfahrung hiermit ?

    Sprachkenntnisse sind sicherlich wichtig, wenn man glücklich in Deutschland leben will. Das Problem ist eher, geeigneten Sprachunterricht zu finden, insbesondere wenn man nicht in SP oder Rio oder Blumenau wohnt. Und dann kommt noch die Frage nach dem Test. Könnte alles sehr willkürlich werden.

    Grüsse
    Johannes


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.587

    Standard AW: Nachweis Sprachkenntnisse vor Einreise

    Oi Johannes
    Der Regelfall ist, dass man das A1 Zertifaikat von einem Goetheinstitut oder einem Lizenzpartnerinstitut abliefern muss. Von denen gibts inzwischen mehr bzw. sind im Aufbau.
    Das mit dem Vorsprechen ist wohl der die Außnahme im absoluten Härtefall. Wir haben das tatsächlich gemacht, weil meine Frau schon weit über B-Kurs hinaus war, aber damals natürlich vor der Gesetzesänderung keine A1 Prüfung gemacht hatte. Und jetzt (Nov. 2007) waren die Prüfungstermine auf Monate voll belegt.
    Wir sind dann zu unserem Ausländeramt, meine Frau hatte ja ein Studentenvisum und haben denen die Sache erklärt (meine Frau auf denen Deutsch) Dann sind wir nach Brasilien, haben dort geheiratet, das FZF beantragt und die Geschichte nochmal dort erzählt. Meine Frau hat ihre Kentnisse nochmals präsentiert und die AB zughause hatte das sowie dann genehmigt. Aber sowas ist wohl die Ausnahme.
    Es gibt da irgendwo ein Urteil, dass eine brasilianische Ehefrau nach der Hochzeit in Brasilioen auch ruhig mal 12 Monate und länger in Brasilien warten kann, bis sie A1 erfüllt. Der Ehemann kann sie ja besuchen.

    Gruß

    Tiradentes

 

 

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